Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Gewässerschonende Düngung im Herbst
Die N-Düngung im Herbst ist auf ein Mindestmaß zu reduzieren, um unnötige Nitratauswaschungsverluste ins Grundwasser zu vermeiden.
Vorgegebene Zeiträume für Düngung
Die Nitrat-Aktions-Programm-Verordnung (NAPV) schreibt diesbezüglich Zeiträume vor, in denen keine stickstoffhaltigen Düngemittel ausgebracht werden dürfen. Strengere Sperrfirsten im „Grundwasser 2030“ verfolgen ein noch konsequenteres Ziel. Ausreichender Lagerraum für Wirtschaftsdünger ist dafür Grundvoraussetzung.
NAPV – Konditionalität (GAB 2 – Grundanforderung der Betriebsführung)
Düngegebote und Düngeverbote beachten!
Für das Ausbringen von stickstoffhältigen Düngemitteln auf Ackerflächen, ausgenommen Ackerfutterflächen, gilt:
- Das Ausbringen von leichtlöslichen stickstoffhältigen Düngemitteln ist ab der Ernte der letzten Hauptfrucht, jedenfalls aber nach dem 15. Oktober verboten. Abweichend davon ist das Ausbringen dieser Düngemittel bis 31. Oktober zulässig,
- auf Raps, Gerste oder Zwischenfrüchten, sofern der Anbau bis 15. Oktober erfolgt ist,
- auf im Folgejahr zu erntende oder mehrjährige Gemüsekulturen (wie Winterzwiebel und Porree, wie Spargel und Rhabarber), sofern der Anbau bis 31. August erfolgt ist,
- auf im Folgejahr zu erntende oder mehrjährige Blühkulturen, die zur Saatgutvermehrung oder Heil- und Gewürzpflanzennutzung (wie Kümmel und Fenchel, wie Schlüsselblume, Schnittlauch, Johanniskraut, Minze und Melisse) verwendet werden, sofern der Anbau bis 31. August erfolgt ist, oder
Holzmarkt: Sägeindustrie ist aufnahmefähig
Holzmarkt: Sägeindustrie ist aufnahmefähig
Zur bisher angespannten Lage in Österreichs Industrie und Bauwirtschaft zeigt sich, dass der Druck im Holzbereich etwas abflacht und eine Belebung der Nachfrage auf regionaler Ebene erkennbar ist. Das Holzaufkommen kann zeitnah vermarktet werden, denn die Sägeindustrie ist aufnahmefähig.
Sägerundholz
Die Preise für Nadelsägerundholz sind stabil und liegen für das Leitsortiment Fichte A/C 2b+ österreichweit zwischen 87 und 105 Euro. Der Hauptbereich bewegt sich für Sortimente ab einem Mittendurchmesser von 20 cm bei 94 bis 100 Euro. Die Nachfrage nach Lärche ist rege und übersteigt bei gleichbleibenden Preisen weiterhin das Angebot. Die Nachfrage nach Kiefer ist sehr uneinheitlich. Während im Süden kein Bedarf besteht, ist im Norden in Absprache mit den Kunden die Vermarktung möglich. Im Westen konnte sogar eine Preissteigerung verzeichnet werden.
Industrieholz
Die Standorte der Papier-, Zellstoff- und Plattenindustrie sind gut mit Nadelindustrieholz bevorratet. Die Nachfrage ist normal und entspricht dem Aufkommen. Der Abtransport und die Übernahme erfolgen kontinuierlich. Die Industrie- und Energierundholzpreise liegen bei rund 75 bis 85 Euro pro Atro-Tonne. Rotbuchenfaserholz wird zu unveränderten Preisen nachgefragt und liegt österreichweit zwischen 80 und 100 Euro je Atro-Tonne.
Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe September 2024
- Aus der Verbandsarbeit
- Statement für neues EU-Parlament
- Mais richtig silieren
- Herbstanbau 2024
- Umrüstung auf neue Fahrtenschreibergeneration
- Agrarservicemeister
- Silageprojekt 2024
- Durchforstungen zahlen sich aus
- Acht Tipps für einen erfolgreichen Holzverkauf
- Bodennahe Gülleausbringung
- Getreidevirosen: Blattläuse als Virenträger mehr beachten!
Stärken stärken
Liebe Lohnunternehmerin und
Lohnunternehmer, geschätzte Mitglieder,
Wer in seinem Unternehmen erfolgreich sein will, muss die eigenen Stärken erkennen und an diesen arbeiten. Parallel sind Schwächen in Griff zu kriegen, denn diese können sich negativ auswirken und Stärken wiederum eliminieren.
In unserem Leben wurden wir meist für Defizite und Mängel geschult, denn der Fokus lag primär auf dieser Seite. Dort wo wir gut sind, schauen wir oft nicht hin und vergessen auf eigene Chancen und Potenziale.
Wer Kollegen oder Geschäftspartner in Verlegenheit bringen möchte, sollte sie nach ihren großen Stärken fragen. Meist tun wir uns schwer, diese zu benennen.
Befragungen von Forschern haben ergeben, dass rund zwei Drittel der Menschen ihre eigenen Stärken gar nicht kennen. Und jene Stärken, die sie kennen ergeben oft ein falsches Bild. Was sind Stärken: Es sind Handlungen, die uns leichtfallen und daher von der „Hand“ gehen. In der Fachsprache wird es als Mischung aus Mut, Leichtzügigkeit, Charme, Beständigkeit und Unverdrossenheit beschrieben. Jede einzelne Person hat Talente, die entdeckt und gefördert werden müssen.
