Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Wildschutz beim ersten Schnitt im Grünland

In diesen Wochen erfolgt der erste Schnitt im Grünland und damit eine gefährliche Zeit für Bodenbrüter, Hasen und Rehkitze.
Gefahren beachten!
Durch Tierkadaver entstehen unter Luftabschluss in der Silage gefährliche Leichengifte, die bei Rindern, Schafen, Ziegen oder anderen Wiederkäuern fatale Folgen mit Vergiftungen (Botulismus) hervorrufen können. Bei einer nachgewiesenen Fahrlässigkeit des Fahrers oder des LU können Haftungsfragen entstehen. Hier müssen die Fahrer auf ihre Verantwortung und ein richtiges Handeln beim Mähen geschult werden.
Von innen nach außen mähen
Bei dieser Methode sollte der Fahrer sofort in das Innere der Fläche fahren und dann spiralförmig nach außen mähen. Alle Wildarten, die vorwiegend in der Deckung leben, werden im Falle einer Flucht nicht über eine offene Fläche laufen. Bei der herkömmlichen Methode – von außen nach innen – zieht sich das Wild instinktiv immer mehr zur inneren, verbleibenden Fläche oder Wiese zurück und hat dann keinen Ausweg mehr.
Grünlandsilierung: Vorbereitungen für den ersten Schnitt
Wie jedes Jahr sind zahlreiche Herausforderungen bei der Grünlandernte zu meistern. Pflanzenverschmutzung durch Erde und Düngerreste, feuchte Bodenverhältnisse sowie die Witterung bei der Ernte können die Gärung des Futters negativ beeinflussen. Für solch ungünstige Bedingungen ist deshalb der Einsatz von Siliermitteln im Vorhinein zu planen.
Der erste Schnitt siliert am schlechtesten
Mehrjährige Futterqualitätsauswertungen zeigen, dass der erste Aufwuchs im Durchschnitt die schlechtesten Gärqualitäten liefert. Fehlgärungen mit zu langsamer und unzureichender pH-Wert Absenkung wurden bei Analysen im Futtermittellabor Rosenau analysiert. Die Bedingungen sind für die rasche Vermehrung der Milchsäurebakterien nicht immer ausreichend gut, Gärschädlinge vermehren sich oft schneller. Die Silage ist dann nicht lagerstabil und verdirbt während der Lagerung.
Futterverschmutzung vermeiden
Erdige Verschmutzungen bringen unerwünschte Keime, zB Clostridien ins Siliergut. Bei der Ernte ist deshalb die Futterverschmutzung bestmöglich zu vermeiden und zu erfassen. Die Stängel der Gräser sollen deshalb gezielt angeschaut und angegriffen werden, um Erde und Gülleverschmutzungen zu erkennen.
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ÖKL-Richtwerte für die Maschinenselbstkosten 2025

Es ist wieder soweit – die ÖKL-Richtwerte mit den aktualisierten Werten für Maschinenselbstkosten für das Jahr 2025 sind wieder verfügbar. Dabei handelt es sich um eine unverbindliche Berechnungsgrundlage für den Einsatz von Maschinen in der land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeit (Nachbarschaftshilfe). Die Richtwerte sind in Euro pro Stunde und ohne Mehrwertsteuer für über 1700 Maschinen und Geräte angegeben.
In den ÖKL-Richtwerten sind außerdem auch unverbindliche Pauschalrichtwerte für die wichtigsten flächenbezogenen Arbeitsgänge angegeben! Damit ist eine Abrechnung in Leistungseinheiten (ha, Tonne etc.) möglich.
ÖKL Web App
Bei Bestellung der „ÖKL-Richtwerte 2025 – digital“ zum Preis von 19 Euro erhält man zusätzlich zur Excel-Tabelle auch einen Zugang zur neuen Richtwerte-Web-App. Mit dieser App können Maschinen einfacher gesucht und gefiltert werden.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, die persönliche Maschinensammlung abzuspeichern, Gespanne mit Zuschlägen zusammenzustellen und diese für Aufzeichnungen, diverse Unterlagen oder für Kundinnen und Kunden als PDF zu speichern und abzulegen.
Bezug der Richtwerte 2025:
Die ÖKL-Richtwerte 2025 sind als Heft oder als Excel-Tabelle (mit App!) zum Preis von 19,- Euro erhältlich und können unter 01/505 18 91 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder mittels Webshop bestellt werden. Die ÖKL-Richtwerte 2025 sind auch KOSTENLOS online einsehbar!
Gutscheine für Mahlzeiten (Essenszuschuss) – aktuelle Regelung

