Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in 
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner 
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Auszeichnung für Künstliche Intelligenz und für mehr Tierwohl an novu.track GmbH
 
 Wir gratulieren Herrn Gerhard Hartleb, Geschäftsführer novu.track GmbH zur gewonnenen Auszeichnung CONSTANTINUS AWARD 2023 in der Kategorie ETHIK & WERTE.
Herr Gerhard Hartleb hat in der Kategorie ETHIK & WERTE mit dem Projekt „chicken-watcher“ – einer neuartigen Entwicklung eines stationären Monitoringsystems zur Erfassung und Einstufung des Tierwohls mit Früherkennung von Krankheiten (Anomalien) in landwirtschaftlichen Geflügelbetrieben den 3. Platz belegt.
Sensorik und Kameras erfassen laufend Daten und Bilder von der Umgebung und vom Tier. Mit künstlicher Intelligenz werden die Daten auf verschiedene Arten verarbeitet und genutzt, um Krankheiten im frühen Stadion zu erkennen und Tierwohl über die gesamte Lebensdauer überbetrieblich und neutral zu bewerten.
Geht es dem Tier gut, geht es dem Bauern gut und erfüllt die heutige Einstellung und Werte des Konsumenten.
Das Projekt wurde aufgrund seiner Innovationskraft mit dem Preis CONSTANTINUS AWARD 2023 ausgezeichnet.
Wir gratulieren herzlich.
Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft leisten für die Anforderungen des Konsumenten gewaltiges. Dieses sehr erfolgreiche Projekt ist ein Beispiel für den ständigen Fortschritt bei der Produktion von Lebensmittel und hochwertigen land- und forstwirtschaftlichen Produkten.
www.novutrack.at, IT-Dienstleistungen, 8740 Zeltweg
Arbeitnehmer-Veranlagung und Pendlereuro
Arbeitnehmerveranlagung: Erhöhte Werte für Pendlerpauschale und Pendlereuro noch bis Juni 2023
Bei der Arbeitnehmerveranlagung 2023 können für das erste Halbjahr 2023 die erhöhten Werte geltend gemacht machen.
Pendlerpauschale Jänner – Juni 2023: 1,5-facher Wert
Pendlereuro Jänner – Juni 2023: 4-facher Wert
Ab Juli 2023 gilt jeweils wieder der einfache Wert.
Wer Anspruch auf das kleine oder große Pendlerpauschale hat, kann zusätzlich den Pendlereuro von der Einkommensteuer abziehen. Dieser beträgt 2 Euro jährlich pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Bei Teilzeitkräften wird der Pendlereuro wie beim Pendlerpauschale aliquotiert.
Nähere Informationen finden Sie hier
Der Weg zur zertifizierten Biomasse nach RED II
Verpflichtung für Biomasse-Heizwerke und Biomasse-Blockheizkraftwerke
Gemäß Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II 2018/2001) der EU dürfen größere Biomasse-Anlagen mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 20 MW und mehr nach dem 29. Dezember 2023 nur mehr „nachhaltig erzeugte Biomasse“ verheizen. Fehlt dieser Nachhaltigkeitsnachweis, dann ist der Energieträger Biomasse als erneuerbare Energie nicht mehr anrechenbar und somit auch nicht mehr förderfähig. Mit dem Nachweis soll sichergestellt werden, dass die energetische Nutzung von Biomasse auf nachhaltige Weise erfolgt. Die RED II verpflichtet Betreiber von großen Biomasse-Anlagen die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien und einer Mindesteinsparung von Treibhausgasen (THG) zu belegen.
Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist, dass nicht nur der Anlagenbetreiber, sondern auch die Wirtschaftsteilnehmer der gesamten Lieferkette vom Ort der Erzeugung der Biomasse bis zur Energieumwandlung von einer Zertifizierung erfasst sein müssen. Für die Umsetzung in Österreich ist das System nach SURE das am stärksten relevante Zertifizierungssystem.
In den letzten Monaten haben die zuständigen Behörden: das Umweltbundesamt (UBA) – für Biomasse-Feuerungsanlagen und das Bundesamt für Wald (BFW) – für forstwirtschaftliche Biomasse anerkannte Zertifizierungsstellen registriert. Auskunft zur Zertifizierung von Anlagen erhalten Sie unter E: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Für die forstwirtschaftliche Biomasse hat das BFW die Zertifizierungsstellen unter https://www.bundesamt-wald.at/forstwirtschaftliche-biomasse/zertifizierungsstellen veröffentlicht. Zum Stand vom 12. Dezember 2023 wurden vom BFW elf Zertifizierungsstellen anerkannt. Diese bearbeiten auf Hochtouren erteilte Aufträge und können Anfragen für benötigte Audits im ersten Quartal 2024 abarbeiten.
