Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Neue Regelungen beim Kauf von einigen Dünge- und Reinigungsmitteln

Verordnung zur Verwendung von Explosivstoffen
Mit 1. Februar 2021 trat die Verordnung (EU) 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe in Kraft, die unmittelbar in den einzelnen Mitgliedsstaaten anzuwenden ist. In Österreich wurden mit BGBl I Nr. 140/2020 ergänzende Regelungen unter anderem im Chemikaliengesetz 1996 festgeschrieben.
Die EU-Verordnung zielt darauf ab, die Verfügbarkeit von Stoffen, mit denen man Explosivstoffe erzeugen kann, einzuschränken. Folgende Stoffe dürfen der Allgemeinheit (das sind alle Personen außer berufliche Verwender) weder als Reinstoff noch als Gemisch zugänglich sein.
LU-Aufkleber: Professioneller Auftritt für Ihre Unternehmen

Die einheitlichen Aufkleber für LU werden in der Farbkombination gelb-schwarz angeboten. Ein durchgehendes Erscheinungsbild (Corporate Identity) stärkt die Branche der LU und gibt einen Wiedererkennungseffekt. Damit sind LU bei Ihren Kunden besser erkennbar und werden entsprechend wahrgenommen.
Die Aufkleber sind in Normalformat (Größen A bis C) und in Schmalformat (Größe D und E) erhältlich.
Dazu kommt eine einmalige Ver-sandgebühr in Abhängigkeit von der Paketgröße. Bei der Bestellung wird zuerst ein grafischer Entwurf für den LU-Aufkleber erstellt, anschließend folgt die Korrektur mit Freigabe durch den Auftraggeber (Besteller). Bestellungen bitte an E: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zusenden.
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Erfolgreiches Fahrertraining

Am Dienstag, 9. März 2021 fand am ÖAMTC-Fahrtechnikzentrum in Saalfelden (Sbg.) ein LU-Fahrertraining statt. Mit 12 Teilnehmern war der Termin voll ausgebucht. Am Testgelände konnten bei wechselndem Wetter, jedoch zumeist bei Sonnenschein, verschiedene Aufgabenstellungen für kritische Situationen im Straßenverkehr trainiert werden.
Steuerliche Maßnahmen COVID-19

Steuerliche Regelungen Homeoffice
Zahlungen, die der Arbeitgeber für die Abgeltung von Kosten der Arbeiternehmer im Homeoffice leistet, sind für höchstens 100 Tage im Kalenderjahr in Höhe von bis zu 3 Euro pro Homeoffice-Tag (maximal 300 Euro pro Jahr) nicht steuerbar.
Entschädigung für Dienstgeber/in durch Quarantäne – Frist von 3 Monaten nicht übersehen

Wenn Personen von der Bezirkshauptmannschaft unter Quarantäne gestellt werden, weil sie mit dem COVID-19-Virus infiziert oder ansteckungsverdächtig sind, bestehen Entschädigungsansprüche wegen des dadurch entstandenen Verdienstentgangs. Voraussetzung dafür ist, dass die Behörde einen Absonderungsbescheid erlassen hat. Die Entschädigung kann innerhalb von drei Monaten ab der Aufhebung der Quarantäne bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft beantragt werden.
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Kostenfreies RTK-Signal APOS für die Land- und Forstwirtschaft ab Mo. 1. Feb. 2021 beantragen

Ab 1. Februar 2021 stellt das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) in Kooperation mit dem Landwirtschaftsministerium (BMLRT) das RTK-Korrektursignal „APOS“ (Austrian Positioning System) für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung kostenfrei zur Verfügung.
Berechtigte Nutzergruppen
Als berechtigte Nutzergruppen für den RTK-Korrekturdienst sind angeführt:
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe,
- In der Land- und Forstwirtschaft tätige Lohnunternehmen und Maschinenringe,
- Öffentlich-rechtliche Forschungs- und Beratungseinrichtungen, die auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft tätig sind.
Ergänzung: Nutzergruppen, die bisher noch über keinen eAMA-Zugang verfügen, können diesen direkt bei der AMA beantragen.