Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Lagerhaus feiert Festival der Landwirtschaft, 17. Juni 2023

Landwirtschaft live erleben heißt es beim großen Lagerhaus Feldtag in der Steiermark – Eintritt frei
250 Schauparzellen, rund 100 Aussteller:innen und ein 40 ha großes Gelände: Unter dem Hashtag #feldbewegend lädt die Lagerhaus-Organisation am 17. Juni 2023 zum Feldtag nach Kalsdorf bei Ilz in die Steiermark ein. Präsentiert werden vor Ort alle Facetten, die die Landwirtschaft zu bieten hat - angefangen von Ackerbau über Grünland- und Veredelungswirtschaft, Forstwirtschaft oder Weinbau bis hin zur Biolandwirtschaft.
Der Fokus liegt in diesem Jahr auf Digitalisierung und Agrar-Innovationen. Präsentiert werden unter anderem eine leistungsstarke Robotik-Plattform für den Acker- und Feldgemüsebau, die in Österreich erstmals live im Einsatz sein wird, sowie aktuelle digitale Services. Im Traktoren-Segment kann man innovative Maschinen live bestaunen, darunter der John Deere 9RX und 8RX mit Raupenlaufwerk sowie die in Österreich sehr beliebte 6R Modell-Reihe. Eine umfangreiche Sortenschau von DIE SAAT präsentiert ein leistungsstarkes und vor allem an den Klimawandel angepasstes Sortiment. Umrahmt wird der Lagerhaus Feldtag von einem Unterhaltungsprogramm für die ganze Familie mit Kinderprogramm und regionalen Schmankerln.
Rahmenprogramm
- Geführte Schauparzellen-Rundgänge
- Landtechnik- & Innovations-Vorführungen
- Lintrac Supercup
- Verleihung ALFI-Award
- Großes Kinderprogramm
- Regionale Köstlichkeiten im Schmankerldorf
Weitere Informationen finden Sie hier
MAUCH Hausmesse in Burgkirchen (OÖ) – 22. bis 25. Juni 2023

Nach einer mehr als zweijährigen Pause kann endlich wieder die Burgkirchner Hausmesse stattfinden. Es erwarten Sie zahlreiche Neuheiten und Highlights unserer renommierten Marken.
Für Speis und Trank ist natürlich gesorgt.
Neues Firmengebäude
Die Investition in ein neues Firmengebäude zeigt sich wie geplant als voller Erfolg. Das neue Ersatzteillager besteht aus einem 1.600 m² großen Keller mit zwei 19 m hohen Kardex-Robotern, welche die verschiedenen Teile zeitsparend zum Lageristen bringen. Somit können noch mehr Ersatzteile eingelagert und für den Endkunden bereitgestellt werden. Die neuen und modernen Büroräume bieten mehr Platz für unsere fleißigen Mitarbeiter. Zudem ermöglicht es die neue professionelle Schlosserei samt angeschlossener Lackieranlage, Sonderwünsche noch umfassender als bisher zu realisieren.
Fendt Grünlandfeldtag am 3. Juni 2023 in Kuchl bei Salzburg
Am 3. Juni 2023 veranstaltet Mauch zusammen mit dem Servicepartner LAFO-Technik in Kuchl einen Fendt Grünlandfeldtag mit dem Spezialgebiet „Alpin“. Hier bietet sich die Möglichkeit, sich über neueste Entwicklungen und Technologien der Fendt Traktoren und Grünlandgeräte zu informieren und sich mit anderen Landwirten und Experten auszutauschen. Ziel des Grünlandfeldtages ist es, den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung innerhalb der alpinen Landwirtschaft zu fördern und somit zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Grünflächen beizutragen.
Weitere Informationen hier
Angebot KLEBER Landwirtschaftsreifen – AKTION verlängert bis 31. Juli 2023

Michelin bietet mit der Produktmarke KLEBER ein spezielles Frühjahrsangebot für Landwirtschaftsreifen im Zeitraum von 1. März bis 31. Juli 2023 an.
Ihr Weg zur Prämie:
- Mindestens zwei KLEBER Landwirtschaftsreifen beim Händler Ihrer Wahl kaufen.
- Rechnungskopie sowie Ihre Daten auf unserer Aktionsseite bereitstellen.
- Antrag absenden und Prämie sichern.
Weitere Informationen finden Sie hier
Biogas-Stammtische Online: Detailinformationen über aktuelle Biogas-Themen jeden Dienstag, 18 Uhr
Biogas: Neue Regeln für Biogasanlagen mit Vor-Ort-Verstromung
Ende 2021 bzw. Anfang 2022 trat das Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) in Etappen als Rechtsnachfolger des Ökostromgesetzes in Kraft. Das EAG beschreibt die zukünftigen Voraussetzungen für die Förderung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen. In diesem Bundesgesetz wurde der generelle Rahmen fixiert, es folgen insgesamt mehr als zehn Verordnungen, in denen die Inhalte des EAGs konkretisiert werden müssen.
Für Interessierte bietet der Kompost- & Biogas Verband Österreich facheinschlägige Informationen an.
Fast jeden Dienstag findet um 18:00 Uhr eine Online-Veranstaltung zu Biogas-relevanten Themen von Biogasentstehung bis hin zu Explosionsschutz, aber auch Gesetze und Fördermöglichkeiten, statt.
Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe Mai 2023

In der Ausgabe werden folgende Themen behandelt:
- Aus der Verbandsarbeit
- Termine und Hinweise
- Auf veränderte Rahmenbedingungen achten
- Verbesserung bei der Begleitung von Mähdreschern
- Lösungen in der Unternehmensfinanzierung
- Biomasse bleibt erneuerbare Energie
- Vom Grünlandbestand bis zum Futtertisch
- Veranstaltungsübersicht
- LU-Award Gewinnerreise
- Was können E-Fuels bei Landmaschinen?
- Energiekostenpauschale
- Kfz-Steuer für Landmaschinen
- Neue Regeln für Biogasanlagen mit Vor-Ort-Verstromung
- Bestellaktion: Begleitung Mähdrescher
- Weiterbildungsangebote im Forstbereich
Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen: Selbst-Check ab 17. April 2023
Für Kleinunternehmen wurde zur Bewältigung der hohen Energiekosten eine Energiekostenpauschale installiert. Sie gilt als alternative Lösung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen.
Förderfähig sind kleine Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Österreich, die mehr als 10.000 Euro und weniger als 400.000 Euro Jahresumsatz im Jahr 2022 vorweisen können. Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz, Immobilien und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien.
Förderhöhe
Die Energiekostenpauschale ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 und 2.475 Euro, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz. Die Einreichung und Abwicklung erfolgen online und weitgehend automatisiert. Sie berücksichtigt folgende zwei Kriterien: Branche und Umsatz. Die jeweilige Förderhöhe wird auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz des Jahres 2022 berechnet. Ein Energieintensitätsnachweis ist nicht erforderlich.
Für die Antragstellung sind keine weiteren Dokumente, Belege und Steuerunterlagen erforderlich. Benötigt wird eine Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Im USP muss eine entsprechende Branchenzuordnung (ÖNACE) vorliegen. Wir bitten beim Selbst-Check für Agrarservice-Unternehmen die ÖNACE-Klasse 01.61-0 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen, für Forstunternehmen 02.20-0 Holzeinschlag oder 02.40-0 Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen und Holzeinschlag auszuwählen. Die Richtlinie ist in den nächsten Wochen verfügbar.
Weiterlesen: Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen: Selbst-Check ab 17. April 2023