Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Investitionen richtig finanzieren

Lohnunternehmen sind ausgesprochen kapitalintensive Betriebe. Zur Erbringung zeitgemäßer Dienstleistungen werden Anschaffungen in moderne Technik benötigt. Investitionen sind dadurch charakterisiert, dass einer Auszahlung für investierte Maschinen zeitlich verzögert – über den Nutzungszeitraum verteilt z.B. auf 10 Jahre – später Einzahlungen folgen. Die entstehende negative Zahlungsdifferenz aus der Investition muss vom Unternehmen über Eigenmittel, Fremdmittel oder andere Finanzierungsformen ausgeglichen werden. Das heißt, der Unternehmer oder die Unternehmerin benötigt zur Überbrückung dieser Zahlungsdifferenz eine langfristige Finanzierung.
Langfristiges Anlagevermögen durch langfristiges Kapital finanzieren
Investitionen in langfristig genutzte Maschinen (über 1 Jahr) benötigen langfristige Finanzierungen, damit bei Bezahlung dieser Anschaffung am Girokonto ein finanzielles Gleichgewicht und somit die Sicherstellung der Liquidität erreicht werden kann. Als Zeitraum für die langfristige Finanzierung empfehlen wir 75–90 % des Nutzungszeitraums der Maschine zu wählen. Damit kann eine gute Fristenkonformität (gleicher Zeitraum für Auszahlungen und Einzahlungen aus der Investition) erreicht werden.
Überziehungen am Girokonto gelten als Betriebsmittelkredit
Das Girokonto hat die Aufgabe kurzfristig benötigte Zwischenfinanzierungen, wie etwa Vorleistungen für benötigte Betriebsmittel zu finanzieren. Langfristige Investitionen sind daher über Darlehen (Kredite) oder externe Finanzierungsinstrumente z.B. Leasing, Miete etc. vorzunehmen.
Wann brauche ich ausgebildete Ersthelfer und einen Erste-Hilfe-Kasten?

Arbeitgeber müssen in jeder Arbeitsstätte und auf jeder Baustelle geeignete Vorkehrungen treffen, damit Arbeitnehmern Erste Hilfe geleistet werden kann.
Ausstattung mit Erste-Hilfe-Kasten
Zur Leistung einer Ersten Hilfe ist in den Betrieben eine adäquate Ausstattung mit Verbandskästen gemäß Ö-Norm Z 1020 – Typ 1 bis 5 Beschäftigte bzw. Typ 2 bis 20 Beschäftigte bereitzustellen.
Ab einem Mitarbeiter ist ein Verbandskasten erforderlich. Sind mehr als 20 Beschäftigte tätig, dann sind bspw. zwei Verbandskästen nach Typ 2 jeweils an geeigneten Plätzen anzubringen. Es ist auch eine Kombination von Typ 1 und Typ 2-Kästen bspw. für 25 Mitarbeiter möglich. Achten Sie bei den Verbandskästen auf die Haltbarkeit der Sterilprodukte, denn diese haben ein Ablaufdatum und müssen erneuert werden. Hochwertige Erste-Hilfe-Kästen weisen bei den Sterilprodukten eine Haltbarkeit von 20 Jahren auf. Berücksichtigen Sie bei der Anschaffung das Ablaufdatum.
Im Verbandskasten befindet sich meist eine Telefonliste der ausgebildeten Ersthelfer, der nächsten Rettungsstelle, dem zuständigen Arzt und dem nächsten Krankenhaus. Bitte die Daten hier eintragen!
Sie können die Ansprechpartner auch auf einem Aushang oder in einer Liste neben dem Verbandskasten anbringen. Diese müssen für einen Notfall schnell erreichbar sein.
Arbeitsstätten
Arbeitsstätten sind alle Gebäude und sonstige bauliche Anlagen in denen Arbeitsplätze eingerichtet sind. Ebenso zählen das Betriebsgelände, Wohnwägen oder Container als Arbeitsstätten, sofern Arbeitnehmer an diesen Orten Arbeitsleistungen erbringen.
Versichern beruhigt und schützt vor Risiken

