Eine längere Krankheit oder ein Unfall kann gerade für kleinere Betriebe schnell auch existenzbedrohend sein.
Anspruchsberechtigt sind selbständig Erwerbstätige, die nach dem GSVG in der Krankenversicherung versichert sind und im Betrieb keine oder weniger als 25 Mitarbeiter beschäftigten und die Aufrechterhaltung des Betriebes von Ihrer persönlichen Arbeitsleistung abhängt.
Leistungen der SVS
Die SVS zahlt für Erkrankungen, die zu einem mindestens 43 Tage dauernden Arbeitsausfall führen, die Unterstützungsleistung rückwirkend ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Der Anspruch besteht für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit: für ein und dieselbe Krankheit maximal 20 Wochen. Die Leistung beträgt täglich 32,12 Euro und ist nicht von der Höhe des Einkommens abhängig.
Weitere Informationen finden Sie in der Beilage „Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit“.