Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Besuch der HTL Ried bei Lohnunternehmen Humer

Am 21. März 2023 besuchten 25 Schülerinnen und Schüler des ersten Jahrgangs der HTL Ried im Innkreis das Lohnunternehmen Humer in Heiligen-berg (OÖ). Sie wurden von Ihrem Lehrer DI Dr. Martin Baldinger begleitet.
Zum Beginn stellte Geschäftsführer und Eigentümer Manfred Humer seinen Betrieb vor. Dieser hat sich aus einem landwirtschaftlichen Betrieb heraus entwickelt und wurde vor über 25 Jahren auf einen gewerblichen Betrieb umgestellt. Der Standort befindet sich in Maiden, Gemeinde Heiligenberg.
Nach der Betriebsvorstellung wurden die Schüler in Gruppen aufgeteilt und sie konnten einzelne Maschinen auch mit praktischen Übungen näher kennenlernen z.B. den Umgang mit dem GPS-Lenksystem auf dem Fendt 942 testen. Weiter wurden der Einsatz von Bodenbearbeitungsgeräten und Forstmaschinen näher erklärt.
Einen Schwerpunkt stellten die im Frühjahr anstehenden Feldarbeiten wie die Ausbringung von Wirtschaftsdünger
oder die Miscanthusernte dar. Der Be-trieb hat auch einen kommunalen Schwerpunkt, wo verschiedene Arbeiten in der Landschaftspflege durchgeführt werden.
Zum Abschluss gab es einen kleinen Imbiss, bei dem auch ein Austausch über die verschiedensten Arbeiten rund um das gesamte Jahr erfolgte.
Für die Schüler war es eine interessante und lehrreiche Exkursion.
Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen: Selbst-Check ab 17. April 2023
Für Kleinunternehmen wurde zur Bewältigung der hohen Energiekosten eine Energiekostenpauschale installiert. Sie gilt als alternative Lösung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen.
Förderfähig sind kleine Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Österreich, die mehr als 10.000 Euro und weniger als 400.000 Euro Jahresumsatz im Jahr 2022 vorweisen können. Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz, Immobilien und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien.
Förderhöhe
Die Energiekostenpauschale ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 und 2.475 Euro, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz. Die Einreichung und Abwicklung erfolgen online und weitgehend automatisiert. Sie berücksichtigt folgende zwei Kriterien: Branche und Umsatz. Die jeweilige Förderhöhe wird auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz des Jahres 2022 berechnet. Ein Energieintensitätsnachweis ist nicht erforderlich.
Für die Antragstellung sind keine weiteren Dokumente, Belege und Steuerunterlagen erforderlich. Benötigt wird eine Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Im USP muss eine entsprechende Branchenzuordnung (ÖNACE) vorliegen. Wir bitten beim Selbst-Check für Agrarservice-Unternehmen die ÖNACE-Klasse 01.61-0 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen, für Forstunternehmen 02.20-0 Holzeinschlag oder 02.40-0 Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen und Holzeinschlag auszuwählen. Die Richtlinie ist in den nächsten Wochen verfügbar.
Weiterlesen: Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen: Selbst-Check ab 17. April 2023
Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe April 2023

