Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Meldeverstöße bei Dienstnehmeranmeldungen – Ende der Übergangsfrist
Seit der Einführung der monatlichen Beitragsgrundlage per 1. Jänner 2019 sind ausschließlich Meldefristverstöße (Fristverstöße für verspätete Anmeldungen) von der ÖGK geahndet worden.
Sanktionen für allgemein verspätet oder nicht erstattete Meldungen sowie verspätete Abmeldungen wurden ausgesetzt. Die Wirtschaftskammer konnte eine Verlängerung dieses sanktionsfreien Übergangszeitraumes bis 31. August 2020 erreichen.
Seit 1. September 2020 fallen für sämtliche Meldepflichtverletzungen nunmehr Säumniszuschläge an.
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Baustelle Straßenverkehr

Das Thema „Landwirtschaftlicher Straßenverkehr“ zählt zu den Kernaufgaben der VLÖ begleitet uns in der Verbandsarbeit sehr stark.
Dazu zählen sämtliche Aufgabengebiete von landwirtschaftlichen bzw. anderen Fahrzeugen für Fahrten auf öffentlichen Straßen, wie beispielsweise:
- Unterstützung bei Einzelgenehmigungen (SF-Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher, Häcksler), gezogene Geräte und Anhänger; Taktgeber sind meist Überbreiten oder Achslastüberschreitungen,
- Unterstützung bei Routengenehmigungen,
- Fragen zur Wiederkehrenden Begutachtung §57a,
- Fragen zu Lenkerberechtigungen,
- Einsatz des Digitalen Kontrollgeräts (Fahrtenschreiber) und Wochenendfahrverbot,
- Fragen zu erlaubten Fahrgeschwindigkeiten und zur Beleuchtung und Kennzeichnung von Fahrzeugen.
Aktuell arbeitet die VLÖ an einigen Themen zum Straßenverkehr.
Auf festen Beinen stehen

Lohnunternehmen sind in verschiedenen Sektoren tätig. Viele ländliche Dienstleistungsbetriebe erbringen Leistungen für Landwirte, Waldbesitzer, Kommunen und außerlandwirtschaftliche Kunden.
Für jeden Betrieb steht die Schaffung eines verlässlichen Einkommens an oberster Stelle. Wer mehrere Geschäftssparten betreibt, kann bei einem Auf oder Ab einzelner Sektoren dies leichter ausgleichen. Über mehrere Jahre betrachtet, muss jeder Bereich seinen Anteil am Ergebnis einbringen. Es kann nicht das Ziel sein, defizitäre Betriebszweige durch andere zu finanzieren.
LK Silageprojekt 2020

Milch- und Fleischqualität beginnt beim Futter, daher ist optimales wirtschaftseigenes Grundfutter die Basis für hochwertige Produkte der Grünland- und Viehbauern. Umso wichtiger ist die Sicherstellung von höchster Gärfutterqualität. Die Herausforderung liegt in der Erkennung von Schwachstellen im Management von Pflanzenbeständen und der Futterkonservierung bis hin zur Futtervorlage.
Konjunkturstärkung

Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz hat die Bundesregierung Bausteine zur besseren Überwindung der wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Corona-Krise geschaffen. Darin wurde ein steuerliches Entlastungspaket geschnürt, das die Menschen entlasten und den Standort stärken soll. Wir haben eine Übersicht zu den wichtigsten Änderungen für Unternehmen erfasst.
Landwirtschaftliche Nebentätigkeit versus Gewerblicher Tätigkeit

Dienstleistungen mit land- und forstwirtschaftlichen Maschinen darf nicht jedermann erbringen. Dazu sind in der Gewerbeordnung (GewO) Regeln festgelegt. Die GewO ist das „Gewerbegesetz“ und beschreibt die Voraussetzungen für die Erbringung von Dienstleistungen. Wie weit die Landwirtschaft mit ihren Nebenrechten von diesen Bestimmungen ausgenommen ist, beschreibt ebenso die GewO. Daher gilt das „Gewerbegesetz“ für alle Anbieter.
Zwei Arten von Rechtssystemen
Variante 1: Landwirtschaftliches Nebengewerbe bzw. Nebentätigkeit.
Variante 2: Anmeldung des freien Gewerbes „Agrardienstleistungen“.