Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Güterverkehr mit Traktoren und Anhänger, Ausbildungstermine
Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sind vielschichtig im Einsatz. Wer jedoch mit diesen Gespannen außerhalb der land- bzw. forstwirtschaftlichen Sphäre tätig wird, unterliegt dem gewerblichen Güterverkehr. Hierfür gelten gänzlich andere Regeln gegenüber landwirtschaftlichen Fuhrwerksdiensten (Nebenrecht der Landwirtschaft) oder dem Abtransport land- bzw. forstwirtschaftlicher Güter im Zuge einer Dienstleistung von LU.
Leistungsstärke und Einsatztauglichkeit
Traktoren sind als Zugfahrzeuge entsprechend leistungsstark und zeichnen sich durch die breitere Bereifung für Einsätze im Gelände oder auf weichen Untergründen sehr gut aus. Daher werden in Berggebieten aber auch in den verschiedenen Regionen Österreichs Traktorgespanne für Transportarbeiten gerne verwendet.
Höhere Betriebskosten für Reifen, Diesel, Reparaturen, aber auch höhere Anschaffungskosten sprechen klar für den Lkw-Einsatz auf der Straße. Traktoren auf der Straße sind in der Bevölkerung nicht immer akzeptiert, weil bei hoher Geschwindigkeit ein unangenehmer Lärm entsteht und die großen Räder für die anderen Verkehrsteilnehmer als sehr gefährlich gelten. Insbesondere Fußgänger oder Radfahrer sehen Traktoren ungern. Dort, wo Traktorgespanne notwendig und sinnvoll sind, werden sie gesellschaftlich akzeptiert. Auch die rechtlichen Vorzüge von Traktorgespannen (Führerschein F, mit 40 km/h kein Digi-Tacho, keine sektoralen Fahrverbote) werden immer wieder hinterfragt.
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Ausbildung zum Erdbau: Lehrgang und Berufszugang
Ländliche Dienstleister und Lohnunternehmer setzen im Rahmen von Kommunal-, Wegebau-, Erdbau- oder Abbrucharbeiten Bagger in den verschiedenen Leistungsgrößen ein.
Einsatz von Bagger für Aushübe
Werden Bagger für die Durchführung von Erdarbeiten z.B. für Grabungsarbeiten bei Drainagen oder Leitungen, Aushübe von Keller, Güllelagerräumen oder Setzarbeiten von Steinen durchgeführt, dann benötigt der ausführende Unternehmer einschlägige Fachkenntnisse und die Gewerbebefähigung „Erdbau“.
Haftung berücksichtigen
Jeder ausführende Unternehmer haftet für seine Leistungen und das erbrachte Werk. Gerade bei Aushüben (Grabungsarbeiten) können ungewollte Überraschungen, wie beispielsweise ein Leitungsschaden oder ein Einbrechen von Seitenwänden plötzlich auftreten und in der Folge ein großer Sachschaden oder unter Umständen ein Personenschaden entstehen. Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden nur bei vorhandenen Gewerbeberechtigungen. Achten Sie immer auf Ihren Tätigkeitsumfang und die Deckung durch Ihre Versicherung!
Erdbau versus Erdbewegung (Deichgräber)
Mit dem freien Gewerbe Erdbewegung dürfen Baggerarbeiten, jedoch ohne statische Kenntnisse, durchgeführt werden. Tätigkeiten, für die statische Kenntnisse erforderlich sind, dürfen vom Erdbeweger nicht durchgeführt werden, auch nicht unter einer Aufsicht.
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AGRITECHNICA: Weltleitmesse mit vielen Highlights
Die AGRITECHNICA ist von 9. bis 15. November 2025 als globaler Powerbooster für die Landwirtschaft über die Bühne gegangen. 2.849 Aussteller aus 52 Ländern vermittelten den 476.000 Be-suchern eindrucksvoll Innovationskraft, Produktivität und Nachhaltigkeit. Sie setzten zukunftsweisende Zeichen für die Landwirtschaft und Landtechnik. Dabei standen immer größere und leistungsfähigere Maschinen sowie optimierte Arbeitsverfahren im Mittelpunkt des Geschehens.
Diesem raschen Fortschritt in der Landtechnik kann mit den landwirtschaftlichen Strukturen in Österreich primär nur durch den überbetrieblichen Einsatz von Maschinen begegnet werden. Für ein wirtschaftliches Bestehen der landwirtschaftlichen Betriebe ist beim Maschineneinsatz das Konzept der Arbeitsteilung heute nicht mehr wegzudenken. In Verbindung mit dieser Entwicklung bildet das Angebot von professionellen Dienstleistungen durch Lohnunternehmen einen wesentlichen Baustein für die Zukunft. Der Zukauf von Dienstleistungen nimmt somit eine immer wichtigere Rolle ein und gilt als Antwort auf die Herausforderungen der Gegenwart. Einzelbetriebliche Investitionen sind nur bei entsprechenden Betriebsgrößen wirtschaftlich sinnvoll.
