Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ

Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

In den Sommermonaten werden in den Betrieben gerne Praktikanten beschäftigt. Egal ob freiwilliger oder verpflichtender Teil der Ausbildung, Praktika sind heute ein wichtiger Bestandteil für die Vorbereitung auf das spätere Berufsleben.

Unterscheidung

Grundsätzlich wird unterschieden in

  1. a) Pflichtpraktikum – Teil der schulischen oder höheren Ausbildung (in den Lehrplänen der Schulen/Studiengängen vorgeschrieben und in Bezug auf Dauer und Inhalt geregelt) und
  2. b) Freiwilliges Praktikum, um den Beruf kennen zu lernen und Erfahrungen zu sammeln.

Eine Form des freiwilligen Praktikums ist ein Volontariat, wo der Jugendliche bzw. Erwachsene primär Erfahrungen sammelt und im Rahmen einer Ausbildung den Betrieb kennen lernt. Für Volontariate bestehen keine schulischen Verpflichtungen.

Pflichtpraktikum

Hier steht die Tätigkeit in engem Zusammenhang mit der schulischen Ausbildung. Der Praktikant absolviert ein vorgeschriebenes Praktikum in einem Betrieb. Im Lehrplan der Schule sind die Ziele und Inhalte für die Tätigkeit als Praktikant festgeschrieben und dazu müssen berufspraktische Kenntnisse vermittelt werden. Eine anderswertige berufliche Tätigkeit ist hierfür nicht erlaubt, denn der Ausbildungszweck steht im Vordergrund. Bei diesen sogenannten „echten“ Pflichtpraktikanten gebührt eine Praktikantenentschädigung, die im anzuwendenden Kollektivvertrag festgelegt ist. Im KV-Agrarservice oder in anderen Kollektivverträgen sind Entschädigungen vorgesehen.

Entschädigung nach dem KV-Agrarservice

Pflichtpraktikanten im Sinne des § 2 des KV erhalten für die Dauer ihrer praktischen Tätigkeit im Betrieb folgende Entschädigung:

  • Für ein Pflichtpraktikum im Rahmen der landwirtschaftlichen Fachschule oder höheren Schule: 892,68 EUR pro Monat
  • Für ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer universitären Ausbildung bzw. FH-Ausbildung: 1.000,00 EUR pro Monat

Die angeführten Werte gelten für den Zeitraum von 1. März 2025 bis 28. Februar 2026.

Anmeldung zur Sozialversicherung

Praktikanten müssen, so wie normale Arbeitnehmer zur Sozialversicherung angemeldet werden. Es besteht eine Pflichtversicherung in der ÖGK und entsprechender Unfallversicherungsschutz. Weiter sind Praktikanten nach den Vorgaben des Arbeitnehmerschutzgesetzes zu unterweisen. Bei Unfällen muss der Zusammenhang mit der Ausbildung nachgewiesen werden können. Ab dem zweiten Monat sind Beiträge zur Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) vorgeschrieben.

Für den Abschluss eines Praktikums sind Arbeitsverträge z.B. Praktikanten-Arbeitsvertrag zu vereinbaren.

Freiwilliges Praktikum – Ferialarbeitnehmer

Das sind Schüler und Studenten, die freiwillig in der Ferienzeit in normalen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten und etwas dazuverdienen wollen. Zu beachten sind hier die lohngestaltenden Regelungen, wie beispielsweise die Einhaltung des Mindestlohns laut Kollektivvertrag bzw. bei KV-freien Betrieben muss die ortsübliche Entlohnung erfüllt sein. Dies wird bei lohnabhängigen Betriebsprüfungen (GPLB) kontrolliert. Die anderen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, wie Arbeitszeitgesetz, Wochenendruhegesetz, etc. sind einzuhalten. Die Sozialversicherungsanmeldung erfolgt wie bei normalen Arbeitnehmern.

Dieser Beitrag gibt eine grobe Übersicht zum Thema.

Bei Anfragen steht die VLÖ gerne zu Ihrer Verfügung.

Beigezogene Quellen: Veröffentlichungen der Wirtschaftskammer Österreich

 

 

 

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