Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Feedback zur Veranstaltung Treff.Punkt Landtechnik am 29. März 2023
Am Mittwoch, 29. März 2023 fand im Brauhaus Wieselburg ein Treff.Punkt Landtechnik zum Thema „Explodieren die Maschinenkosten?“ statt. Helmut Scherzer, Geschäftsführer der VLÖ referierte zu diesem Thema.
Die Veranstaltung besuchten rund 25 Teilnehmer mit einer sehr sachlichen und fundierten Diskussion.
Zum Einstieg führte Helmut Scherzer aus, dass im Jahr 2022 die Teuerung mit den Erhöhungen der Dieselkosten infolge des Ukraineangriffs begonnen hatte. Später setzte sich diese mit sämtlichen Betriebsstoffen, wie Schmierstoffe, Folien, Reifen und Ersatzteilen fort. In der Zwischenzeit müssen wir feststellen, dass die Preise für Neumaschinen in den letzten zwei Jahren um 25-30% angestiegen sind. Nun folgt eine Fortsetzung mit der hohen Inflation, hohen Lohnabschlüssen und steigenden Zinskosten. Inzwischen sind alle Aufwandspositionen von den Teuerungen erfasst.
Die steigenden Zinsen führen dazu, dass Maschinen mit einem schlechten Umsatz-Kapital-Verhältnis (geringer Jahresumsatz in Relation zum gebundenen Kapital) sehr hohe Finanzierungskosten entwickeln werden. Finanzierte Maschinen mit kurzen Einsatzzeiten (z.B. geringen Jahresstunden) und einem hohen Kapitalwert, wie bspw. Mähdrescher oder Sämaschinen verursachen gemessen zum erzielten Dienstleistungsumsatz hohe jährliche Finanzierungskosten. Diese können, gemessen zum Umsatz 10, 15 oder mehr Prozentpunkte betragen. So hohen Zinskosten kannten wir in den letzten 10 bis 15 Jahren nicht. Sie werden die Wirtschaftlichkeit einzelner Maschinen deutlich beeinflussen.
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KV-Forstunternehmer: Abschluss 2023 – Wirksamkeit per 1. März 2023

Am 16. März 2023 wurde unter der Verhandlungsleitung von Bundesvorsitzenden Peter Konrad die KV-Verhandlung mit der Gewerkschaft PRO-GE für den Kollektivvertrag für Arbeiterinnen im Gewerbe der Forstunternehmer abgeschlossen.
Auf Basis eines festgestellten durchschnittlichen VPI-Werts in Höhe von 9,04 Prozent in den vorangegangenen Monaten (Feb. 2022 – Jän. 2023) wurde mit der Gewerkschaft PRO-GE folgendes Ergebnis, gültig ab 1. März 2023, vereinbart:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 9,2% Bildquelle: FAST Traunkirchen
- Erhöhung der Zulagen und Motorsägenpauschalen um 9,2%
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 9,2%
Weitere Forderungen der Gewerkschaft, wie die Einführung einer faktischen Ist-Lohn-Erhöhung durch die Aufrechterhaltung bestehender Überzahlungen sowie eine Verlängerung der Ruhezeit wurde vom Verhandlungsteam erfolgreich abgewehrt.
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KV-Agrarservice: Abschluss 2023 - Wirksamkeit per 01. März 2023

