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Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

Seilwinden und Krananhänger sind laut §8 der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) des Landarbeitsgesetzes (LAG) bzw. des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) mindestens einmal im Kalenderjahr, jedoch längstens im Abstand von 15 Monaten, einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen.

Was gilt als Arbeitsmittel?

Alle im Betrieb eingesetzten Arbeitsmittel dürfen aus Sicherheitsgründen nur dann verwendet werden, wenn die erforderlichen Prüfungen durchgeführt wurden. Als Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnungen gelten alle Maschinen, Apparate, Werkzeuge, Geräte und Anlagen, die zur Benutzung durch ArbeitnehmerInnen vorgesehen sind – prüfpflichtig im forstlichen Bereich sind vor allem der Ladekran des Krananhängers und die Seilwinde. Hier ist noch kurz anzumerken, dass jedoch nicht alle Arbeitsmittel prüfpflichtig sind. Durchgeführt werden darf die wiederkehrende Überprüfung laut §8 AM-VO drei Jahre lang von einer fachkundigen Person. Als fachkundige Personen werden jene Personen angesehen, die die erforderlichen fachlichen Kenntnisse wie Maschinenaufbau, technische Grundlagen, Sicherheitseinrichtungen, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, etc. und Berufserfahrung besitzen. Des Weiteren müssen sie auch die Gewähr für eine gewissenhafte Durchführung der ihnen übertragenen Arbeiten bieten. Eine Ersteinschulung des Herstellers und das Lesen der Bedienungsleitung sind dabei unbedingt erforderlich.

Welche Teile werden geprüft?

  • Geprüft werden vor allem verschleißbehaftete Komponenten wie Bremse, Kupplungen, Rollen, Räder und Tragmittel
  • Einstellung von sicherheitsrelevanten Bauteilen und Sicherheitseinrichtungen
  • Funktionsprüfung sicherheitsrelevanter Bauteile wie Schalteinrichtungen, Notausschaltvorrichtungen, Lichtschranken, Bewegungssensoren, Kontaktleisten, Schaltmatten, Warn- und Signaleinrichtungen, Verriegelungen

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