In der Alternativpädagogik sind dazu gute Ansätze zu finden. Beispielsweise verweist Montessori auf den Schlüssel zum freudigen Arbeiten, der wie folgt lautet: „Die Stärken der Kinder ausbauen, statt an Schwächen herumzubasteln.“ Es wird viel Gewicht daraufgelegt, auf das was ein Kind kann. Von diesen Fähigkeiten ausgehend werden die Stärken immer weiter ausgebaut und die Schwächen nie überbetont, denn das würde negative Gefühle erzeugen und seine Selbstermächtigung nehmen.
Beschäftigung von Mitarbeitern: Neue Arbeitsvertragsmuster anwenden
In unserer Ausgabe 093 vom Mai 2024 haben wir über die neuen Vorschriften für Arbeitsverträge und Arbeitszettel informiert. Die EU-Richtlinie 2019/1152 über transparente und nachvollziehbare Arbeitsbedingungen gibt den Nationalstaaten bestimmte Vorgaben für das Arbeitsvertragsrecht vor.
Bereitstellung von Unterlagen bereits am ersten Arbeitstag
Folglich muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bereits am ersten Arbeitstag eine schriftliche Unterlage über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis aushändigen. Arbeitsvertrag bzw. Arbeitszettel müssen einen Hinweis auf das Kündigungsverfahren, den Sitz des Unternehmens, eine kurze Beschreibung zu den zu erbringenden Arbeitsleistungen, die Vergütung von Überstunden, die Art der Auszahlung des Entgelts, den Namen und die Anschrift der zuständigen Sozialversicherung und gegebenenfalls den Anspruch auf eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung umfassen.
Aus Abmahnung wird Verwaltungsstrafe
Aus der bisherigen Abmahnung, wenn an die Arbeitnehmer keine Dokumente (Arbeitsvertrag oder Arbeitszettel) übermittelt bzw. vereinbart wurden, droht nunmehr eine Verwaltungsstrafe, wenn sie weder einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen oder einen Arbeitszettel ausstellen. Die Strafdrohung gilt nur für nach dem 28. März 2024 neu abgeschlossene Arbeitsverhältnisse und kann durch eine (nachträgliche) Ausstellung abgewendet werden. Bei Nichtaushändigung eines Arbeitszettels bzw. Abschluss eines Arbeitsvertrages droht dem Arbeitgeber eine Verwaltungsstrafe zwischen 100 und 436 Euro. Sind mehrere Mitarbeiter betroffen bzw. im Wiederholungsfall, erhöht sich die Strafe auf 500 bis 2.000 Euro.
Mustervorlagen für Arbeitsverträge
Die VLÖ hat gemeinsam mit Juristen der Wirtschaftskammer Mustervorlagen für Arbeitsverträge, angepasst an die einzelnen Kollektivverträge, erstellt. Mitglieder können kostenfrei diese Musterunterlagen anfordern. Wir empfehlen für Arbeitgeber, die erstmals solche Mustervorlagen verwenden ein Beratungsgespräch zur richtigen Anwendung der Vorlagen (telefonisch, Online oder Vor-Ort) zu führen.
Bei Fragen steht die VLÖ gerne zu Ihrer Verfügung.
Herbstanbau 2024
Gedanken zum Herbstanbau
Die Getreideernte 2024 ist kaum eingebracht und es bleiben nur wenige Wochen für die Stoppelbearbeitung und die Vorbereitung zum Herbstanbau. In diesem Zeitfenster drängen sich einige Fragen auf, wie die aktuelle betriebswirtschaftliche Situation im Getreidebau oder auch, inwieweit das AMA-Gütesiegel einen positiven Beitrag leisten kann. Ebenso sind Raygräser und Ackerfuchsschwanz im Vormarsch und verlangen bereits im Herbst ein konsequentes Handeln. In diesem Beitrag erfolgen Tipps zur Saat, Düngung und Pflanzenschutz zum bevorstehenden Getreideanbau.
Schwierige Bedingungen zur Ernte 2024
Der Spruch „ein nasses Jahr ist selten ein gutes Getreidejahr“ hat sich heuer wieder bewahrheitet. Die, im Vergleich zum langjährigen Schnitt, fast dreifache Regenmenge letzten November und Dezember führte zu wassergesättigten Böden und anaeroben Verhältnissen. Über Wochen und Monate konnten sich die feinen Wurzelhärchen der frisch gesäten Getreidebestände kaum entwickeln. Es fehlte sprichwörtlich die Luft im Boden. Nach einer deutlichen Wärmephase im Februar und März, hat es auch im April und Juni wieder überdurchschnittlich viel geregnet und Pilzkrankheiten begünstigt. Das Ergebnis waren deutliche Ertragseinbußen von durchschnittlich 10 bis teilweise 15 Prozent und dies durch die Bank bei Wintergerste, Triticale, Roggen und Winterweizen. Die Hektolitergewichte waren durchwegs niedrig, das Protein wieder knapp, wenn auch über dem Vorjahr.





















































































