In der Ausgabe werden folgende Themen behandelt:
- Aus der Verbandsarbeit
- Erfolgreicher Lohnunternehmer-Tag 2023
- KV-Abschlüsse 2023
- Lohnkosten kalkulieren
- Warum sich ein durchdachtes Silomanagement immer auszahlt?
- Das Grünland hat multifunktionale Aufgaben
- Was ist beim Kauf von Reifen zu beachten?
- Unkrautfrei durch Strom
- Wann das erste Mal durchforsten?
- Forstunternehmer-Tag 2023 der FAST Traunkirchen
- Welche Preisanpassungen für 2023 durchführen
- Gülle ist Wertstoff und hochwertiger Volldünger
- Arbeitsunterweisung durchführen
- Digitale Landwirtschaft studieren
Welche Preisanpassungen für 2023 durchführen?
Die Verrechnung von kostendeckenden Preisen ist aufgrund massiver Teuerungen für viele Dienstleistungsbetriebe ein großes Thema. Dennoch gilt es sich dieser Herausforderung zu stellen und dem Kunden durch Aufklärung die notwendigen Hintergrundinformationen und Verständnis zu vermitteln. Wer darauf verzichtet oder die notwendige Härte nicht durchsetzen kann bzw. will, hat schnell ein wirtschaftliches Nachsehen. Wer in den letzten ein bis zwei Jahren Neuinvestitionen getätigt hat, muss die erhöhten Anschaffungspreise und damit höhere Abschreibungen bzw. Wertminderungen in der Kalkulation entsprechend berücksichtigen.
Argument geringerer Dieselpreis
In letzten Wochen hört man sehr oft das Argument des geringeren Dieselpreises. Der Diesel ist aktuell deutlich günstiger gegenüber dem Durchschnitt des letzten Jahres. Laut den Berechnungen aus den wöchentlichen Veröffentlichungen des BMK lag im Vorjahr der Durchschnittspreis für den Diesel (gemittelter Wert über alle Wochen) bei genau 1,50 Euro netto bzw. 1,80 Euro brutto. Die Reduktion des aktuellen Dieselpreises gibt sehr oft Anlass für heuer auf Erhöhungen verzichten zu können. Diese Aussage können wir nicht teilen, denn für die anderen Kosten – rund ¾ der Kosten stammen aus den anderen Bereichen – entstand eine deutliche Erhöhung, die in einer Bandbreite von 11 bis 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr liegt. Somit sind Preisanpassungen für 2023 unumgänglich. Die Ertragsspannen für agrarische Dienstleistungen bewegen sich im Bereich von 0,5 bis 3 Prozent vom Umsatz. Wer darauf verzichtet, fährt für dieses Jahr ein dickes Minus ein, oder er kann keine Ersatzinvestitionen tätigen.
Warum sich ein durchdachtes Silomanagement immer auszahlt?
Die Auswertung des letzten Silageprojekts bestätigt wieder einmal, dass die Gärqualitäten der österreichischen Silagen von vielen Faktoren beeinflusst werden, die jeder Landwirt selbst steuern kann.
Mahd
Hier kommt es natürlich in erster Linie auf den richtigen Schnittzeitpunkt an. Besonders beim ersten Aufwuchs sollte dieser nicht übersehen werden und jedenfalls zeitig im Stadium des Ähren- und Rispenschiebens liegen. Wenn möglich sollte das Futter vor dem Mähen abgetrocknet sein, um einerseits Verschmutzungen im Futter zu vermeiden und andererseits um eine ausreichende Zuckerkonzentration in der Blattmasse der Gräser für die Silierung zu erreichen. Frühmorgens gemähtes Futter hat zum Beispiel die Hälfte an Zuckergehalt, als jene Silagen, die erst am frühen Nachmittag gemäht werden. Am Abend gemähtes Futter hat zwar über den ganzen Tag in Summe einen noch höheren Zuckergehalt in der Blattmasse angereichert, dieser wird jedoch über Nacht zum Teil wieder veratmet und steht somit nicht mehr zur Gänze den Milchsäurebakterien zur Verfügung. Wie die Auswertung in der Grafik zeigt, haben auch die unterschiedlichen Mähwerkstypen, sowie die Schnitthöhe einen nicht unerheblichen Einfluss auf das Gärsäuremuster. So ist die positive Wirkung eines Mähaufbereiters unumstritten, da die Zellwände besser aufgebrochen werden und der darin enthaltene Zucker somit schneller den Milchsäurebakterien zur Verfügung steht. Bei der anzustrebenden Schnitthöhe sollten die 7 cm unbedingt eingehalten werden. Die Projektteilnehmer mit einer Schnitthöhe von unter
5 cm hatten im Durchschnitt deutlich höhere Clostridiengehalte in den Silagen, auch der Buttersäuregehalt war im Durchschnitt mit fast 9 g pro kg Trockenmasse (TM) dreimal so hoch wie der angestrebte Soll-Bereich von unter 3 g pro kg TM.
Lohnunternehmen sichern bäuerliche Landwirtschaft

Liebe Mitglieder und Freunde der VLÖ,
die Absicherung einer bäuerlichen und kleinstrukturierten Landwirtschaft in Österreich wird von unseren Agrarvertretern stark in den Mittelpunkt gestellt. Wir unterstützen diese Absicht, denn jeder landwirtschaftliche Betrieb leistet einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Die ländlichen Regionen sind von Absiedelungen betroffen und wir müs-sen die Wirtschaftskraft in diesen Räumen stärken. Das gelingt dann, wenn wir effizient arbeiten und eine gute Wertschöpfung generieren können. Beim Maschineneinsatz gilt: „Das Bessere ist der Feind des Guten“ und das wusste schon der französische Aufklärer Voltaire im 18. Jahrhundert.
Wenn eine zuverlässige Erntearbeit erledigt werden soll z.B. Silierung, Getreidedrusch, Stroh pressen oder Kartoffelernte dann leisten wir Lohnunternehmen vollen Einsatz und unterstützen jeden Landwirt, egal ob groß oder klein. Es geht darum ein bestmögliches Arbeitsergebnis und die Sicherung einer hochwertigen Ernte zu erreichen. Wir bieten unseren Kunden modernste Technik mit hoher Schlagkraft zu kostengünstigen Preisen. Aus diesem Grund können wir die in der neuen GAP auferlegten Benachteiligungen für unsere Branche, wo Landwirte Maschinenförderungen erhalten und wir Lohnunternehmen davon ausgeschlossen sind, nicht nachvollziehen. Dieser Keil dividiert uns auseinander und fördert Schattenwirtschaft. Besonders stark verspüren wir diese Nachteile bei der bodennahen Gülleausbringung, wo Lohnunternehmen mit moderner Technik, hoher Schlagkraft und effizienter Arbeit dafür prädestiniert sind. Landwirte investieren dank Förderungen in teure Güllefässer, die meist aufgrund eines begrenzten Zeitbudgets nur eine geringe Auslastung erreichen.