Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Maschinenpionier Josef Altenbuchner feiert 70er
Am Montag, 15. August 2022 lud das Lohnunternehmen Altenbuchner alle Kunden, Geschäftspartner und Freunde zum Tag der offenen Tür nach Hochburg-Ach, Bezirk Braunau ein. Über 600 Personen konnte die Familie Altenbuchner am Betrieb begrüßen.
Im Rahmen der Veranstaltung wurde dem Senior-Chef und Visionär für landwirtschaftliche Maschinen Josef Altenbuchner zu seinem Siebziger herzlich gratuliert.
Als Ehrengäste stellten sich Dr. Christoph Jordan, Geschäftsführer der Busatis GmbH mit den Mitarbeitern DI Markus Nadlinger und Josef Berger, Alois Obereder, LU-Kollegen und Helmut Scherzer von der VLÖ ein. Das Lohnunternehmen Altenbuchner und der Maschinenbaubetrieb Silospeed wird seit gut sechs Jahren von Sohn Ing. Josef Altenbuchner geführt.
Maschinenpräsentation
Bei der anschließenden Maschinenvorstellung konnten die Besucher die aktuell eingesetzte Technik, beginnend bei der Futterernte mit Mähwerken, Ladewagen, Häcksler, Radlader, verschiedene Großpackenpressen und die Siliermaschine Silospeed bestaunen. Für die Futterentnahme und die Abdeckung der Anschnittfläche bei der Tunnelsilage und Siloplatte wurde von Altenbuchner ein Entnahmegerät entwickelt, das nun für den Praxiseinsatz getestet wird.
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Ausstattung Begleitfahrzeuge
Überbreite Fahrzeuge (über 3,3 m Breite) müssen für Fahrten auf öffentlichen Straßen mit einem vorfahrenden bzw. vor- und nachfahrenden Begleitfahrzeug begleitet werden. Betroffen sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wie Mähdrescher, Häcksler oder andere Spezialgeräte. Für einen reibungsfreien Verkehrsverlauf müssen sich der Fahrer des überbreiten Fahrzeugs und die Begleitperson im Vorfeld abstimmen. Die Eigenbegleitung ist eine wichtige Maßnahme zur Überstellung von Erntemaschinen in der Landwirtschaft.
Gültiger Routengenehmigungsbescheid
Wir bitten die Routengenehmigungsbescheide vor der Arbeitssaison zu lesen und auf die Gültigkeit zu prüfen. Abgelaufene Bescheide müssen erneuert werden. Beachten Sie die Bearbeitungszeit (drei bis vier Wochen) für die Ausstellung der Bescheide. Neue Bescheide können Sie online über das Internet-Portal www.sondertransporte.gv.at unter dem Sachregister Landwirtschaft anfordern.
Der Routengenehmigungsbescheid für das überbreite Fahrzeug muss im Führerhaus in Originalfassung mitgeführt werden. Wir empfehlen eine Kopie des Bescheids anzufertigen und diese bei den Fahrzeugdokumenten abzulegen.
Ausrüstung der Fahrzeuge gemäß Routengenehmigungsbescheid
Während die Mähdrescher mit den erforderlichen Ausrüstungen meistens ausgestattet sind, haben Begleitfahrzeuge öfters einen Nachholbedarf. Wir bitten die gemäß Routengenehmigungsbescheid erforderlichen Ausrüstungsgegenstände, wie die gelb-rote Drehleuchte zu verwenden und die „Pannenabsicherung“ mitzuführen. LU und Mähdrescherfahrern berichten, dass die Polizei die Ausrüstungsgegenstände immer häufiger kontrolliert und bei einem Fehlen vorgeschriebener Gegenstände saftige Strafen verhängen.
Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe Juli 2022

In der aktuellen Ausgabe werden folgende Themen behandelt:
- Lohnunternehmer sind Problemlöser
- Aus der Verbandsarbeit
- CEETTAR: Arbeit für LU in Europa
- 10 Triesdorfer Gülletag
- Bessere Preise mit variablem Reifendruck?
- Maschinenbrand: Mein Schaden ist nicht gedeckt?!
- Wir brauchen mehr Rapsanbau in Österreich
- Überprüfung von Seilwinden und Krananhänger
- ÖKL Richtwerte
- Diesel über 2 Euro
- Steigende Vorleistungskosten in der Landw.
- Erfolgreiche Väderstad Tour 2022
- Hilfe mein Mitbewerber hält sich nicht an Grenzen
- Nachträglicher Aufbau von Reifendruckregelanlagen
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Entwicklung der ländlichen Dienstleisterbranche

