Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Fruchtfolgegestaltung - eine stabile Basis schaffen

Renate und Fritz Fröhlich bewirtschaften einen viehlosen Bio-Ackerbaubetrieb mit ca. 100 ha in Steinbrunn, Bezirk Eisenstadt-Umgebung auf rund 240 m Seehöhe.
Die Bodenart ist sehr unterschiedlich – von leichten, schottrigen Böden bis schweren Tonböden. Die Jahresniederschlagsmenge beträgt im langjährigen Durchschnitt ca. 700 mm. Das Problem der letzten Jahre ist aber die Frühjahrs-Trockenheit.
Gestaltung der Fruchtfolge
Folgendes Fruchtfolgegerüst wird am Betrieb angewendet, dass an die aktuellen Bedingungen anpasst ist:
• Luzerne/Kleegemenge
• Luzerne/Kleegemenge
• Winterweizen mit bewusstem Luzerne-Durchwuchs
• Winterweizen + Zwischenfrucht
• Sojabohne/Sonnenblume
• Dinkel + Zwischenfrucht
• Körnerleguminose (Sojabohne, Wintererbse, Wickroggen) oder Sonnenblume
• Winterweizen
Fruchtfolgegrundsätze
Bei der aktuellen Ausgestaltung dieses Fruchtfolgegerüstes werden nach Möglichkeit folgende Grundsätze berücksichtigt:
• Basis der Fruchtfolge ist ein mehrjähriges Luzerne-/Kleegemenge
• Wechsel Halm- und Blattfrucht
• Wechsel Winterung/Sommerung
• Zwischenfrucht vor jeder Sommerung
Gewässerschonende Düngung im Herbst

Mit 1. Jänner 2023 ist die neue Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) in Kraft getreten. Diese bringt Änderungen für die Herbstdüngung mit sich.
Grundsätzlich gilt es zu überlegen, ob eine Düngung im Herbst überhaupt sinnvoll und notwendig ist. Falls die Notwendigkeit besteht, ist die Stickstoffdüngung innerhalb der gesetzlichen Grenzen so moderat als möglich durchzuführen, damit eine Nitratauswaschung ins Grundwasser vermieden wird. Die neue Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung regelt, dass leicht lösliche stickstoffhaltige Düngemittel, wie z.B. Gülle, im Herbst nur mehr zu den Kulturen Raps, Gerste und Zwischenfrüchten ausgebracht werden dürfen und dies auch nur für den Fall, dass diese Kulturen bis inklusive 15. Oktober ausgesät werden. Der Verbotszeitraum beginnt in diesem Fall am 1. November.
Alle anderen Ackerkulturen sowie Raps, Gerste und Zwischenfrüchte mit einem Anbautermin nach dem 15. Oktober dürfen künftig im Herbst nicht mehr gedüngt werden. Die Sperrfrist beginnt in diesem Fall mit der Ernte der vorherigen Hauptkultur. Eine Düngung von Winterweizen oder Wintertriticale mit Gülle ist daher folglich nicht mehr zulässig.
Langsam lösliche stickstoffhaltige Düngemittel wie Mist oder Kompost, dürfen auf allen Ackerkulturen bis 29. November ausgebracht werden. Dauergrünland und Ackerfutterflächen dürfen ebenso bis einschließlich 29. November sowohl mit leicht als auch mit langsam löslichen stickstoffhaltigen Düngemitteln gedüngt werden.
Die Zuckerrübe ist weiterhin attraktriv

Das Jahr 2023 begann sehr euphorisch. Endlich hatten sich die Zuckerpreise in Europa nach oben entwickelt und ließen erfreuliche Rübenpreise erwarten. Die kontrahierte Fläche erreichte ein zufriedenstellendes Niveau und der Anbau stand vor der Tür.
Doch dann wurde die Rüben- und Zuckerbranche in ganz Europa durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dass künftig Zuckerrübensaatgut nicht mehr mit Neonicotinoiden behandelt werden darf, im Herz getroffen. Diese Entscheidung kam völlig unerwartet und überraschend und musste letztlich nach rechtlicher Prüfung zur Kenntnis genommen werden.
Die guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und das gemeinsame Bestreben, die beiden österreichischen Zuckerfabrikstandorte abzusichern und damit die Eigenversorgung mit heimischem Zucker zu gewährleisten, ließ die kontrahierte Rübenanbaufläche dann doch noch auf knapp über 38.000 Hektar anwachsen, die für einen wirtschaftlichen Betrieb notwendig sind. Zusätzlich zum guten Preisniveau halfen auch Begleitmaßnahmen mit, die das wirtschaftliche Risiko im Falle einer Schädigung der Zuckerrübenfläche durch den Rüsselkäfer weitestgehend abfederten, dass dieses Niveau der Rübenanbauflächen erreicht wurde. Die Maßnahmen waren einerseits die Sonderrichtlinie Zuckerrübe von Bund und Ländern, die das Versetzen von Pheromonfallen mit € 150,00 pro Hektar unterstützten, sowie andererseits Verbesserungen der Hagelversicherung beim Produkt „Zuckerrübe universal“.
Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe Oktober 2023