Beispiel Rechtschutz
Eine Rechtsschutzversicherung hat die Aufgabe, den Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung seiner rechtlichen Interessen zu unterstützen. Sie übernimmt dabei Kosten für die rechtliche Vertretung. Der Rechtsschutz hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen und ist im LU-Bereich besonders wichtig geworden.
Warum Rechtsschutzversicherung?
In Lohnunternehmen kann das verschiedene Bereiche, wie bspw. die betriebliche Tätigkeit, Unfälle im Straßenverkehr oder Auseinandersetzungen mit einem Arbeitnehmer betreffen.
Beim Rechtsschutz geht es um Rechtsklärungen, die zu mehr als 50 Prozent durch einen Dritten ausgelöst werden. Wer keinen Rechtsschutz hat, der ist bei Fragen zur Rechtsklärung und Rechtsdurchsetzung immer in der schlechteren Position, denn er kann diese Themen nur unter Berücksichtigung von hohen (= nicht einschätzbaren) Kosten klären lassen. Der Betroffene muss vor einem Rechtsstreit das Kostenrisiko einkalkulieren, welches bei einem negativen Ausgang seines Rechtsfalls entstehen kann. Dies führt dazu auf Rechtswege zu verzichten, da die Kosten zu teuer werden können. Bei einer Versicherungsdeckung durch den Rechtsschutzversicherer ist die eigene Position wesentlich besser und außerdem wird verhindert, dass Vermögensunterschiede der Parteien bei Gericht eine Rolle spielen. Somit sind Auseinandersetzungen auch mit finanzstarken Gegnern möglich.
KV-Abschlüsse 2024 für Agrarservice und für Forstunternehmer
KV-Agrarservice – gültig per 1. März 2024
Am 31. Jänner 2024 wurde unter der Verhandlungsleitung von Bundesvorsitzenden Ing. Manfred Humer die KV-Verhandlung mit der Gewerkschaft PRO-GE für den Kollektivvertrag für Arbeiter/innen im Gewerbe Agrarservice abgeschlossen.
Der KV-Agrarservice wird wie folgt abgeändert:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne gemäß Lohnordnung (Anhang A) um 7,9%. Der neue KV-Mindestmonatslohn beträgt somit 1.907,52 Euro. Das heißt, die Löhne sind jeweils und dem KV-Wert anzupassen (keine Ist-Lohn-Erhöhung). Überzahlungen sind möglich.
- Erhöhung der Nachtzulage §9/4 von 2,93 auf 3,00 Euro
- Erhöhung der Entschädigung für Pflichtpraktikanten um 7,9%:
- Für ein Pflichtpraktikum im Rahmen der landwirtschaftlichen Fachschule oder höheren Schule: 867,52 Euro pro Monat
- Für ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer universitären bzw. FH-Ausbildung: 971,10 Euro pro Monat
- Ermächtigungsklausel über die Gewährung einer steuer- und abgabenfreien Mitarbeiterprämie § 124b EstG für das Kalenderjahr 2024 – der endgültige Test der Ermächtigung wird nach Abstimmung mit dem BMF in den KV-Text übernommen.
- Die kollektivvertraglichen Änderungen treten mit 1. März 2024 in Kraft
KV-Abschlüsse 2024 für Gärtner und Handelsarbeiter
a) Kollektivvertrag Gärtner und Landschaftsgärtner
Am 18. Jänner 2024 hat die KV-Verhandlung für Arbeitnehmer in den gewerblichen Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetrieben stattgefunden. Dabei konnte zwischen den Vertretern der Arbeitgeber – der Bundesinnung Gärtner und Floristen und den Vertretern der Arbeitnehmer – der Gewerkschaft PRO-GE ein positiver Abschluss erzielt werden.
Diesen Kollektivvertrag haben Betriebe mit überwiegend gärtnerischen Dienstleistungen z.B. Garten- und Grünflächengestaltung, Landschafts- und Grünflächenpflege, Sportplatzpflege oder ähnliche Sektoren anzuwenden.
Die KV-Partner einigten sich auf eine Erhöhung aller Kategorien um 7,9%. Die Basis dazu bildete die durchschnittliche Inflation der letzten 12 Monate, die aktuell 7,88% beträgt. Die Einkommen für Lehrlinge steigen im Durchschnitt um 9,8%.
Der Gültigkeitszeitraum erstreckt sich von 1. März 2024 bis 28. Februar 2025.
Erfolgreiche Knoterschulung bei Obereder am 1. Feb. 2024
Die Firma Obereder veranstaltete am 1. Februar 2024 eine Anwenderschulung für den richtigen Umgang und die Einstellung von Knoter an Ballenpressen.
An dieser jeweils halbtägigen Schulung nahmen in Summe rund 80 Personen teil. Herr Vojtech Hubálek, technischer Berater bei Juta verfügt über langjährige Erfahrungen mit Ballenpressen und dem Umgang mit verschiedenen Garnen.
Verschleiß an den bewegten Teilen
Ein zentrales Thema ist immer der Verschleiß an den bewegten Bauteilen, wo dadurch Störungen auftreten können.
In der Praxis geht es um das Zusammenspiel dieser Komponenten, damit ein fester Ballen und sicherer Knoten angefertigt werden. Dabei müssen das verwendete Bindegarn, die Einstellung des Knoters und die in der Presskammer angefertigten Ballen optimal zusammenarbeiten. Der Knoter gilt vielfach als das schwächste Glied in der Kette. Zur Manipulation werden reißfeste Ballen mit höchster Garnfestigkeit gefordert.
Im Seminar wurde auf die Anforderungen sowohl in der Theorie als auch in der Praxis näher eingegangen und beide Knoter-Systeme wie der Schlaufenknoten (Einfachknoten) und der Strangknoten (doppelte Bindung) behandelt.