Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
VLÖ Bildungsprogramm 2026
Preisgestaltung im Lohnunternehmen: Arbeitspreise und Preisstrategie
Termin: Mittwoch, 14. Jänner 2026, 8:30–16.30 Uhr
Ort: TIZ St. Florian, Pummerinplatz 2, 4490 St. Florian
Seminarübersicht:
• Sachgerechte Kalkulation von Arbeitsverfahren – das Arbeitsverfahren richtig kalkulieren
• Umgang mit dem Online-Kalkulator – Zahlen für die Praxis
• Gestaltung meiner Arbeitspreise: Wo Regie, wo Pauschale, wo Kombi-Preis?
• Erstellung der eigenen Preisliste für meine Dienstleistungen
• Preisanpassungen vornehmen
Genauere Informationen erhalten Sie hier.
Der Jahresabschluss: G&V, Bilanz und Co richtig interpretieren
Termin: Donnerstag, 15. Jänner 2026, 8:30–16.30 Uhr
Ort: TIZ St. Florian, Pummerinplatz 2, 4490 St. Florian
Seminarübersicht:
• Aufbau und Aussagen zur Gewinn- und Verlustrechnung
• Anlegen von Konten für aussagekräftige Auswertungen
• Aufbau und Zusammenhänge in der Bilanz verstehen lernen
• Übertrag der Daten aus der G & V in die Kostenrechnung inklusive Betriebsanalyse
• Liquiditätsrechnung im Unternehmen (Auswirkungen der Zahlungsflüsse insbesondere bei Investitionen)
• Zusammenschau von G & V, Kostenrechnung und Liquiditätsrechnung
Genauere Informationen erhalten Sie hier.
AGRITECHNICA: Weltleitmesse mit vielen Highlights
Die AGRITECHNICA ist von 9. bis 15. November 2025 als globaler Powerbooster für die Landwirt-schaft über die Bühne gegangen. 2.849 Aussteller aus 52 Ländern vermittelten den 476.000 Be-suchern eindrucksvoll Innovationskraft, Produktivität und Nachhaltigkeit. Sie setzten zukunftsweisende Zeichen für die Landwirtschaft und Landtechnik. Dabei standen immer größere und leistungsfähigere Maschinen sowie optimierte Arbeitsverfahren im Mittelpunkt des Geschehens.
Diesem raschen Fortschritt in der Landtechnik kann mit den landwirtschaftlichen Strukturen in Österreich primär nur durch den überbetrieblichen Einsatz von Maschinen begegnet werden. Für ein wirtschaftliches Bestehen der landwirtschaftlichen Betriebe ist beim Maschineneinsatz das Konzept der Arbeitsteilung heute nicht mehr wegzudenken. In Verbindung mit dieser Entwicklung bildet das Angebot von professionellen Dienstleistungen durch Lohnunternehmen einen wesentlichen Baustein für die Zukunft. Der Zukauf von Dienstleistungen nimmt somit eine immer wichtigere Rolle ein und gilt als Antwort auf die Herausforderungen der Gegenwart. Einzelbetriebliche Investitionen sind nur bei entsprechenden Betriebsgrößen wirtschaftlich sinnvoll.
Die Agritechnica 2025 hat ihren Anspruch als Weltleitmesse der Landtechnik eindrucksvoll bestätigt. Unter dem Leitthema „Touch Smart Efficiency“ wurden modernste Technologien für einen nachhalti-gen Fortschritt der Agrarbranche präsentiert. Die Messe vermittelte im neuen Digital Farm Center praxisorientiertes Know-how zu Digitalisierung, Automatisierung, KI und Robotik. Sie demonstrierte deren effiziente Einbindung in landwirtschaftliche Prozesse.
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Erhöhter Investitionsfreibetrags (IFB) ab November 2025
Um die Konjunktur zu stärken und Investitionen anzukurbeln, sollen mit einem erhöhten Investitionsfreibetrag (IFB) Investitionen von Unternehmen im Zeitraum von 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 stärker steuerlich begünstigt werden. Für diesen Zeitraum ist eine Verdoppelung des IFB von 10% auf 20%, für ökologische Investitionen von 15% auf 22% geplant.
Ausschluss von dieselbetriebenen Maschinen bleibt
Die Anwendungsvoraussetzungen sollen unverändert bleiben. Der IFB steht weiterhin für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von maximal 1 Mio. Euro pro Jahr zu. Gleich bleibt die Regelung, dass Anlagen zur Förderung und Nutzung fossiler Energieträger vom IFB ausgeschlossen sind. D. h. jede dieselbetriebene Antriebsmaschine z.B. Traktor, SF-Arbeitsmaschine, Maschine mit Aufbaumotor bleibt vom IFB ausgeschlossen. Ein IFB kann auf Arbeitsgeräte, Anhänger, Arbeitsmaschinen, Werkstattgeräte oder elektrisch betriebenen Maschinen etc. geltend gemacht werden.