In der Ausgabe werden folgende Themen behandelt:
- Aus der Verbandsarbeit
- Termine und Hinweise
- Traktorfahrer sind nicht allein auf der Straße
- Hilfe, mein Kunde zahlt nicht?! - Teil 1
- Die Zuckerrübe ist weiterhin attraktiv
- Fruchtfolgegestaltung - eine stabile Basis schaffen
- Landschaftspfleger: Fachmann für den Grünraum
- Austrofoma - Innovationspreis 2023
- Winterdienst: Das Geschäft mit der Sicherheit
- Winterdienst: Digitale Dokumentation mit Farmdok
- Gewässerschonende Düngung im Herbst
- Zinskosten: Vergleiche bei Finanzierungen können sich lohnen
- Firmenmitteilungen
- Österreichische Pflanzenschutztage
Landschaftspfleger: Fachmann für den Grünraum

Die Pflege und Erhaltung von Grünflächen und Grünräumen ist nicht nur komplex, sondern ein Dauerbrenner für öffentliche Einrichtungen und Besitzer dieser Flächen. Es umfasst alle Aufgaben, die mit der Versorgung und Pflege zusammenhängen.
Zu den Mäh- und Mulchaufgaben können die fachgerechte Entsorgung des Schnittguts, Bewässerungsmaßnahmen, die Düngung und Bestandspflege mit Aerifizierung von Rasenflächen oder andere Aktivitäten hinzukommen.
An Bäumen sind ebenso umfangreiche Pflegemaßnahmen durchzuführen. Die Erfassung von Baumkataster stellt für öffentliche Einrichtungen und Wohnraumanbieter eine verpflichtende Aufgabe dar. Professionelle Unternehmen unterstützen die Kunden bei der Erfassung der Baumgesundheit und führen Pflegemaßnahmen durch. Im Mittelpunkt steht die Minimierung von Sicherheits- und Haftungsrisiken für die Eigentümer.
Betätigungsfeld in der Landschaftspflege
In der Landschaftspflege kann ein umfangreiches Dienstleistungspaket hervorgehen, zu der eine fundierte Ausbildung erforderlich ist. Wir empfehlen vor dem Einstieg in dieses Segment sich dafür einschlägig zu qualifizieren und breite Erfahrungen zu sammeln. Eine weitere Herausforderung ist die sachgerechte Kalkulation für diese Arbeiten. Sie dürfen benötigte Vor- und Nachbereitungen, Anfahrten und andere Nebenzeiten sowie die Personalkosten nicht übersehen. In der Landschaftspflege wird zwar eine schlagkräftige Technik eingesetzt, diese hat jedoch in der Regel kurze Einsatzzeiten und die Fixkosten je Stunde sind damit entsprechend hoch.
Zinskosten: Vergleiche bei Finanzierungen können sich lohnen
Lohnunternehmen sind mit ihren Maschinen ausgesprochen kapitalintensive Betriebe. Sie benötigen fristengerechte Finanzierungen, die in Form von Krediten oder mittels Raten- bzw. Mietvereinbarungen abgeschlossen werden.
Beachten Sie immer, dass Fremdfinanzierungen risikoscheu sind und diese durch Eigenmittel oder eine Besicherung z.B. mit dem Investitionsobjekt absichern müssen. Aus diesem Grund ist der Abschluss von Kaskoversicherungen oder Maschinenbruch-Kasko zur Risikoeindämmung sehr zu empfehlen. Wer zu wenig Eigenmittel nachweisen kann, hat in der Regel ein schlechteres Rating, sprich schlechtere Bankkonditionen und damit verbunden höhere Risikoaufschläge in der Finanzierung.
Einflüsse der Zinsmärkte
Die Zinsmärkte haben sich in den letzten 1 ½ Jahren gedreht. Nach einer langjährigen Nullzinspolitik hat die EZB (Europäische Zentralbank) im Sommer 2022 die Zinsen kräftig angehoben. War bis Juli des Vorjahres der Leitzeins bei 0 Prozent, liegt er heute mittlerweile bei 4,5 Prozent. Spätestens seit Anfang 2023 sind die Zinskosten somit zu einem Thema geworden.
In der Finanzkrise ab 2008 hat die EZB durch den Kauf von Staatsanleihen bei den Notenbanken sowie durch günstige Kredite die Geldmenge erhöht und damit die Wirtschaftskraft angekurbelt. Als Folge daraus haben sich die Zinssätze nach unten bewegt. Aufgrund der aktuell hohen Inflation muss die EZB nun mit Zinserhöhungen gegensteuern.