Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Neue NF-Bio Verordnung wurde erlassen
Änderungen zur nachhaltigen forstwirtschaftlichen Biomasse-Verordnung.
Nach langem Warten ist es endlich so weit. Mit der 124. Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz wurde die Änderung der nachhaltigen forstwirtschaftlichen Biomasse-Verordnung am 20. Mai 2026 ausgegeben. Somit sind die Änderungen ab diesem Datum gültig, entsprechend einzuhalten und umzusetzen.
Somit sind für die NLAV (nachhaltige landwirtschaftliche Ausgangsstoffe-Verordnung) und die NF-Bio-VO (nachhaltige forstwirtschaftliche Biomasse-Verordnung) die aktuellen Verordnungen erlassen. Für die Biomasse-Heizwerke, für welche die BMEN-VO (Biomasseenergie-Nachhaltigkeits-Verordnung) gilt, ist die aktuelle Verordnung noch nicht erlassen.
Das heißt, für den Rohstoff-Bereich gibt es die aktuell umgesetzten Verordnungen, jedoch für den Bereich der energetischen Nutzung (BMEN) noch nicht, wodurch das System als nicht vollständig umgesetzt gilt. Die Heizwerke warten somit noch auf ihre für Sie geltende Verordnung.
Was hat sich aber jetzt genau mit dem neuen Erlass geändert?
Hitzeschutzverordnung: Vorlagen für die Verwendung im Betrieb
Als Reaktion auf den Klimawandel und die dadurch immer heißeren Sommertagen ist mit 1. Jänner 2026 die Hitzeschutzverordnung in Kraft getreten. Bildquelle: www.basi.de
Hitze und UV-Strahlung beanspruchen den Körper stark und können den gesundheitlichen Zustand wesentlich beeinflussen. Intensive UV-Strahlung erhöht das Risiko für Hautkrebs, Hautalterung und Augenschäden. Besonders zwischen den Monaten April und September ist sie hoch. Hohe Temperaturen können zu einer Überhitzung und auch zu einem Hitze-schlag führen.
Zielsetzung der Hitzeschutz-VO
Die Hitzeschutzverordnung soll Arbeitnehmer vor diesen Gefahren schützen und gilt als Ergänzung zu
bereits vorhandenen geltenden gesetzlichen Vorschriften. Bestimmte Verpflichtungen, die die Hitzeschutz-VO beinhaltet, werden bereits durch das Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (ASchG), die Verordnung über die persönliche Schutzausrüstung (PSA-VO) sowie weitere einschlägige Vorschriften, wie bspw. die Verordnung optischer Strahlen geregelt.
Umfasst von der Hitzeschutzverordnung sind jene Arbeitnehmer, die im Freien in Arbeitsstätten, im Freien auf Baustellen und im Freien auf auswärtigen Arbeitsstellen im Sinne des Arbeitnehmerinnenschutzgesetzes (ASchG) tätig werden. Folgende Branchen sind betroffen: Bau, Zustelldienste, Wachdienste, Abfallbehandlung, Freizeitbetriebe, Landschaftsgärtner und Gartenpflegebetriebe.
Weiterlesen: Hitzeschutzverordnung: Vorlagen für die Verwendung im Betrieb
Bei hohen Temperaturen auf Brandgefahr achten!
Quellen für Brandgefahren reduzieren
Hohe Temperaturen sind ein natürlicher Wegbegleiter für Maschinenbrände, denn funkelnde Steine, ein heißes Lager oder andere heiße Teile können schnell „Feuer fangen“.
In den Sommermonaten muss bei hohen Umgebungstemperaturen trotzdem gearbeitet werden. Wer sich vor den Arbeiten richtig vorbereitet, kann entstehende Gefahrenquellen leichter ausschalten oder Folgen eines Brandes abmildern. Wenn aus der Maschine ein Feuer schlägt, gilt es umsichtig zu reagieren.
In den letzten Wochen waren Maschinenbrände und ebenso Feldbrände in den Berichterstattungen mehrmals zu lesen bzw. davon zu hören.
Regel 1: Regelmäßige und vorbeugende Wartung
Heiß gelaufene Lager zählen zu den häufigsten Brandursachen an Land- und Forstmaschinen. Der rechtzeitige Austausch verschlissener Lager reduziert nicht nur das Ausfallrisiko der Maschine, sondern mindert die Brandgefahr. Lager regelmäßig und nur im benötigten Ausmaß abschmieren. Ausgetretenes Fett kann ein Brandereignis begünstigen. Bewegte Metallteile dürfen nicht reiben, denn durch Reibung entsteht Wärme und in Verbindung mit brennbaren Materialien (z.B. Staub, Stroh, Heu, etc.) entsteht Feuer. Ein Problem sind Steine beim Stroh- oder Heupressen. Der Pickup nicht zu tiefstellen.
