Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Radfahrer: Beim Überholen Abstände einhalten
Seit Oktober 2022 ist die 33.StVO-Novelle in Kraft, mit der für Radfahrer und Lenker von mehrspurigen Kraftfahrzeugen wichtige Regelungen gelten. Sie enthält eine Reihe von bedeutsamen Änderungen, die im Folgenden erläutert werden.
Seitenabstand zu Radfahrer
Beim Überholen muss an ein von der Geschwindigkeit abhängiger Sicherheitsabstand zum zu überholenden Fahrzeug eingehalten werden. Für das Überholen von Fahrrädern und Rollern gilt nun dafür ein bestimmter Wert.
Folgende seitliche Abstände sind zu beachten:
- Im Ortgebiet: mindestens 1,5 m
- Außerhalb des Ortsgebietes: mindestens 2,0 m
Fährt man selbst aber nicht schneller als 30 km/h darf der Seitenabstand auch geringer sein und es gilt die allgemeine Regel. Kann ein ausreichender Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden, darf nicht überholt werden.
Zwischenfrüchte aus der Luft
Chancen und Grenzen der drohnengestützten Ausbringung von Einzelkomponenten
Die Landwirtschaft durchläuft seit einigen Jahren einen tiefgreifenden technologischen Wandel. Neben Verfahren der Präzisionslandwirtschaft, digital unterstützten Entscheidungsprozessen und automatisierten Maschinen rückt insbesondere eine Technologie immer stärker in den Fokus: die Drohne. Ihr Einsatz beschränkt sich längst nicht mehr nur auf Monitoring und Dokumentation, sondern umfasst zunehmend auch operative Maßnahmen im Pflanzenbau. Die Ausbringung von Zwischenfrüchten aus der Luft stellt dabei ein Verfahren dar, das vor allem bei engen Zeitfenstern oder eingeschränkter Befahrbarkeit der Flächen an Bedeutung gewinnt.
Umfassende Labor- und Feldversuche
DeLuTa-Reise 2026
2026 ist wieder ein DeLuTa-Jahr! Nichts ist wichtiger für die Branche als der Erfolg eines jeden einzelnen. Information, Dialog und Unterhaltung bilden die Grundpfeiler, um Wissen zu sammeln, sich auszutauschen und das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen. Dies ist der Grundgedanke hinter der DeLuTa, die am 2. und 3.12.2026 erneut in Bremen stattfindet.
DeLuTa 2026: 2. und 3. Dezember in Bremen
Die DeLuTa ist die top Veranstaltung der LU-Branche im deutschsprachigen Raum. 2024 waren über 12.000 Besucher dabei und es präsentierten über 200 fördernde Mitgliedsfirmen ihre Produkte und Dienstleistungen. Neben neuester Technik wird immer ein umfangreiches Vortragsprogramm angeboten.
Programm für Reise aus Österreich
Die VLÖ organisiert wieder eine gemeinsame Fahrt, entweder mit dem Bus oder mit Bahn ab Passau und gestaltet für den Dienstag, 1. Dezember ein interessantes Exkursionsprogramm. Die Entscheidung, ob mit dem Bus oder der Bahn gefahren wird, erfolgt Ende August.
Begleitung von Mähdrescher
Überbreite Fahrzeuge, wie Mähdrescher, SF-Häcksler oder andere Spezialgeräte (über 3,3 m Breite) müssen für Fahrten auf öffentlichen Straßen mit einem vorfahrenden bzw. vor- und nachfahrenden Begleitfahrzeug begleitet werden. Die Vorgaben dazu sind im Routengenehmigungsbescheid festgelegt. Die Eigenbegleitung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist eine wichtige Maßnahme zur Überstellung von Erntemaschinen.
Auf gültigen Routengenehmigungsbescheid achten
Wir bitten die Routengenehmigungsbescheide vor der Arbeitssaison zu lesen und auf die Gültigkeit zu prüfen. Abgelaufene Bescheide müssen erneuert werden. Beachten Sie die Bearbeitungszeit von drei bis vier Wochen für die Ausstellung der Bescheide. Neue Bescheide können Sie online über das Internet-Portal www.sondertransporte.gv.at unter dem Sachregister Landwirtschaft anfordern.
Der Routengenehmigungsbescheid für das überbreite Fahrzeug muss im Führerhaus in Originalfassung mitgeführt werden. Wir empfehlen eine Kopie des Bescheids anzufertigen und diese bei den Fahrzeugdokumenten abzulegen.
Herzlichen Dank für Ihren Besuch im Lohnunternehmerdorf auf der Wieselburger Messe
Von 28. bis 31. Mai 2026 fand die LAND FORST JAGD in Wieselburg statt. 26.000 Besucher nutzten die Schwerpunktmesse, um moderne Technik, praxisnahe Lösungen und ein vielfältiges Programm rund um die Land- und Forstwirtschaft und Jagd zu erleben.
Lohnunternehmerdorf war Anziehungspunkt auf der Messe
Das Lohnunternehmerdorf war auch heuer wieder ein Anziehungspunkt für viele Messebesucher. Elf Lohnunternehmer stellten ihre Maschinen aus. Sie informierten an den Beratungsständen die Kunden und gaben wertvolle Tipps zu den Arbeitsverfahren weiter. Im Mittelpunkt standen neue Erkenntnisse für die Praxis und der Austausch von Erfahrungen. Landwirte profitieren vom Fortschritt der Technik und einer professionellen Arbeitserledigung. Durch den Zukauf von Dienstleistungen gewinnen die landwirtschaftlichen Betriebe wertvolle Arbeitszeit, sie erhalten eine zeitgemäße Maschinenarbeit und können sich auf betriebliche Schwerpunkte besser konzentrieren.
Lohnunternehmer sind Problemlöser
Sie gelten als verlässlicher Partner in der Saat, Kulturführung, bei Erntearbeiten oder im Forst. Eine hohe Schlagkraft und Erfahrung im Umgang mit der Technik zeichnen professionelle Unternehmen aus. Lohnunternehmen arbeiten für den Erfolg der Land- und Forstwirte.
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Routengenehmigung: Pauschale Zustimmung für Gemeindestraßen
Landwirtschaftliche Maschinen mit Überbreite bzw. einer Überschreitung von Achslasten benötigen gesonderte Straßenbewilligungen, sogenannte „Routengenehmigungen“. Diese werden von der zuständigen Landesregierung auf Ansuchen erteilt.
Die Abwicklung erfolgt elektronisch über die Online-Plattform www.sondertransporte.gv.at.
Unten angeführt sehen Sie die Einstiegsseite für die Beantragung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen. Mit dem Erlangen einer Routengenehmigung können – unter Einhaltung der darin vorgeschriebenen Auflagen – alle Bundes- und Landesstraßen (B+L) befahren werden. Für das Befahren von Gemeindestraßen ist vom Fahrzeughalter eine vorherige Genehmigung vom Straßenerhalter einzuholen. Dies verursacht einen enormen Verwaltungsaufwand und ist äußerst umständlich.
Modell der pauschalen Zustimmung durch die Gemeinde
Aus diesem Grund wurde 2017 im Bundesland Niederösterreich das Modell der pauschalen Zustimmung durch die Gemeinde für routengenehmigte landwirtschaftliche Fahrzeuge entwickelt. Mit einer pauschalen Zustimmung seitens der jeweiligen Gemeinde dürfen die Fahrzeughalter mit routengenehmigten landwirtschaftlichen Fahrzeugen auch Gemeindestraßen nach den Auflagen analog für Bundes- und Landesstraßen befahren.
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