Die Agritechnica 2025 hat ihren Anspruch als Weltleitmesse der Landtechnik eindrucksvoll bestätigt. Unter dem Leitthema „Touch Smart Efficiency“ wurden modernste Technologien für einen nachhalti-gen Fortschritt der Agrarbranche präsentiert. Die Messe vermittelte im neuen Digital Farm Center praxisorientiertes Know-how zu Digitalisierung, Automatisierung, KI und Robotik. Sie demonstrierte deren effiziente Einbindung in landwirtschaftliche Prozesse.
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Erhöhter Investitionsfreibetrags (IFB) ab November 2025
Um die Konjunktur zu stärken und Investitionen anzukurbeln, sollen mit einem erhöhten Investitionsfreibetrag (IFB) Investitionen von Unternehmen im Zeitraum von 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 stärker steuerlich begünstigt werden. Für diesen Zeitraum ist eine Verdoppelung des IFB von 10% auf 20%, für ökologische Investitionen von 15% auf 22% geplant.
Ausschluss von dieselbetriebenen Maschinen bleibt
Die Anwendungsvoraussetzungen sollen unverändert bleiben. Der IFB steht weiterhin für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von maximal 1 Mio. Euro pro Jahr zu. Gleich bleibt die Regelung, dass Anlagen zur Förderung und Nutzung fossiler Energieträger vom IFB ausgeschlossen sind. D. h. jede dieselbetriebene Antriebsmaschine z.B. Traktor, SF-Arbeitsmaschine, Maschine mit Aufbaumotor bleibt vom IFB ausgeschlossen. Ein IFB kann auf Arbeitsgeräte, Anhänger, Arbeitsmaschinen, Werkstattgeräte oder elektrisch betriebenen Maschinen etc. geltend gemacht werden.
Voraussetzungen für IFB
Für die Inanspruchnahme des IFB ist Voraussetzung, dass eine betriebliche Einkunftsart vorliegt und die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfolgt. Eine pauschale Gewinnermittlung ist nicht zulässig. Weiters kann der IFB nur für Wirtschaftsgüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren geltend gemacht werden. Zu beachten ist, dass die tatsächliche Steuerersparnis durch den IFB vom jeweils anzuwendenden Einkommensteuersatz abhängig ist.
Ein Abstimmungsgespräch mit Ihrem Steuerberater kann sich lohnen. Planen Sie Anschaffungen bzw. Inbetriebnahmen zu einem günstigen Zeitpunkt.
Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe November 2025
- Aus der Verbandsarbeit
- Bist du ein attraktiver Arbeitgeber?
- Wer berät die Landwirte bei Mechanisierungsfragen?
- Intelligente Perspektiven aus der Luft
- Prüfung von Lohnabgaben - strengere Vorgehensweise bei GPLB-Prüfung
- Agritechnica Award Gewinner 2025
- Weizen für die Zukunft - Teil 2
- Zertifizierte Forstunternehmen haben die Nase vorn
- Die neue Biomassestrategie: Biomasse optimal nutzen - Teil 2
- Güterverkehr mit Traktor und Anhänger
- VLÖ Bildungsprogramm
- Ausbildung zum Erdbau: Termine für Lehrgänge 2026
Hinterlegung von KFZ-Kennzeichen in den Wintermonaten
Wer in seinem Lohnunternehmen einen Teil der Fahrzeuge in den Wintermonaten nicht benötigt, dem empfehlen wir die Hinterlegung von Kfz-Kennzeichen für Zugmaschinen und Anhänger.
Damit können Sie für diesen Zeitraum die Kfz-Steuer und Versicherungsprämien einsparen. Während des Zeitraums der Hinterlegung sind Zugmaschinen und Anhänger von der Kfz-Steuer bzw. bei Pkw von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Eine Befreiung von der Steuer ist dann gegeben, wenn die Kennzeichen mindestens 45 Tage hinterlegt wurden.
Hinterlegung bei der Zulassungsstelle
Hinterlegt werden die Kennzeichen bei der Zulassungsstelle, die für ihren Wohnbezirk ermächtigt ist. Mit den Kennzeichentafeln ist der Zulassungsschein auch abzugeben. Der Zulassungsbesitzer muss dies selbst durchführen oder kann sich durch eine bevollmächtigte Person (mit Ausstellung einer Vollmacht) vertreten lassen. Weiter ist bei der Hinterlegung bzw. Abholung ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
Wichtig: Sie müssen innerhalb von 364 Tagen (kürzer als ein Jahr) die Kennzeichen wieder abholen, sonst verlieren Sie die Zulassung. Folglich muss das Fahrzeug wieder neu zugelassen werden und es entstehen Anmeldegebühren.
Wer einen Teil der Fahrzeuge in den Wintermonaten nicht im Einsatz hat, soll auf alle Fälle die Hinterlegung von Kfz-Kennzeichen andenken.






















































































































