Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Agrility – Erntezeitpunkt bei Silomais vorhersagen
Immer mehr setzt sich die Erkenntnis durch, dass die Qualität der Maissilage und damit der wirtschaftliche Erfolg im Stall mehr ist als nur der Kornanteil. In der Maiszüchtung hat man schon länger bemerkt, dass es in verschiedenen Maissorten enorme Unterschiede bezüglich Verdaulichkeit und auch Stärkequalität gibt. Die beste Genetik kann ihr Potential aber nicht ausspielen, wenn durch falschen Erntezeitpunkt Gewinn verspielt wird.
Zu früh: Sickerverlust und Fehlgärungen mit Essigsäure.
Zu spät: Energieverluste in der Restpflanze durch Verholzung und geringere Verdaulichkeit, Nacherwärmung durch mangelnde Verdichtung und Verschimmelung.
Optimaler TS-Gehalt von 32-35%
Diverse Studien belegen einen optimalen Trockensubstanzgehalt von 32-35% in der Gesamtmasse bei der Ernte. Durch verschiedene Umstände kann es passieren, dass dieser Zeitpunkt nicht eingehalten werden kann: Die Pflanzen sind noch schön grün aber der Kolben ist schon reifer als gedacht. Die Pflanzen sehen schon trocken aus, aber das Korn ist noch nass. Die Abläufe im Betrieb passen gerade nicht. Durch heißes Wetter geht die Abreife viel schneller als gedacht, der Häcksler Fahrer hat nicht Zeit und vieles mehr.
Weiterlesen: Agrility – Erntezeitpunkt bei Silomais vorhersagen
Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson (SVP) – Schwerpunkt Forst
Termin: 1.–3. Dez. 2025; Kursbeitrag: 330 Euro
Wann muss ein Betrieb eine SVP bestellen?
Betriebe, die regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen, sind nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) verpflichtet, mind. 1 ausgebildete SVP zu bestellen. Die Bestellung der SVP dient der Stärkung der Arbeitnehmerrechte im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz. Dies wird von der Arbeitsinspektion (AI) verstärkt kontrolliert.
Ziel und Inhalt der Ausbildung
Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) tragen wesentlich zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz in Betrieben bei. Die Ausbildung vermittelt praxisnah alle wesentlichen rechtlichen, sicherheitstechnischen und psychologischen Grundlagen zur rechtskonformen Ausübung dieser Funktion – mit speziellem Fokus auf den österreichischen Forstbereich.
Dauer der Ausbildung: 3 Tage
Themengebiete
• Einführung in das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz(ASchG) samt Verordnungen: Rechte, Pflichten und Aufgaben der SVP
• Gefahrenanalyse und Sicherheitsbeurteilung bei forstlichen Tätigkeiten (Motorsäge, Seilwinde, Traktor etc.)
Weiterlesen: Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson (SVP) – Schwerpunkt Forst
NEC-Kalkulator - Ein innovatives Tool zur wirtschaftlichen Entscheidungsfindung bei der Gülleausbringung
In Zeiten steigender Umweltanforderungen und der Notwendigkeit, die NEC-Ziele zu erreichen, stehen landwirtschaftliche Betriebe vor wichtigen Entscheidungen bezüglich ihrer Gülleausbringung. Der neu entwickelte NEC-Kalkulator bietet hier eine wertvolle Entscheidungshilfe.
Was ist der NEC-Kalkulator?
Der NEC-Kalkulator ist ein praxisorientiertes Online-Tool, das Landwirten hilft, das wirtschaftlichste Verfahren zur emissionsarmen Gülleausbringung für ihren individuellen Betrieb zu ermitteln. In der Standard-Einstellung wird der Vergleich OHNE Förderung dargestellt. Optional werden länderspezifische Förderungen (für Österreich) berücksichtigt.
Vorteile auf einen Blick
• Überblick über die vier relevanten zukunftsfähigen Ausbringverfahren
• Berücksichtigung der langfristigen Ziele der NEC-Richtlinie
• Transparente Kostenvergleiche zwischen emissionsmindernden Verfahren auf Basis offizieller ÖKL-Pauschalrichtwerte (Kostendatenbank des österreichischen Kuratoriums für Landtechnik)
• Individuelle Betriebsanalyse unter Berücksichtigung der länderspezifischen Gegebenheiten
• Fundierte Entscheidungsgrundlage für Investitionen in neue Technik
Halbjahresbilanz gefällig?
Eine Zwischenbilanz, auch Halbjahresbilanz genannt, gibt einen Überblick zur Zielerreichung während des Jahres.
Damit lässt sich feststellen, ob ihr Unternehmen „auf Kurs“ ist. Zum Halbjahr können Sie auf Fehlentwicklungen noch reagieren und Gegenmaßnahmen setzen. Wenn das Wirtschaftsjahr vorbei ist, dann ist es zu spät und es verbleibt nur mehr die Betrachtung über die Vergangenheit.
