Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Erhöhter Investitionsfreibetrags (IFB) ab November 2025
Um die Konjunktur zu stärken und Investitionen anzukurbeln, sollen mit einem erhöhten Investitionsfreibetrag (IFB) Investitionen von Unternehmen im Zeitraum von 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 stärker steuerlich begünstigt werden. Für diesen Zeitraum ist eine Verdoppelung des IFB von 10% auf 20%, für ökologische Investitionen von 15% auf 22% geplant.
Ausschluss von dieselbetriebenen Maschinen bleibt
Die Anwendungsvoraussetzungen sollen unverändert bleiben. Der IFB steht weiterhin für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von maximal 1 Mio. Euro pro Jahr zu. Gleich bleibt die Regelung, dass Anlagen zur Förderung und Nutzung fossiler Energieträger vom IFB ausgeschlossen sind. D. h. jede dieselbetriebene Antriebsmaschine z.B. Traktor, SF-Arbeitsmaschine, Maschine mit Aufbaumotor bleibt vom IFB ausgeschlossen. Ein IFB kann auf Arbeitsgeräte, Anhänger, Arbeitsmaschinen, Werkstattgeräte oder elektrisch betriebenen Maschinen etc. geltend gemacht werden.
Voraussetzungen für IFB
Für die Inanspruchnahme des IFB ist Voraussetzung, dass eine betriebliche Einkunftsart vorliegt und die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfolgt. Eine pauschale Gewinnermittlung ist nicht zulässig. Weiters kann der IFB nur für Wirtschaftsgüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren geltend gemacht werden. Zu beachten ist, dass die tatsächliche Steuerersparnis durch den IFB vom jeweils anzuwendenden Einkommensteuersatz abhängig ist.
Ein Abstimmungsgespräch mit Ihrem Steuerberater kann sich lohnen. Planen Sie Anschaffungen bzw. Inbetriebnahmen zu einem günstigen Zeitpunkt.
Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe November 2025
- Aus der Verbandsarbeit
- Bist du ein attraktiver Arbeitgeber?
- Wer berät die Landwirte bei Mechanisierungsfragen?
- Intelligente Perspektiven aus der Luft
- Prüfung von Lohnabgaben - strengere Vorgehensweise bei GPLB-Prüfung
- Agritechnica Award Gewinner 2025
- Weizen für die Zukunft - Teil 2
- Zertifizierte Forstunternehmen haben die Nase vorn
- Die neue Biomassestrategie: Biomasse optimal nutzen - Teil 2
- Güterverkehr mit Traktor und Anhänger
- VLÖ Bildungsprogramm
- Ausbildung zum Erdbau: Termine für Lehrgänge 2026
Hinterlegung von KFZ-Kennzeichen in den Wintermonaten
Wer in seinem Lohnunternehmen einen Teil der Fahrzeuge in den Wintermonaten nicht benötigt, dem empfehlen wir die Hinterlegung von Kfz-Kennzeichen für Zugmaschinen und Anhänger.
Damit können Sie für diesen Zeitraum die Kfz-Steuer und Versicherungsprämien einsparen. Während des Zeitraums der Hinterlegung sind Zugmaschinen und Anhänger von der Kfz-Steuer bzw. bei Pkw von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Eine Befreiung von der Steuer ist dann gegeben, wenn die Kennzeichen mindestens 45 Tage hinterlegt wurden.
Hinterlegung bei der Zulassungsstelle
Hinterlegt werden die Kennzeichen bei der Zulassungsstelle, die für ihren Wohnbezirk ermächtigt ist. Mit den Kennzeichentafeln ist der Zulassungsschein auch abzugeben. Der Zulassungsbesitzer muss dies selbst durchführen oder kann sich durch eine bevollmächtigte Person (mit Ausstellung einer Vollmacht) vertreten lassen. Weiter ist bei der Hinterlegung bzw. Abholung ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
Wichtig: Sie müssen innerhalb von 364 Tagen (kürzer als ein Jahr) die Kennzeichen wieder abholen, sonst verlieren Sie die Zulassung. Folglich muss das Fahrzeug wieder neu zugelassen werden und es entstehen Anmeldegebühren.
Wer einen Teil der Fahrzeuge in den Wintermonaten nicht im Einsatz hat, soll auf alle Fälle die Hinterlegung von Kfz-Kennzeichen andenken.
Verschmutzte Straße: Risiko von Unfällen vermeiden
Bei Erntearbeiten unter schlechten Wetterbedingungen sind Straßenverschmutzungen mit Erdablagerungen am Asphalt oder Beton ein immer wieder auftretender Begleiter im Lohnunternehmen.