Voraussetzungen für IFB
Für die Inanspruchnahme des IFB ist Voraussetzung, dass eine betriebliche Einkunftsart vorliegt und die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfolgt. Eine pauschale Gewinnermittlung ist nicht zulässig. Weiters kann der IFB nur für Wirtschaftsgüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren geltend gemacht werden. Zu beachten ist, dass die tatsächliche Steuerersparnis durch den IFB vom jeweils anzuwendenden Einkommensteuersatz abhängig ist.
Ein Abstimmungsgespräch mit Ihrem Steuerberater kann sich lohnen. Planen Sie Anschaffungen bzw. Inbetriebnahmen zu einem günstigen Zeitpunkt.
Verschmutzte Straße: Risiko von Unfällen vermeiden
Bei Erntearbeiten unter schlechten Wetterbedingungen sind Straßenverschmutzungen mit Erdablagerungen am Asphalt oder Beton ein immer wieder auftretender Begleiter im Lohnunternehmen.
Junge Fahrer von Erntegespannen sind sich über die möglichen Auswirkungen für die anderen Verkehrsteilnehmer nicht immer bewusst. Besonders kritisch wird es, wenn stark befahrene Straßen an unübersichtlichen Stellen verschmutzt werden.
Aufstellen von Gefahrenkennzeichen
Bei voraussichtlich länger andauernder Verschmutzung (z.B. Häckselarbeiten, Rübenernte, Miststreuen, etc.) ist dafür zu sorgen, dass die Stelle mit dem Gefahrenzeichenzeichen „Schleudergefahr“ mit der Zusatztafel „Verschmutzte Fahrbahn“ abgesichert wird. Die Verkehrszeichen sind rechtzeitig vom jeweiligen Straßenerhalter (Gemeinde, Straßenmeisterei) zu besorgen. Nach Beendigung der Arbeiten ist eine entsprechende Fahrbahnreinigung durchzuführen (z.B. Kehren, Abwaschen). Angemerkt wird, dass bei Unfällen, welche auf eine verschmutzte Fahrbahn zurückzuführen sind, der Verursacher haftet!
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Ausbildung zur SVP – verpflichtend für Betriebe ab 11 Mitarbeiter
Wann muss ein Betrieb eine SVP (Sicherheits-Vertrauensperson) bestellen?
Betriebe, die regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen, sind nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) verpflichtet, mind. 1 ausgebildete SVP zu bestellen. Die Bestellung der SVP dient der Stärkung der Arbeitnehmerrechte im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz. Dies wird von der Arbeitsinspektion (AI) kontrolliert.
Vorschrift gilt für alle gewerblichen Betriebe
Unabhängig von der Art und Tätigkeit des Betriebes gilt diese Vorschrift für alle in Österreich tätigen Unternehmen. Wir bitten deshalb in Unternehmen, die mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen dieser Vorgabe nachzukommen. Der Umgang mit Sicherheit gilt in jedem Betrieb als wichtige Maßnahme. Neben dem Leid für den Betroffenen, zählen auch die entstehenden Kosten (Ausfall und Entgeltfortzahlung, ärztliche Leistungen, etc.) zu den Faktoren, die vermieden werden müssen.
Verschiedene Weiterbildungseinrichtungen wie WIFI, BFI und andere bieten die Ausbildung zur SVP mit dem geforderten Umfang von 3 Ausbildungstagen an.
Die FAST Ossiach in Kärnten bietet für den Schwerpunkt Forst die Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson (SVP) – Schwerpunkt Forst an.
Termin: 1. - 3. Dez. 2025; Kursbeitrag: 330 Euro
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Holzmarkt setzt Signale auf Nutzung
Rege Nachfrage nach Nadelsägerundholz
Die Konjunktur in Österreich erholt sich nur schleppend. Die Lage in der Bauwirtschaft bleibt herausfordernd. Zwar berichten die Unternehmen über eine leichte Verbesserung, diese spiegelt sich jedoch noch nicht in den Wirtschaftskennzahlen wider.
Nadelsägerundholz
Die österreichische Sägeindustrie ist aktuell sehr konkurrenzfähig und konnte heuer ihre Schnittholzexporte im Vergleich zum Vorjahr um 9% steigern. Bei aktuell jahreszeitlich bedingter Einschlagszurückhaltung und fehlender Käferholzmengen ist die Nachfrage nach Nadelsägerundholz dementsprechend sehr rege, die Sägeindustrie ist durchwegs aufnahmefähig. Ernte- und Frachtkapazitäten stehen ausreichend zur Verfügung, witterungsbedingte Einschränkungen sind derzeit nicht gegeben. Die Preise konnten österreichweit zulegen und starten für das Leitsortiment Fichte, A/B, 2b ab 110 Euro je FMO.





















































































