Weiterlesen: Der Weg zur zertifizierten Biomasse nach RED II
Steuertipps für Arbeitgeber und Mitarbeiter
Zukunftsvorsorge für Mitarbeiter: Bei Abschluss einer Zukunftsvorsorge mit Prämie für Lebens-, Kranken und Unfallversicherung (einschließlich Zeichnung eines Pensions-Investmentfonds) durch den Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern im Betrieb ist ein Betrag bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei.
Betriebsveranstaltungen bzw. Betriebsfeiern: Für eine Teilnahme an Betriebsveranstaltungen z.B. Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, Team-Meeting steht pro Mitarbeiter und Jahr ein steuerfreier Betrag von 365 Euro zur Verfügung. Dazu werden alle Betriebsveranstaltungen des gesamten Jahres zusammengerechnet. Sollte dieser Wert übersteigen, dann gilt der Mehrbetrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Weihnachtsgeschenke: Weihnachtsgeschenke bzw. Geschenke an Arbeitnehmer sind innerhalb eines Freibetrages von 186 Euro jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es sich um Sachzuwendungen handelt, z.B. Warengutscheine, Goldmünzen. Geldgeschenke sind hingegen immer steuerpflichtig und müssen über die Lohnabrechnung abgewickelt werden.
Hinweis: Erstrecken sich die Geschenke an Arbeitnehmer über den Rahmen einer bloßen Aufmerksamkeit z.B. Blumen, Buch, besteht Umsatzsteuerpflicht, sofern beim Erwerb durch den Arbeitgeber eine Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde.
Teuerungsprämie für das Jahr 2023 noch möglich
Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber im Kalenderjahr 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewährt, sind bis zu 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer abgabenfrei.
Die Prämie ist damit lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei und unterliegt nicht den Lohnnebenkosten wie DB, DZ, Kommunalsteuer.
Hinweis: Die Abgabenfreiheit gilt allgemein (ohne gesonderte Voraussetzungen) nur bis zu 2.000 Euro pro Jahr. Die Ausschöpfung der restlichen 1.000 Euro des Abgabenfreibetrages setzt voraus, dass die Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgt. Dies kann bspw. der Kollektivvertrag sein. Eine lohngestaltende Vorschrift ist es z.B. auch, wenn die Prämie innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen bezahlt wird. Damit hier bei vielen Kollektivverträgen keine Probleme auftreten, empfehlen wir bei Anwendung der Teuerungsprämie dies bis zu einem Betrag von 2.000 Euro vorzunehmen.
Zu beachten ist, dass eine etwaige Gewinnbeteiligung auf den Maximalbetrag von 3.000 Euro angerechnet wird.
WICHTIG: Es darf sich auch um keine Bezugsumwandlung handeln (also z.B. Gewährung anstelle eines Gehaltsteils oder einer bisher üblichen Jahresprämie).
In den FAQ zu diesem Thema wird klargestellt, dass die Teuerungsprämie bis zu 2.000 Euro auch nur an einzelne Mitarbeiter ausbezahlt werden kann. Die Auszahlung kann in Form von Gutscheinen erfolgen. Eine Erfassung am Lohnkonto und Lohnzettel ist trotzdem erforderlich.
Auch Teilzeitkräfte können die Prämie in voller Höhe erhalten, eine Aliquotierung ist nicht notwendig. Auch an karenzierte Mitarbeiter kann die Prämie ausbezahlt werden.
Diese und viele andere Fragen, werden in den FAQ des BMF behandelt: Teuerungsprämie gemäß § 124b Z 408 EStG 1988 (bmf.gv.at)
Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe Dezember 2023
 
 In der Ausgabe werden folgende Themen behandelt:
- Aus der Verbandsarbeit
- Zertifizierung von Biomasse unter RED II
- Lohnunternehmer Image-Award 2023
- Erfolgreiches Personalmanagement
- Aufzeichnungen im Ackerbau: Was brauche ich unbedingt?
- Pflanzenschutz fordert Aufklärung und faktenbasierte Arbeit
- Bedeutung agrarischer Dienstleistungen
- Versichern beruhigt und schützt vor Risiken
- Holzmarkt: Steigende Nachfrage nach frischem Nadelsägerundholz
- Bessere Wertschöpfung durch innovative Alleinstellung
- Einsatz von TerraZo in der Praxis
- VLÖ-Seminarangebote
- Güterverkehr mit Traktoren und Anhänger
- Familienhafte Mitarbeit
 
	
	 
 					



































































































 
 


