Controlling-Maßnahmen jetzt im Zeitraum August bis September setzen
Der Zeitraum von Ende August bis Mitte September gilt als günstiger Zeitpunkt für Aufgaben des Controllings. Die Rechnungen aus dem ersten Halbjahr sind gestellt, Geschäftsvorgänge verbucht und somit kann eine Zwischenauswertung zum ersten Halbjahr mit Ergebnisvorschau, Beurteilung von Saldenlisten und ergänzenden Feststellungen z.B. zur AFA, Finanzierungskosten usw. vorgenommen werden.
In der Unternehmensführung zählen Controlling-Maßnahmen zu den wertvollsten Aufgaben des Unternehmers. Diese Arbeit muss der Unternehmer selbst wollen und er muss sich damit befassen. Kompetenz im Umgang mit Zahlen ist gefragt. Mitarbeiter können zu den verbuchten Belegen einzelne Auswertungen erstellen, interpretieren und die richtigen Schlussfolgerungen setzen, dass ist Aufgabe des Unternehmers selbst. Die Basis dazu liefern aussagekräftige Auswertungen. Die investierte Zeit in ein vernünftiges Controlling liefert den höchsten Arbeitsverdienst für den Unternehmer und am Erfolg beteiligten Personen. Bei positiven Zahlen erkennt der Unternehmer die Stellgrößen für Verbesserungen, bei negativen Zahlen sind Maßnahmen für Veränderungen und zur Reduktion von Verlusten zu setzen.
Neuer Schwellenwert bei Direktvergaben von Dienstleistungen
Seit 22. Juli 2025 gilt die neue Schwellenwertverordnung, bei der für öffentliche Auftragsvergaben die Grenze bei Direktvergaben von 100.000 Euro auf 143.000 Euro (exklusive USt.) angehoben wurde. Die erhöhte Grenze ist befristet und gilt bis 31. März 2026.
Bauaufträge bis 1 Mio. Euro Auftragswert können, wie bisher im nicht offenen Verfahren ohne Bekanntmachung vergeben werden.
Bild 1: Die Vergabe von Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber muss nach den Vorgaben des Bundesvergabegesetzes erfolgen. Bildquelle: Kals GmbH
Grundsätzliches zu öffentlichen Ausschreibungen und Bundesvergabegesetz
Das Bundesvergabegesetz (BVergG) gilt in Österreich für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber. Es regelt die Verfahren zur Beschaffung von Lieferungen, Dienstleistungen und Bauleistungen sowie die Durchführung von Wettbewerben.
Weiterlesen: Neuer Schwellenwert bei Direktvergaben von Dienstleistungen
APOS-RTK-Signal: Systemumstellung mit 25. Aug. 2025
Änderung der Zugangsdaten durch Nutzer erforderlich.
Aufgrund technischer Updates zur Gewährleistung der Daten- und Systemsicherheit müssen bestehende User bis 25. August 2025 ihre Zugangsdaten an ihrem Endgerät aktualisieren:
Die bisherige IP-Adresse (217.13.180.215) wird durch den URL-Text „aposrtk.bev.gv.at“ ersetzt und muss dementsprechend manuell und selbständig durchgeführt werden.
Alle weiteren Zugangsdaten (Port „2201“, Ihr persönlich gewählter Benutzername und Ihr Passwort) bleiben hingegen unverändert.
Alle aktiven User wurden bereits per E-Mail über die Umstellung informiert und werden in den folgenden Wochen erneut daran erinnert. Alle Informationen, Erklärungsvideos und den Zugang zu APOS finden Sie auch im Online-Portal der Landwirtschaftskammern unter https://lko.at/apos-rtk.
Freier Korrekturdatendienst APOS wird von 6.000 Betrieben genutzt
Seit über vier Jahren steht der RTK-Korrekturdatendienst APOS des BEV für landwirtschaftliche
Betriebe und Lohnunternehmen kostenfrei zur Verfügung. Dies erleichtert Betrieben mit geeigneten Geräten wie automatischen Lenksystemen den Einstieg in „Precision Farming“ und reduziert laufende Kosten.
6.000 Betriebe mit rund 7.700 Geräten nutzen dieses Angebot mit weiter steigender Tendenz. „APOS für die Landwirtschaft“ wird durch die Zusammenarbeit des BEV-Bundesamtes für Eich- und Vermes-sungswesen mit dem BMLUK-Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Regionen und Wasserwirtschaft und den Landwirtschaftskammern ermöglicht.






















































































































