Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Workshop Dienstleistungen mit Drohnen am 27. Feb. 2026
Neue Technologie - neue Einsatzgebiete - neue Herausforderungen - neue Anforderungen
Mit diesen Schlagworten könnte man das Thema Drohnen im Dienstleistungsbereich kurzerhand auf den Punkt bringen. Natürlich rücken damit neue Bereiche in den Fokus, die man bisher vielleicht gar nicht im Blick hatte.
Was aber heißt das jetzt konkret? Was kommt auf uns zu? Womit müssen wir rechnen? Wo liegen die Herausforderungen? Wie sieht es rechtlich aus? Gibt es überhaupt einen Markt dafür? Und wenn ja, wie ist das Ganze zu kalkulieren?
Diese und viele weitere Fragen wurden im Seminar „Dienstleistungen mit Drohnen“ am Freitag, 27. Februar 2026 gemeinsam mit dem Vortragenden und Experten Stefan Hölzl-Strohmayr von der Drohnenring GmbH gemeinsam erarbeitet.
Weiterlesen: Workshop Dienstleistungen mit Drohnen am 27. Feb. 2026
KV-Handelsarbeiter 2026
Nach mehreren Verhandlungsrunden für die KV-Handelsarbeiter konnte am 18. Feb. 2026 eine Einigung zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Handel und der Gewerkschaft vida erzielt werden.
Lohnerhöhungen:
- In den Lohntafeln A und B steigen die kollektivvertraglichen Mindestlöhne rückwirkend ab dem 1.1.2026 um 2,55%.
- Die sich aus der prozentuellen Erhöhung ergebenden Beträge werden auf volle Euro gerundet.
- Die zum 31.12.2025 bestehenden Überzahlungen werden zur Gänze aufrechterhalten.
- Sämtliche, im Hinblick auf diesen KV-Abschluss bisher geleisteten freiwilligen Zahlungen, insbesondere jene Zahlungen, die auf der Empfehlung der WK Österreich, Bundessparte Handel basieren, sind auf die KV-Erhöhungen der Mindestlöhne und daraus resultierenden Berechnungsbasen für variable Entgeltbestandteile (z.B. Mehrarbeit, Überstunden, Sonderzahlungen etc.) zur Gänze anrechenbar.
- Anhebung der Zulagen: a. Kältezulage auf 0,90 Euro je Std. bzw. 150 Euro je Monat; b. Nachtzulage auf 2,40 Euro je Stunde
Welche Betriebe haben den KV-Handelsarbeiter anzuwenden?
KV-Forstunternehmer: Abschluss 2026
Am 13. März 2026 hat die zweite Verhandlungsrunde für Arbeitnehmer in gewerblichen Forstunternehmen stattgefunden. Zwischen dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister und der Gewerkschaft PRO-GE konnte ein positiver Abschluss 2026 und eine Grundsatzregelung für 2027 erzielt werden.
Der KV-Forstunternehmer wird wie folgt abgeändert:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne gemäß Lohnordnung (Anhang A) um 2,95%
- Erhöhung der Gerätefahrer- und Partieführerzulage um 3,4%
- Erhöhung der Motorsägenpauschale und Erhöhung für die Anschaffung und die Instandsetzung um 3,4% Bildquelle: FAST Traunkirchen
- Erhöhung des Lehrlingseinkommens um 30 Euro
Alle kollektivvertraglichen Änderungen treten rückwirkend am 1. März 2026 in Kraft.
KV-Agrarservice, KV-Landschaftsgärtner: Durchrechnungszeitraum bei flexibler Arbeitszeit beachten!
Durchrechnungszeitraum beachten!
Seit März 2021 besteht der KV-Agrarservice, bereits über 15 Jahre der KV-Garten- und Landschaftsgestalter, wo für diese beiden Branchen auch ein Beschäftigungsmodell mit flexibler Arbeitszeit abgeschlossenen werden kann.
Ein Großteil der Betriebe wendet das flexible Arbeitszeitmodell an, weil in Saisonzeiten auf einem Zeitkonto Guthabenstunden aufgebaut und in saisonschwächeren Zeiten (z.B. in den Wintermonaten) wieder abgebaut werden können.
Bild: Für die Mitarbeiter in Agrarservice- oder Landschaftsgärtner-Unternehmen kann die Arbeitszeit über einen Durchrechnungszeitraum verteilt werden.
Damit wird geregelt, dass die geleisteten Arbeitsstunden täglich bis zu 10 Stunden und wöchentlich bis zu 48 Stunden auf diesem Zeitkonto im 1:1-Verhältnis gutgeschrieben werden können.
Darüberliegende Arbeitszeiten bis max. 12 Stunden am Tag bzw. max. 60 Stunden in der Woche sind mit 50% zuschlagspflichtig (werden mit 50% Überstundenzuschlag abgerechnet oder im Verhältnis 1:1,5 auf das Zeitkonto übertragen).
Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe März 2026
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Aus der Verbandsarbeit
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Gelungener Lohnunternehmer-Tag 2026
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KV-Abschlüsse 2026
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Wirtschafts- und Mineraldünger gezielt kombinieren
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Sat Grass - Satellitenbasiertes Grünlandmanagement
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Fälltechniken für besondere Situationen
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Wie gefragt sind landwirtschaftliche Dienstleistungen
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Anpassung von Arbeitspreisen
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Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln
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LED-Technik für Landmaschinen
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Erfolgreiches Seminar "Preisgestaltung im Lohnunternehmen"
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Fahrwerke für Anhänger - Teil 2
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Abschluss von Arbeitsverhältnissen und Neuerungen 2026
KV-Abschluss Agrarservice 2026
Kollektivvertrag Agrarservice
Am 11. Februar 2026 hat die KV-Verhandlung für Arbeitnehmer in Agrarservice-Betrieben stattgefunden. Zwischen dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister und der Gewerkschaft PRO-GE konnte ein positiver Abschluss erzielt werden.
Die Verhandlungen standen unter schwierigen Rahmenbedingungen, weil die landwirtschaftlichen Produktpreise stark nach unten gegangen sind. Das führt ebenso zu einer angespannten Situation für Agrarserviceunternehmen.
Der KV-Agrarservice wird wie folgt abgeändert:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne gemäß Lohnordnung (Anhang A) je Lohngruppe um 55 Euro. Dies entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung der KV-Mindestlöhne von 2,55%. Der niedrigste Mindestlohn beträgt 2.017,84 Euro und überschreitet somit die 2.000 Euro Schwelle.
- Erhöhung der Nachtzulage §9/4 von 3,05 auf 3,13 Euro



















































































