Junge Fahrer von Erntegespannen sind sich über die möglichen Auswirkungen für die anderen Verkehrsteilnehmer nicht immer bewusst. Besonders kritisch wird es, wenn stark befahrene Straßen an unübersichtlichen Stellen verschmutzt werden.
Aufstellen von Gefahrenkennzeichen
Bei voraussichtlich länger andauernder Verschmutzung (z.B. Häckselarbeiten, Rübenernte, Miststreuen, etc.) ist dafür zu sorgen, dass die Stelle mit dem Gefahrenzeichenzeichen „Schleudergefahr“ mit der Zusatztafel „Verschmutzte Fahrbahn“ abgesichert wird. Die Verkehrszeichen sind rechtzeitig vom jeweiligen Straßenerhalter (Gemeinde, Straßenmeisterei) zu besorgen. Nach Beendigung der Arbeiten ist eine entsprechende Fahrbahnreinigung durchzuführen (z.B. Kehren, Abwaschen). Angemerkt wird, dass bei Unfällen, welche auf eine verschmutzte Fahrbahn zurückzuführen sind, der Verursacher haftet!
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Diesel richtig transportieren – DAS musst du wissen!
Im Folgenden Artikel bekommst du einen Einblick darüber was es beim Transport von Diesel für Vorschriften zu beachten gibt und welche Tanks eingesetzt werden können.
Es gibt eine ganze Reihe von verschiedenen Behältern, die sich erstmal durch das Material (Metall oder Kunststoff) sowie das Fassungsvermögen unterscheiden. Je nach Einsatzgebiet und Gegebenheiten lässt sich der passende Tank ermitteln. Geht deine Wahl auf einen Transportbehälter, um z.B. Diesel auf dem Feld zu tanken, ist einiges dabei zu beachten. Es sind Güter, die gefährlich für Mensch und Umwelt werden können, wenn man diese falsch behandelt, bzw. wenn diese durch eine falsche Beförderung freigesetzt werden.
Allgemeine Vorschriften
Über den Transport von Gefahrgütern wie UN 1202 Dieselkraftstoff gibt es eigene und sehr genaue Vorschriften hinsichtlich Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation, und einiges mehr. Die Richtlinien werden im ADR* geregelt.
Um den Transport machen zu können, benötigt der Fahrer einen Gefahrgutausweis (auch genannt ADR -Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer).
Damit das „Gefahrgut“ entsprechend gekennzeichnet ist, müssen gem. ADR, Abschnitt 5.2.1.4. bei jedem Transporttank (wird im ADR als IBC bezeichnet) immer auf zwei gegenüberliegenden Seiten die Aufkleber UN1202 (mind. 12mm groß), „Gefahrzettel Klasse 3“ und „Umweltgefährdende Stoffe“ vorhanden sein.
Ist die Kennzeichnung/Bezettelung vorhanden, muss nur noch dafür gesorgt werden, dass der Tank ·die richtige Codierung (z.B. bei Stahltanks 31A) besitzt, für den Transport zugelassen ist und die geeigneten technischen Ausrüstungen aufweist. So schreibt es ADR im Abschnitt 4.1.1.15. vor.
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Ausbildung zur SVP – verpflichtend für Betriebe ab 11 Mitarbeiter
Wann muss ein Betrieb eine SVP (Sicherheits-Vertrauensperson) bestellen?
Betriebe, die regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen, sind nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) verpflichtet, mind. 1 ausgebildete SVP zu bestellen. Die Bestellung der SVP dient der Stärkung der Arbeitnehmerrechte im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz. Dies wird von der Arbeitsinspektion (AI) kontrolliert.
Vorschrift gilt für alle gewerblichen Betriebe
Unabhängig von der Art und Tätigkeit des Betriebes gilt diese Vorschrift für alle in Österreich tätigen Unternehmen. Wir bitten deshalb in Unternehmen, die mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen dieser Vorgabe nachzukommen. Der Umgang mit Sicherheit gilt in jedem Betrieb als wichtige Maßnahme. Neben dem Leid für den Betroffenen, zählen auch die entstehenden Kosten (Ausfall und Entgeltfortzahlung, ärztliche Leistungen, etc.) zu den Faktoren, die vermieden werden müssen.
Verschiedene Weiterbildungseinrichtungen wie WIFI, BFI und andere bieten die Ausbildung zur SVP mit dem geforderten Umfang von 3 Ausbildungstagen an.
Die FAST Ossiach in Kärnten bietet für den Schwerpunkt Forst die Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson (SVP) – Schwerpunkt Forst an.
Termin: 1. - 3. Dez. 2025; Kursbeitrag: 330 Euro
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