Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Treff.Punkt Landtechnik, Mi. 29. März 2023 18 Uhr, Brauhaus Wieselburg

Am Mittwoch, 29. März 2023 findet um 18:00 Uhr im Brauhaus, Wieselburg der nächste Treff.Punkt Landtechnik statt.
Helmut Scherzer, Geschäftsführer der VLÖ referiert zu diesem spannenden Thema.
Im Jahr 2022 haben uns die hohen Diesel- und parallel mitgestiegenen Betriebsmittelkosten wahrlich überrascht. 2023 folgen nun erhöhte Abschreibungen, entsprechende Lohnabschlüsse und deutlich höhere Finanzierungskosten. Wie geht das weiter?
Geänderte Parameter stellen den Dienstleistungssektor, aber auch die Landwirte im Rahmen einer Eigenmechanisierung vor neuen Herausforderungen. Der Betrieb von Landmaschinen fordert einen bewussten und gezielten Umgang mit den Kosten. Die Reduktion von wenig- bis unproduktiven Arbeitsbereichen und ein effizienter Einsatz sind somit ein Gebot der Stunde.
Besuchen Sie daher den nächsten Treff.Punkt Landtechnik.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie hier
Forstunternehmer-Tag der FAST Traunkirchen am 24. März 2023

Die FAST Traunkirchen veranstaltet am 24. März 2023 den ersten Forstunternehmertag.
Die Kosten der Veranstaltung übernimmt die Wirtschaftskammer OÖ, Berufsgruppe Forstunternehmer.
Anmeldung erforderlich.
Weitere Informationen hier.
FORST live, 31. März - 2. April 2023, Offenburg (im Westen von Baden-Würtenberg)

FORST live in der Zielgeraden
Die FORST live in Offenburg: ein ganz besonderes Erlebnis, das die Herzen von uns allen höherschlagen lässt. Technik zum Anfassen von der Praxis für die Praktiker. Vom 31. März bis 2. April fasziniert diese besondere Demonstrationsmesse mit ihrem Mix forstwirtschaftlicher Technik. Uns freut dabei, dass sich neben der Technik zur motor-manuellen Holzaufbereitung auch die maschinelle Holzaufbereitung fest etabliert hat. Zudem bilden Anbieter der erneuerbaren Energie einen ganz neuen Bereich. Hier können sich Wald- und Grundbesitzer über Projekte der Windkraft und Solaranlagen intensiv beraten lassen.
Insgesamt präsentieren sich rund 340 Aussteller auf der FORST live gemeinsam mit der WILD & FISCH. Hierfür sind über 7.000 qm Messehalle und 48.000 qm Freigelände - bis auf die Besucherwege - praktisch flächig belegt. Es wird jetzt wieder Zeit, dass die Späne fliegen und das jährliche Home-Coming der Branche in Offenburg stattfindet. An den drei Tagen brummt unser Messegelände förmlich vor Leben und wir können es kaum erwarten.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Lassen Sie uns gemeinsam diese einzigartige Plattform nutzen!
Weiter Informationen finden Sie hier
KV-Forstunternehmer: Abschluss 2023 – Wirksamkeit per 1. März 2023

Am 16. März 2023 wurde unter der Verhandlungsleitung von Bundesvorsitzenden Peter Konrad die KV-Verhandlung mit der Gewerkschaft PRO-GE für den Kollektivvertrag für Arbeiterinnen im Gewerbe der Forstunternehmer abgeschlossen.
Auf Basis eines festgestellten durchschnittlichen VPI-Werts in Höhe von 9,04 Prozent in den vorangegangenen Monaten (Feb. 2022 – Jän. 2023) wurde mit der Gewerkschaft PRO-GE folgendes Ergebnis, gültig ab 1. März 2023, vereinbart:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 9,2% Bildquelle: FAST Traunkirchen
- Erhöhung der Zulagen und Motorsägenpauschalen um 9,2%
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 9,2%
Weitere Forderungen der Gewerkschaft, wie die Einführung einer faktischen Ist-Lohn-Erhöhung durch die Aufrechterhaltung bestehender Überzahlungen sowie eine Verlängerung der Ruhezeit wurde vom Verhandlungsteam erfolgreich abgewehrt.
Arbeitsunterweisung durchführen
Kein Mitarbeitereinsatz ohne Arbeitsunterweisung!
Achten Sie bitte darauf, dass alle Mitarbeiter unterwiesen wurden und ein schriftliches Dokument dazu unterfertigt wurde.
Fahrer in Lohnunternehmen sind im Rahmen von Arbeitsverhältnissen tätig. Dazu gibt der Gesetzgeber dem Arbeitgeber klare Verpflichtungen zum Schutz der Gesundheit vor. Im Arbeitnehmerinnenschutz-Gesetz (ASchG) sind Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhütung von Arbeitsunfällen festgelegt.
Eine zentrale Rolle nimmt dabei die Unterweisung des Fahrers auf mögliche Gefahren und die Vermeidung dieser ein. Wir bitten in jedem LU die Fahrer nur nach einer durchgeführten Unterweisung (Erklärung der Maschine und schriftliche Dokumentation) losfahren zu lassen. Bei einer fehlenden Unterweisung können durch die Unfallversicherung hohe Regressforderungen für Heilbehandlungen oder bei Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat (AI) Strafen verfügt werden.
Das muss nicht sein, deshalb bitte jeden Mitarbeiter für den Umgang mit der Maschine unterweisen und das schriftlich festhalten.
Leider passieren immer wieder schwere Unfälle, die mit einer Unterweisung hätten vermieden werden können. Die Unterweisung gilt als Pflicht für jeden Arbeitgeber – bitte daher unbedingt durchführen!
Die VLÖ hat eine Reihe von Musterunterweisungen (Vorlagen) erstellt, die wir gerne zur Verfügung stellen.
Bitte einfach eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden. Wir übermitteln Ihnen gerne die gewünschten Unterlagen.
KV-Agrarservice: Abschluss 2023 - Wirksamkeit per 01. März 2023

Am 28. Februar 2023 wurde unter der Verhandlungsleitung von Ing. Manfred Humer die KV-Verhandlung mit der Gewerkschaft PRO-GE für den Kollektivvertrag für Arbeiterinnen im Gewerbe Agrarservice abgeschlossen.
Der KV-Agrarservice wird wie folgt abgeändert:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne gemäß Lohnordnung (Anhang A) um 8,9%. Der neue KV-Mindestmonatslohn beträgt somit 1.767,86 Euro. Das heißt, die Löhne sind jeweils und dem KV-Wert anzupassen (keine Ist-Lohn-Erhöhung). Überzahlungen sind möglich.
- Die Nachtzulage wird gem. §9/4 um 8,9% auf 2,93 Euro erhöht.
- NEU: Aufnahme einer Entschädigungsregelung für Pflichtpraktikantinnen:
- Für ein Pflichtpraktikum im Rahmen der landwirtschaftlichen Fachschule oder höheren Schule: 804 Euro pro Monat
- Für ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer universitären bzw. FH-Ausbildung: 900 Euro pro Monat
- Klarstellung in der Lohngruppenbeschreibung der LG 4 Maschinenführer: Maschinenführer (Traktorfahrerin, Fahrerin von Arbeitsmaschinen) mit landwirtschaftlicher LAP ab dem 3. Dienstjahr bzw. ohne landwirtschaftlicher LAP mit Zweckausbildung ab dem 5. Dienstjahr
- Die kollektivvertraglichen Änderungen treten mit 1. März 2023 in Kraft.