Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
CEETTAR: Arbeit für Lohnunternehmen in Europa
Von 31. Mai bis 2. Juni 2023 fand in Grieskirchen die europäische Konferenz der nationalen Lohnunternehmer-Verbände statt. Im Mittelpunkt stand die General Assembly (Generalversammlung) am 1. Juni mit der Neuwahl des CEETTAR-Vorstands, Besichtigungen und ein Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern.
24 Personen aus zehn verschiedenen Ländern trafen sich zur dreitägigen Veranstaltung. Im Rahmen der Generalversammlung lud Präsident Klaus Pentzlin die Teilnehmer ein, sich zu den aktuellen Herausforderungen der Branche und ihrer Mitgliedsbetriebe zu äußern. Gerard Napias, Vizepräsident der CEETTAR und Präsident der französischen Organisation FNEDT erinnerte daran, dass die Aufgabe von Lohnunternehmen darin besteht dem Kunden ein gebündeltes Paket: „ein Mensch, eine Maschine und ein Wissen“ anzubieten. Die Kombination gilt als Grundlage für erfolgreiche Arbeit. „Die Rekrutierung und Förderung von Fachkräften ist der Schlüssel zum Erfolg“, so Napias.
Neben den anderen diskutierten Themen ist die „Grüne Agenda“ (GAP) für Europa die führende Veränderung für die folgenden Jahre.
Vorstellung Veranstalterland Österreich
Vorsitzender Manfred Humer und Geschäftsführer Helmut Scherzer von der VLÖ stellten die Entwicklung der Lohnunternehmer-Branche in Österreich vor. Lohnunternehmen sind wichtige Partner der Land- und Forstwirtschaft und des ländlichen Raums. Fehlende Gleichbehandlungen für Lohnbetriebe in Österreich erschweren die Arbeit und die Entwicklung des Sektors massiv. Die Landwirtschaft benötigt verlässliche Partner für zeitgemäße Arbeitserledigungen. In Österreich besteht ein hoher Fokus auf Eigenmechanisierungen und Investitionsförderungen von Landwirten, wo Lohnunternehmen davon ausgeschlossen sind.
Bericht über die Arbeit in den ständigen Ausschüssen
Die fachliche Arbeit wird in den ständigen Ausschüssen bzw. Arbeitsgruppen vorgenommen. Dabei werden nationale Interessen koordiniert und Vorstöße für Veränderungen und Verbesserungen eingebracht. Jeder Mitgliedsverband nominiert Vertreter für die einzelnen Arbeitsgruppen. Helmut Scherzer arbeitet in den Standing Committees Rural Activities and CAP und Mobile Machinery mit. Die Sitzungen erfolgen überwiegend Online und sind daher sehr zeiteffizient.
Errichtung und Instandhaltung von Forststraßen und ländlichen Verkehrswegen:
Welche rechtlichen Voraussetzungen sind dazu erforderlich?
Ländliche Verkehrswege, wie Forststraßen, Güterwege oder Zufahrten zu land- bzw. forstwirtschaftlichen Nutzflächen werden oft als wassergebundene Decke, auch unbefestigter Weg oder Schotterstraße genannt, angelegt. Für diese Maßnahme spricht der naturnahe Wegebau, der unter Berücksichtigung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes vorgenommen wird. Weiter sprechen die kostengünstige und umweltfreundliche Bauweise für diese Form. Erschließungswege zu land- und forstwirtschaftlichen Flächen werden nur zu diesem Zweck befahren. Der Abtransport von Holz mit Lkw oder von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Traktoren und anderen Agrarmaschinen muss möglich sein. Forststraßen benötigen daher einen schichtweisen Aufbau, der den Belastungen der Fahrzeuge standhält.
Anlage bzw. Neugestaltung von Verkehrswegen
Bei der Anlage oder Neugestaltung ländlicher Verkehrswege sind meist umfangreiche Baumaßnahmen zu setzen. Dazu zählen die Erschließung der Wegtrasse und die Herstellung der Grundlagen für den Unterbau. Hier sind Baggerarbeiten mit Abtragungen (z.B. der Entfernung von Hängen und Böschungen, ggf. dem Aufbau von Stützmauern), Aufschüttungen, Überführungen, Verrohrungen, eventuell einem Brückenbau oder andere Geländekorrekturen vorzunehmen. In der Regel erstrecken sich diese Aufgaben auf facheinschlägige Maßnahmen, die nur von ausreichend Befugten ausgeführt werden dürfen. Als Qualifikationsvoraussetzungen gelten der Befähigungsumfang Baumeister oder eingeschränkte Befähigungen wie z.B. Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau bzw. Befähigungen für die Ausführung von Tiefbauarbeiten. Anbieter, die diese Arbeiten ausführen, müssen über die erforderlichen Gewerbeberechtigungen verfügen. Sollten Schäden auftreten, dann entstehen Fragen der Haftung und der Deckung durch Versicherungen. Verursacher von Schäden haften dafür. Erfolgen für diese Aufträge öffentliche Ausschreibungen, dann muss die ausschreibende Stelle die technische Leistungsfähigkeit überprüfen und dafür nicht Befugte ausscheiden.