Gutscheine für Mahlzeiten sind bis zu einem Wert von 8 Euro pro Arbeitstag steuer- und beitragsfrei, wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden können. Ein Lieferservice wird einer Gaststätte gleichgestellt. Können Gutscheine auch zur Bezahlung von Lebensmitteln verwendet werden, die nicht sofort konsumiert werden müssen, sind sie bis zu einem Betrag von 2 Euro pro Arbeitstag steuer- und beitragsfrei.
Übersteigt der Wert der abgegebenen Essensbons 2 Euro bzw. 8 Euro pro Arbeitstag, liegt hinsichtlich des übersteigenden Betrags einer steuerpflichtiger Sachbezug vor. Es können beispielsweise bei einer 5-Tage-Woche mit 220 Arbeitstagen pro Jahr 8 Euro bzw. 2 Euro x 220 ausgegeben werden.
Der Nachweis, dass der Arbeitnehmer maximal einen Essensgutschein pro Arbeitstag erhält, ist vom Arbeitgeber zu erbringen. Das ist die Voraussetzung dafür, dass bei einer Lohnabgabenprüfung die abgabenfreie Ausgabe der Essensbons anerkannt wird.
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Arbeitsunterweisungen durchführen

Kein Mitarbeitereinsatz ohne Arbeitsunterweisung!
Achten Sie bitte darauf, dass alle Mitarbeiter für den Betrieb der einzelnen Maschinen unterwiesen wurden. Die Dokumentation der Unterweisung erfolgt mittels schriftlicher Unterlage, die vom Mitarbeiter zu unterfertigen ist.
Fahrer in Lohnunternehmen sind im Rahmen von Arbeitsverhältnissen tätig. Dazu gibt der Gesetzgeber dem Arbeitgeber klare Verpflichtungen zum Schutz der Gesundheit vor. Im Arbeitnehmerinnenschutz-Gesetz (ASchG) sind Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhütung von Arbeitsunfällen festgelegt.
Eine zentrale Rolle nimmt dabei die Unterweisung des Fahrers auf mögliche Gefahren und die Vermeidung dieser ein. Wir bitten in jedem Unternehmen die Fahrer nur nach einer durchgeführten Unterweisung (Erklärung der Maschine und schriftliche Dokumentation) losfahren zu lassen. Bei einer fehlenden Unterweisung können durch die Unfallversicherung hohe Regressforderungen für Heilbehandlungen oder bei Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat (AI) Strafen verfügt werden.
Das muss nicht sein, deshalb bitte jeden Mitarbeiter für den Umgang mit der Maschine unterweisen und das schriftlich festhalten!
Leider passieren immer wieder schwere Unfälle, die mit einer Unterweisung hätten vermieden werden können. Die Unterweisung gilt als Pflicht für jeden Arbeitgeber – bitte daher unbedingt durchführen!
Die VLÖ hat eine Reihe von Musterunterweisungen (Vorlagen) erstellt, die wir gerne zur Verfügung stellen.
Bitte einfach eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden und wir übermitteln Ihnen dann gerne die gewünschten Unterlagen.
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Erfolgreich mit ländlichen Dienstleistungen
Als Branchenverband für Lohnunternehmen und ländlichen Dienstleistern sichern wir unseren Mitgliedsbetrieben bestmögliche Beratung, facheinschlägiges Know-how, Branchenerfahrungen und Lösungen bei verschiedenen Problemstellungen.
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