Versuchen Sie, dass auf der Maschine kein Staub, Feinmaterial oder Spreu liegenbleibt. Eine regelmäßige Reinigung z.B. durch Abblasen verringert das Brandrisiko. Am Staub kann sich bei hohen Temperaturen schnell ein Feuer entzünden. Täglich soll mindestens einmal am Tag eine Sichtkontrolle und Reinigung vorgenommen werden.
Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe Juli 2026
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NF-Bio Verordnung
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Vielen Dank für Ihren Besuch in Wieselburg
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Verwendungsbestimmung bei der Zulassung
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Klimasicheres Grünland
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LU-Award 2026: Verlängerung Einreichfrist
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DeLuTa-Reise 2026
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Der Marketing-Mix als Basiswerkzeug im Unternehmen
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Vom Drusch zum Saatbett
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Aktuelles zum Holzmarkt
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Landschaftspflege ist Werterhaltung der Natur
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Diesel effizienter nutzen
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Huminstoffe: Innovationen für den klimafitten Pflanzenbau
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Versicherungsirrtümer
Mitarbeiterprämie 2026
In Österreich können Arbeitgeber im Jahr 2026 eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von bis zu 500 Euro gewähren. Dies wurde am 10. Juni 2026 im Nationalrat beschlossen. Voraussetzung ist, dass die Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt und auf einer lohngestaltenden Vorschrift z.B. Kollektivvertrag beruht. Die Prämie kann ausschließlich in den Monaten Juli bis Dezember 2026 steuerfrei gewährt werden.
Für die Kollektivverträge Agrarservice, Forstunternehmer und Gärtner werden die KV-rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Für Angestellte im Gewerbe und Handwerk (Angestellte in Büros von Lohnunternehmen) wird voraussichtlich ebenso eine lohngestaltende Richtlinie geschaffen, sodass bei diesen anzuwendenden Kollektivverträgen die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen werden.
Nach kürzlicher Rücksprache mit der WK Österreich befindet sich die geplante Richtlinie in Ausarbeitung und Koordination mit der Arbeitnehmervertretung. Nähre Infos dazu folgen.
Grundlagen zur Mitarbeiterprämie
Die Mitarbeiterprämie 2026 ist ein zeitlich befristeter steuerlicher Vorteil, mit dem Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzliche Zahlungen begünstigt zukommen lassen können. In den Jahren 2024 und 2025 gab es in Österreich befristete Modelle mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Grenzen. Ziel war es, besondere Leistungen oder wirtschaftliche Erfolge zu honorieren, ohne reguläre Lohnbestandteile zu ersetzen. D.h. die Mitarbeiterprämie gilt als einmalige Zahlung und es muss sich um eine Zahlung handeln, die bisher nicht üblich war. Sie darf reguläre Lohnbestandteile nicht ersetzen.
Bei Fragen zur Abwicklung stehen Ihnen die Steuerberater gerne zur Verfügung.
Geänderte Schwellenwerte für Direktvergaben
Die Neuregelung der Schwellenwerte im Bundesvergabegesetz (BVergG) bringt höhere Unterschwellenwerte und damit mehr Spielraum für vereinfachte Verfahren bei Direktvergaben.
Die EU-Kommission legt alle zwei Jahre die EU-Schwellen-werte zur Abgrenzung zwischen Über- und Unterschwellenbereich neu fest. Für die Jahre 2026 und 2027 gelten neue Grenzwerte. Auf nationaler Ebene wurden durch das zu-ständige Ministerium auf Grundlage einer im BVergG vor-gesehenen gesetzlichen Ermächtigung die Schwellenwerte neu festgelegt.
Die Inhalte der Schwellenwerteverordnung finden sich nun direkt im BVerG. Gleichzeitig erfolgte in weiten Bereichen eine Anhebung der Schwellenwerte, wodurch Aufträge vereinfacht vergeben werden können. Das bringt mehr Planungssicherheit und weniger Bürokratie bei öffentlichen Ausschreibungen.
Überblick der Schwellenwerte für Vergabeverfahren 2026
































































































