Europa zu Gast
Liebe Lohnunternehmerin und Lohnunternehmer, geschätzte Mitglieder,
Die VLÖ ist seit Juli 2018 vollwertiges Mitglied im europäischen Verband für Lohnunternehmen namens CEETTAR. Auf europäischer Ebene werden länderübergreifende Themen, wie die Maßnahmen und Schlussfolgerungen der GAP und des Green Deal für unsere Mitgliedsbetriebe bearbeitet. Die GAP hat auf den gesamten landwirtschaftlichen und ländlichen Dienstleistungssektor ihre Auswirkungen. Zu den Aufgabenfeldern der CEETTAR zählen ebenso Fragen zur Nutzung der Landtechnik von morgen, die Rolle unserer Unternehmen als Partner der Land- und Forstwirte und des ländlichen Raums und die vollständige Anerkennung des Sektors als Problemlöser für die Land- und Forstwirtschaft.
Auch wenn Politiker heute noch fordern, dass sich die Landwirte die neueste Technik selbst leisten können müssen, sehen wir das Faktum, dass nur der überbetriebliche Einsatz von Maschinen und die Arbeitserledigung durch Spezialisten – wie von uns Lohnbetrieben – die einzige Antwort auf die Veränderungen von morgen ist. Es geht darum die Anforderungen zuverlässig und kostengünstig zu bewerkstelligen und nicht unbedingt im Besitz dieser Technik zu sein. Mit den steigenden Zinsen wachsen auch Verpflichtungen bei den Finanzierungen von investiertem Kapital.
Ausstattung der Forsttechnik in Österreich
Erhebung bei Forstbetrieben größer 200 Hektar und gewerblichen Forstunternehmen
Nach mehr als 30 Jahren hat der Fachbereich Forsttechnik des Bundesforschungszentrums für Wald (BFW) im Jahr 2020 die vorhandene Holzerntetechnik erhoben. Die Forstbetriebe und insbesondere die Forstunternehmen haben demnach eine beeindruckende Holzerntekapazität aufgebaut.
Seit der letzten Erhebung im Jahr 1986 hat sich die Technik sehr stark verändert. Die Holzernte wurde von den Forstbetrieben zunehmend an Forstunternehmen ausgelagert. Daher wurden bei der aktuellen Erhebung zusätzlich zu den Forstbetrieben mit mehr als 200 Hektar auch die gewerblichen Forstunternehmen befragt. Das BML hat das Projekt unterstützt.
Laut Holzeinschlagsmeldung ging seit 1980 die Entwicklung der als „Fremdwerbung“ ausgewiesenen Holzernte von 25 % auf mittlerweile fast 50 % stetig nach oben. Bei Forstbetrieben größer 200 Hektar begann ab 1985 sogar ein sprunghafter Anstieg der fremd vergebenen Holzernte auf mittlerweile 75 % des Gesamteinschlages
In Summe stellten 56 % (825 Betriebe) der Forstbetriebe und 69 % (2680 Unternehmen) der Forstunternehmen ihre Daten bereit. Die teilnehmenden Forstbetriebe und Forstunternehmen beschäftigen rund 7000 Personen in der Holzernte und Waldpflege. Rechnet man die Saison- und Teilzeitbeschäftigten auf Vollzeitbeschäftigung um, ergeben sich rund 5.500 Vollzeitbeschäftigte.
Forstbetriebe größer 200 Hektar erledigen nur ein Viertel der Holzernte selbst
Rund ein Drittel der beteiligten Forstbetriebe gaben an, weder über Personal noch über technische Ausstattung für die Waldarbeit und Holzernte zu verfügen, sämtliche Arbeiten werden an Dienstleister vergeben.
