Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
KV-Forstunternehmer: Abschluss 2026
Am 13. März 2026 hat die zweite Verhandlungsrunde für Arbeitnehmer in gewerblichen Forstunternehmen stattgefunden. Zwischen dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister und der Gewerkschaft PRO-GE konnte ein positiver Abschluss 2026 und eine Grundsatzregelung für 2027 erzielt werden.
Der KV-Forstunternehmer wird wie folgt abgeändert:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne gemäß Lohnordnung (Anhang A) um 2,95%
- Erhöhung der Gerätefahrer- und Partieführerzulage um 3,4%
- Erhöhung der Motorsägenpauschale und Erhöhung für die Anschaffung und die Instandsetzung um 3,4% Bildquelle: FAST Traunkirchen
- Erhöhung des Lehrlingseinkommens um 30 Euro
Alle kollektivvertraglichen Änderungen treten rückwirkend am 1. März 2026 in Kraft.
KV-Agrarservice, KV-Landschaftsgärtner: Durchrechnungszeitraum bei flexibler Arbeitszeit beachten!
Durchrechnungszeitraum beachten!
Seit März 2021 besteht der KV-Agrarservice, bereits über 15 Jahre der KV-Garten- und Landschaftsgestalter, wo für diese beiden Branchen auch ein Beschäftigungsmodell mit flexibler Arbeitszeit abgeschlossenen werden kann.
Ein Großteil der Betriebe wendet das flexible Arbeitszeitmodell an, weil in Saisonzeiten auf einem Zeitkonto Guthabenstunden aufgebaut und in saisonschwächeren Zeiten (z.B. in den Wintermonaten) wieder abgebaut werden können.
Bild: Für die Mitarbeiter in Agrarservice- oder Landschaftsgärtner-Unternehmen kann die Arbeitszeit über einen Durchrechnungszeitraum verteilt werden.
Damit wird geregelt, dass die geleisteten Arbeitsstunden täglich bis zu 10 Stunden und wöchentlich bis zu 48 Stunden auf diesem Zeitkonto im 1:1-Verhältnis gutgeschrieben werden können.
Darüberliegende Arbeitszeiten bis max. 12 Stunden am Tag bzw. max. 60 Stunden in der Woche sind mit 50% zuschlagspflichtig (werden mit 50% Überstundenzuschlag abgerechnet oder im Verhältnis 1:1,5 auf das Zeitkonto übertragen).
Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe März 2026
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Aus der Verbandsarbeit
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Gelungener Lohnunternehmer-Tag 2026
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KV-Abschlüsse 2026
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Wirtschafts- und Mineraldünger gezielt kombinieren
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Sat Grass - Satellitenbasiertes Grünlandmanagement
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Fälltechniken für besondere Situationen
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Wie gefragt sind landwirtschaftliche Dienstleistungen
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Anpassung von Arbeitspreisen
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Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln
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LED-Technik für Landmaschinen
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Erfolgreiches Seminar "Preisgestaltung im Lohnunternehmen"
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Fahrwerke für Anhänger - Teil 2
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Abschluss von Arbeitsverhältnissen und Neuerungen 2026
KV-Abschluss Agrarservice 2026
Kollektivvertrag Agrarservice
Am 11. Februar 2026 hat die KV-Verhandlung für Arbeitnehmer in Agrarservice-Betrieben stattgefunden. Zwischen dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister und der Gewerkschaft PRO-GE konnte ein positiver Abschluss erzielt werden.
Die Verhandlungen standen unter schwierigen Rahmenbedingungen, weil die landwirtschaftlichen Produktpreise stark nach unten gegangen sind. Das führt ebenso zu einer angespannten Situation für Agrarserviceunternehmen.
Der KV-Agrarservice wird wie folgt abgeändert:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne gemäß Lohnordnung (Anhang A) je Lohngruppe um 55 Euro. Dies entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung der KV-Mindestlöhne von 2,55%. Der niedrigste Mindestlohn beträgt 2.017,84 Euro und überschreitet somit die 2.000 Euro Schwelle.
- Erhöhung der Nachtzulage §9/4 von 3,05 auf 3,13 Euro
Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln: Neue Dokumentationspflichten beachten!
Die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden muss dokumentiert werden.
Auch weiterhin müssen alle beruflichen Verwender von Pflanzenschutzmitteln (darunter fallen auch Land- und Forstwirte und Dienstleister) den Einsatz von amtlich zugelassenen Pflanzenschutzmitteln (mit Registernummer) dokumentieren.
EU-Verordnung mit neuer Regelung ab 1. Jän. 2026
Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung 2023/564 werden die Vorschriften des Artikels 67 der VO 1107/2009 bezüglich der Aufzeichnung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln neu geregelt. Diese Vorschriften treten mit 1.1.2026 in Kraft. Um ein Jahr verschoben wurde die Verpflichtung, die Aufzeichnungen in elektronischer und maschinenlesbarer Form zu führen (EU-VO 2025/2203). Für die Praxis heißt das, dass die Aufzeichnungen für die Pflanzenschutzanwendungen des Jahres 2027 erstmals am 31.1.2028 in elektronischer Form vorliegen müssen. Diese Übergangsregelung gilt für die Aufzeichnungen bis 2029 (Vorlagetermin 31.1.2030).
Die Aufzeichnung der Pflanzenschutzmittelausbringung betrifft sowohl Freiflächen (Acker, Grünland, Obst, Wein, Hopfen, Gemüse, Zierpflanzen, Baumschulen, Forst, etc.) als auch geschlossene Räume (Getreidelager, Erdäpfellager, Glashäuser, etc.) und auch Beizanwendungen.
Weiterlesen: Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln: Neue Dokumentationspflichten beachten!
Fälltechniken für besondere Situationen
Das Aufarbeiten von Holz, das nach Schneedruck und Windwurf unter Spannung steht, oder die Ernte von Laubholz erfordern spezielle Fälltechniken. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Bäume oder Teile davon abgestorben sind, wie dies aktuell häufig bei Eschen vorkommt. Daher stellen wir im Fol-genden einige neue, in der Praxis bewährte Methoden zur Baumfällung vor.
Seilunterstützte Fällung mit Königsbronner Anschlagtechnik
Diese Methode ist besonders für die Fällung abgestorbener Bäume, etwa von Eschen, geeignet. Bei einer herkömmlichen Fällung mittels Keil einschlagen können durch die Erschütterung Baumteile herunterfallen oder der ganze Baum in sich zusammenbrechen. Daher ist für das Fällen abgestorbener Bäume diese Technik nicht mehr empfehlenswert. Die seilunterstützte Fällung mit spezieller Schneidetechnik bringt in diesem Fall für den Motorsägenführer einen erheblichen Sicherheitsgewinn, da dieser einen sicheren Standplatz aufsuchen kann, bevor der Baum umgezogen wird.



















































































































