Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Auf festen Beinen stehen

Lohnunternehmen sind in verschiedenen Sektoren tätig. Viele ländliche Dienstleistungsbetriebe erbringen Leistungen für Landwirte, Waldbesitzer, Kommunen und außerlandwirtschaftliche Kunden.
Für jeden Betrieb steht die Schaffung eines verlässlichen Einkommens an oberster Stelle. Wer mehrere Geschäftssparten betreibt, kann bei einem Auf oder Ab einzelner Sektoren dies leichter ausgleichen. Über mehrere Jahre betrachtet, muss jeder Bereich seinen Anteil am Ergebnis einbringen. Es kann nicht das Ziel sein, defizitäre Betriebszweige durch andere zu finanzieren.
LK Silageprojekt 2020

Milch- und Fleischqualität beginnt beim Futter, daher ist optimales wirtschaftseigenes Grundfutter die Basis für hochwertige Produkte der Grünland- und Viehbauern. Umso wichtiger ist die Sicherstellung von höchster Gärfutterqualität. Die Herausforderung liegt in der Erkennung von Schwachstellen im Management von Pflanzenbeständen und der Futterkonservierung bis hin zur Futtervorlage.
Konjunkturstärkung

Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz hat die Bundesregierung Bausteine zur besseren Überwindung der wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Corona-Krise geschaffen. Darin wurde ein steuerliches Entlastungspaket geschnürt, das die Menschen entlasten und den Standort stärken soll. Wir haben eine Übersicht zu den wichtigsten Änderungen für Unternehmen erfasst.
Landwirtschaftliche Nebentätigkeit versus Gewerblicher Tätigkeit

Dienstleistungen mit land- und forstwirtschaftlichen Maschinen darf nicht jedermann erbringen. Dazu sind in der Gewerbeordnung (GewO) Regeln festgelegt. Die GewO ist das „Gewerbegesetz“ und beschreibt die Voraussetzungen für die Erbringung von Dienstleistungen. Wie weit die Landwirtschaft mit ihren Nebenrechten von diesen Bestimmungen ausgenommen ist, beschreibt ebenso die GewO. Daher gilt das „Gewerbegesetz“ für alle Anbieter.
Zwei Arten von Rechtssystemen
Variante 1: Landwirtschaftliches Nebengewerbe bzw. Nebentätigkeit.
Variante 2: Anmeldung des freien Gewerbes „Agrardienstleistungen“.
Betriebshilfe in der Wirtschaft

Von der SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) wird in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftskammern (WK) die Betriebshilfe in Wirtschaft bei Ausfall des Unternehmers/der Unternehmerin durch Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes unterstützt.
Bei längerer Arbeitsunfähigkeit und dem Vorliegen einer sozialen Schutzbedürftigkeit leistet die SVS eine finanzielle Unterstützung, die dem Gewerbetreibenden ermöglichen soll, den Betrieb fortzuführen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der SVS. Die Betriebshilfe in der Wirtschaft ist mit der Sozialen Betriebshilfe in der Landwirtschaft durchaus vergleichbar.
Anforderungen an ein modernes Wirtschaftsdüngermanagement

Wirtschaftsdünger haben in der österreichischen Landwirtschaft im Sinne der Kreislaufwirtschaft und als Basis einer guten Nährstoffversorgung und Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit eine große Bedeutung.
Das es allerdings nicht nur um das Erfordernis der sachgerechten Düngung im Zusammenhang mit unseren Wirtschaftsdüngern geht ist vielen LandwirtInnen bereits selber indirekt oder auch direkt bewusst geworden. So verlangt die übrige, nicht mehr mit der Landwirtschaft so intensiv verwurzelte Zivilgesellschaft eine weitestgehend „unbelastete“ (Lärm, Geruch, Wasser, …) Umgebung, die aber auch landwirtschaftlich genutzt wird. In diesem Spannungsfeld steht nun zusätzlich verschärfend eine EU-getragene Richtlinie zur Umsetzung bereit.