Am 28. Februar 2023 wurde unter der Verhandlungsleitung von Ing. Manfred Humer die KV-Verhandlung mit der Gewerkschaft PRO-GE für den Kollektivvertrag für Arbeiterinnen im Gewerbe Agrarservice abgeschlossen.
Der KV-Agrarservice wird wie folgt abgeändert:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne gemäß Lohnordnung (Anhang A) um 8,9%. Der neue KV-Mindestmonatslohn beträgt somit 1.767,86 Euro. Das heißt, die Löhne sind jeweils und dem KV-Wert anzupassen (keine Ist-Lohn-Erhöhung). Überzahlungen sind möglich.
- Die Nachtzulage wird gem. §9/4 um 8,9% auf 2,93 Euro erhöht.
- NEU: Aufnahme einer Entschädigungsregelung für Pflichtpraktikantinnen:
- Für ein Pflichtpraktikum im Rahmen der landwirtschaftlichen Fachschule oder höheren Schule: 804 Euro pro Monat
- Für ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer universitären bzw. FH-Ausbildung: 900 Euro pro Monat
- Klarstellung in der Lohngruppenbeschreibung der LG 4 Maschinenführer: Maschinenführer (Traktorfahrerin, Fahrerin von Arbeitsmaschinen) mit landwirtschaftlicher LAP ab dem 3. Dienstjahr bzw. ohne landwirtschaftlicher LAP mit Zweckausbildung ab dem 5. Dienstjahr
- Die kollektivvertraglichen Änderungen treten mit 1. März 2023 in Kraft.
Arbeitsunterweisung durchführen
Kein Mitarbeitereinsatz ohne Arbeitsunterweisung!
Achten Sie bitte darauf, dass alle Mitarbeiter unterwiesen wurden und ein schriftliches Dokument dazu unterfertigt wurde.
Fahrer in Lohnunternehmen sind im Rahmen von Arbeitsverhältnissen tätig. Dazu gibt der Gesetzgeber dem Arbeitgeber klare Verpflichtungen zum Schutz der Gesundheit vor. Im Arbeitnehmerinnenschutz-Gesetz (ASchG) sind Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhütung von Arbeitsunfällen festgelegt.
Eine zentrale Rolle nimmt dabei die Unterweisung des Fahrers auf mögliche Gefahren und die Vermeidung dieser ein. Wir bitten in jedem LU die Fahrer nur nach einer durchgeführten Unterweisung (Erklärung der Maschine und schriftliche Dokumentation) losfahren zu lassen. Bei einer fehlenden Unterweisung können durch die Unfallversicherung hohe Regressforderungen für Heilbehandlungen oder bei Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat (AI) Strafen verfügt werden.
Das muss nicht sein, deshalb bitte jeden Mitarbeiter für den Umgang mit der Maschine unterweisen und das schriftlich festhalten.
Leider passieren immer wieder schwere Unfälle, die mit einer Unterweisung hätten vermieden werden können. Die Unterweisung gilt als Pflicht für jeden Arbeitgeber – bitte daher unbedingt durchführen!
Die VLÖ hat eine Reihe von Musterunterweisungen (Vorlagen) erstellt, die wir gerne zur Verfügung stellen.
Bitte einfach eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden. Wir übermitteln Ihnen gerne die gewünschten Unterlagen.
Erfolgreicher Lohnunternehmer-Tag 2023

Am Freitag, 3. März 2023 fand im RWA-Campus in Korneuburg (Zentrale der österreichischen Lagerhäuser) der Lohnunternehmer-Tag statt. Über 150 Personen folgten der Einladung ins Weinviertel. Die RWA war für den LU-Tag 2023 ein perfekter Gastgeber: Ein tolles Ambiente, ausgezeichnete Vorträge und interessante Gespräche zeichneten die Veranstaltung aus.
Positive Mitgliederentwicklung
Die VLÖ konnte bei der Bundesversammlung über eine positive Mitgliederentwicklung berichten. Mit Jahresende 2022 betrug der Mitgliederstand 284 Mitglieder. Diese sind über alle Bundesländer Österreichs verteilt. Stärkstes Bundesland ist Niederösterreich mit 87 Mitgliedern, dahinter liegt Oberösterreich mit 80, die Steiermark mit 42, Salzburg mit 19, Tirol mit 18, Burgenland mit 13, Vorarlberg mit 12, Kärnten mit 11 und Wien mit zwei Mitgliedern.