Dienstleistungen mit mobilen Maschinen für die Landwirtschaft, Forstwirtschaft und landwirtschaftsnahe Sektoren entwickeln sich. Das bestätigen die Veröffentlichungen der Wirtschaftskammer, die eine kontinuierlich ansteigende Zahl von gewerblichen Dienstleistern in den Berufsgruppen „Agrarserviceunternehmer“ und „Forstunternehmer“ ausweisen. Ländliche Dienstleister erbringen für ihre Kunden wertvolle Arbeitserledigungen.
Die Entlastung von bäuerlichen Familien, eine Reduktion der Produktionskosten, der Zukauf von Know-how und eine rationelle Durchführung stehen im Vordergrund. Die Einsatzbereiche erstrecken sich über die verschiedensten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Arbeiten, überwiegend sind es Erntearbeiten.
Die Entwicklung zeigt bei den Gewerbeberechtigungen einen klaren Aufwärtstrend. Die Anzahl der Gewerbeberechtigungen (Mitglieder der Wirtschaftskammer) hat sich in den letzten elf Jahren deutlich erhöht. Im Zeitraum von 2010 – 2021 ist der Mitgliederstand bei den aktiven Agrarservice-Betrieben auf das Dreifache, bei den aktiven Forstunternehmen auf das 1,6-fache gestiegen.
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Zwischenfrucht – Der Nährstoffturbolader für die Hauptfrucht!

Die positiven Effekte einer Zwischenfruchtmischung sind weitreichend bekannt, durch die extrem stark steigenden Düngermittelpreise gewinnen diese wieder an Bedeutung.
Nach der Ernte ist vor dem Anbau der Hauptfrucht. Eine Begrünungsmischung ermöglicht es die verbleibende Vegetationszeit zu nutzen, um Nährstoffreserven zu mobilisieren und zu speichern. Die Auswahl einer geeigneten Begrünungsmischung als auch Zeitpunkt und Witterungsbedingungen beim Anbau sind maßgeblich entscheidend für den Erfolg im Zwischenfruchtanbau. Eine zeitnahe Aussaat nach der Getreideernte ist zu bevorzugen. Je perfekter die Saatgutablage, desto schneller entwickelt sich ein breitaufgestellter funktionierender Zwischenfruchtbestand.
Kostenlose Stickstofffabrik
Nichtleguminose Zwischenfrüchte sammeln im Boden alles an freiverfügbaren Stickstoff, den sie durch die Wurzeln aufnehmen können und nutzen ihn hauptsächlich für die Sprossentwicklung. Dadurch wird ein Auswaschen des Reststickstoffes der Vorfrucht verhindert. Finden zusätzlich Leguminosen in der Begrünungsmischung Anwendung wird über die Symbiose mit den Knöllchenbakterien Luftstickstoff in pflanzenverfügbare Form umgewandelt. Hat sich erstmal ein Zwischenfruchtbestand mit hohem Leguminosenanteil etabliert, steht einer kostenlosen Stickstoffproduktion nichts mehr im Wege. Am fleißigsten sind in diesem Zusammenhang großkörnige Leguminosen (Peluschken, Platterbsen, ...). Im Versuchswesen der Saatbau Linz zeigte die Platterbse MONI ein N-Vermögen von 150 kg rein N/ha. Der Schwankungsbereich reicht von 25–150 kg rein N. In Abhängigkeit vom N-min Gehalt im Boden können sich die Leguminosen stärker oder schwächer in der Zwischenfruchtmischung entwickeln-ein ausgewogenes Verhältnis stellt sich somit ein. Unsere Premiumzwischenfruchtmischung NITROFIT ist dabei die erste Wahl in Sachen N-Produktion.
Lohnunternehmer sind Problemlöser

Liebe Berufskolleginnen,
liebe Berufskollegen,
Lohnunternehmen arbeiten als unternehmerisch orientierte Dienstleister an der Erbringung von Maschinenleistungen für die Land- und Forstwirtschaft und den kommunalen Sektor. Die Erzielung eines perfekten Arbeitsergebnisses für den Kunden steht im Mittelpunkt. In unserer Profession sind wir es gewohnt mit täglich änderndem Wetter umzugehen und in der jeweiligen Situation die bestmögliche Lösung zu finden. Der Umgang mit der freien Natur erfordert ein flexibles Agieren.
Das aktuelle Jahr 2022 gibt uns mehrere Aufgabenstellungen zugleich, die gelöst werden müssen. Leider sind manche Unternehmer und auch Landwirte mit den Preisen vom Vorjahr unterwegs. Das geht nicht gut, denn damit sind massive Verluste vorprogrammiert. Parallel werden die Kunden von diesem Vorgehen irritiert und seriös arbeitende Anbieter mit der Frage konfrontiert: „Warum können andere billiger arbeiten?“ Sie lösen damit einen Teufelskreis (Negativspirale) aus, die in unserer Branche nicht erforderlich wäre. Der Markt wird durch Billigpreise in Summe nur geringfügig größer, denn eigenmechanisierte Betriebe wollen selbst arbeiten.