Fast ein Viertel der Betriebe haben Motorgeräte sowie einige Arbeitskräfte für die Waldpflege zur Verfügung, nicht jedoch für die Holzernte. In diesen Betrieben wird meist zumindest ein Teil der Waldpflege mit eigenen Arbeitskräften durchgeführt, die Holzernte wird zur Gänze vergeben.
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MÄHDRUSCH: Auf was gilt es zu achten?

Ein Mähdrescher lässt sich nur so gut auslasten, wie man dessen Grenzen kennt und festlegt. Dabei geraten insbesondere die Themen Kornverluste und Bruchkorn in den Fokus und sind eine wichtige Grundlage für die Einstellung des Mähdreschers.
Kornverluste und Bruchkorn
Unabhängig vom Alter des Mähdreschers sind die beiden Werte „Kornverlust“ und „Bruchkorn“ wichtige Faktoren. Selbst modernste Mähdrescher verschiedener Marken mit zahlreichen Einstellautomatiken sind auf genau diese beiden Einflussgrößen angewiesen. Werden die Werte vom Fahrer nicht richtig erfasst und anschließend der Maschine nicht oder falsch mitgeteilt, kennt die beste Automatik nicht die betriebsabhängigen Grenzen. Die Automatik wird in vielen Fällen nicht die gewünschten Ergebnisse abliefern, wobei der Fehler häufig gar nicht in der Automatik selbst liegt. Sind die Grenzen jedoch richtig vorgegeben, funktioniert die Automatik dagegen bei vielen Früchten bereits sehr gut und kann dem Fahrer gute Unterstützung bieten. Anders sieht das Thema häufig bei Sonderfrüchten oder extremen Druschbedingungen aus. Hier stoßen Einstellautomatiken schneller an ihre Grenzen und fordern zunehmend den Fahrer.
Höherer Bio-Anteil und verschiedene Druschfrüchte
Der merkliche Trend in Österreich zu mehr Druschfrüchten und der steigende Bioanteil machen den Fahrer des Mähdreschers daher unersetzlich und zum Mittelpunkt des Erfolgs. Der Mähdrescher ist die weltweite anspruchsvollste Erntemaschine und fordert seit eh und je hohe Fahrerqualifikationen. Insbesondere die kurzen Erntefenster machen es umso wichtiger, dass die Fahrer top ausgebildet auf Ihre Maschinen steigen. Trotz aktuellem Trend zu immer mehr Automatisierung in der Landwirtschaft werden Erntemaschinen wie der Mähdrescher noch viele Jahre auf einen Fahrer angewiesen sein. Der gesamte Ernteprozess und die vielen verschiedenen Druschbedingungen machen die gesamte Thematik so komplex, dass es noch viele Jahre dauern wird, bis die Maschinen in allen Situationen richtig automatisiert handeln.
Vorsorgemaßnahmen in der Bio-Landwirtschaft
Wechsel bei Maschineneinsätzen von konventionellen auf Bio-Betrieb
Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter biologisch wirtschaftender Betriebe müssen seit Jänner 2022 laut EU-Bio-Verordnung 2018/848 Vorsorgemaßnahmen treffen, um eine Kontamination durch nicht zugelassene Erzeugnisse und Stoffe zu vermeiden.
Um zu überprüfen, welche Gefahrenstellen am Betrieb auftreten können, wurde durch Bio Austria, die Landwirtschaftskammern, die IG Kontrollstellen und Erde & Saat eine Checkliste erstellt.
Sie dient dazu, relevante Risiken aufzuzeigen sowie allfällige verpflichtende umzusetzende Maßnahmen zu dokumentieren. Die Vorsorgemaßnahmen werden bei der Bio-Kontrolle überprüft. Dazu kann die Checkliste vorgelegt werden. Die aktuelle Version können Sie unter nachstehendem Download herunterladen: https://www.bio-austria.at/d/bauern/checkliste-vorsorgemassnahmen-in-der-bio-landwirtschaft/
Arbeiten durch Lohnunternehmer auf konventionell und biologisch wirtschaftenden Betrieben
Lohnunternehmen und landwirtschaftliche Dienstleister sind auf verschiedenen landwirtschaftlichen Betrieben tätig. Bei einem Wechsel von einem konventionell auf biologisch wirtschaftenden Betrieb sind daher Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung von möglichen Kontaminierungen durch Restmengen belasteter konventioneller Waren oder Betriebsmittel zu treffen (Allgemeine Vorsorgemaßnahmen).