Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Hilfe, mein Kunde zahlt nicht!?
Diese Aussage oder auch Frage wurde in den letzten Monaten immer öfter an die VLÖ herangetragen. In diesem Beitrag wollen wir aufzeigen, welche Möglichkeiten der einzelne Unternehmer hat, um zeitgerecht zu seinem Geld zu kommen.
In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten steigt für jeden Anbieter die Bedeutung nach einer zeitgerechten und vollständigen Bezahlung der Rechnung. Unternehmer klagen, dass im letzten Jahr von manchen Kunden die Zahlungstermine weniger beachtet werden.
Schwächelnde Produktpreise und hohe Zinsen
Auch wenn die Landwirtschaft grundsätzlich als verlässlicher Zahler gilt, entwickeln sich bei einzelnen Kunden schwierige Situationen, die es zu vermeiden gilt. Manche klagen von Zahlungsaufschüben von bis zu einem Jahr und müssen einen Teil der Rechnung abschreiben, denn sie erhalten nicht den vollen Rechnungsbetrag bezahlt. Das geht nicht!
In Zeiten hoher Zinskosten schmerzt das doppelt stark. Der Unternehmer muss im Regelfall den offenen Betrag mit seinem Girorahmen zwischenfinanzieren, der ihm jetzt mit mindestens 6–7 % Zinskosten zu Buche schlägt. Parallel steigt für ihn auch das Risiko, dass er selbst dadurch in Zahlungsschwierigkeiten geraten kann. Hinzu kommt eine Verschlechterung der eigenen Bonität und einem weniger günstigen Rating mit folglich höheren Risikoaufschlägen durch die finanzierende Bank. Das ist schlussendlich ein Teufelskreis, der beim Investieren beginnt, den laufenden Betrieb belastet und für das Unternehmen zu einer echten Gefahr werden kann.
Lohnunternehmen sind keine Bank
Bei einem Zahlungsverzug wird der Dienstleistungsanbieter schnell von seinem Kunden zu einer Bank umfunktioniert. Hinterfragen Sie bei Neukunden immer, warum dieser bei Ihnen nach Leistungen anfragt. Hat der bisherige Anbieter vielleicht aufgrund einer fehlenden Zahlungsmoral ihn abgewiesen?
Reinigung und Einwinterung von Maschinen
Damit der Wert von teuren Landmaschinen lange erhalten bleibt, ist eine effektive und wiederkehrende Reinigung und Wartung unumgänglich. Dieser Aufwand wird mit höherer Einsatzsicherheit aber auch Arbeitssicherheit und -komfort belohnt. Eine umfassende Maschinenpflege und das Einwintern von Fahrzeugen und Landmaschinen wird im Idealfall nach dem letzten Arbeitseinsatz der Saison gemacht.
Reinigen – nass oder trocken?
Maschinen sollen sauber ins Winterlager kommen, denn Schmutz ist „Gift für den Lack“ und so kann sich Rost bilden. Empfindliche Maschinen wie Sämaschinen, Pressen, Mähdrescher aber auch Fahrzeugkabinen sollen besser mit Druckluft gereinigt werden.
Dort wo Erde anhaftet wie bspw. an Bodenbearbeitungsgeräten ist Wasser, üblicherweise mit Hochdruck, gefragt. Natürlich sind auch Maschinen, die mit korrosiven Substanzen in Verbindung kommen, wie Mineraldüngerstreuer, Stalldungsteuer, Güllefass, Pflanzenschutzgeräte etc. gründlich mit Wasser zu reinigen. Der Reinigungseffekt kann deutlich beschleunigt werden, wenn mit Heißwassergeräten (ggf. mit Dosierung von Reinigungsmitteln) gearbeitet wird. Vorab muss das Gerät ganzflächig von den gröbsten Verunreinigungen befreit und eingeweicht werden.
Vorsicht mit hohem Druck bei Ventilen, Lagern, Elektrik, Elektronik usw. Nach dem Waschen sollte die Maschine nochmals laufen gelassen werden, damit sie danach richtig abtrocknen kann, und die Lager vom Wasser befreit werden.
Vergessen Sie bei der Reinigung nicht auf die Licht- und Sichteinrichtungen. Dies ist vor allem in den Wintermonaten besonders wichtig und dient dem Fahrkomfort.
Verwendung Betriebsanleitung
Die Betriebsanleitung gibt eine gute Orientierung über nötige Maßnahmen. Skizzen und Übersichten verhindern, dass versteckte Schmierstellen vergessen werden. Bei Pflanzenschutzgeräten muss zum Beispiel die Frostsicherheit im Winter (Frostschutzmittel auffüllen, Manometer demontieren) gewahrt bleiben.
Urlaubsverbrauch und Urlaubsvereinbarung
Urlaub ist ein fixer Bestandteil für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht. Das Urlaubsgesetz regelt den Anspruch, Verbrauch und Bestimmungen über den Urlaub und gilt auch für Lehrlinge. Die Zielsetzung des Urlaubs liegt im Erholungswert für den Arbeitnehmer. Aus diesem Grund soll der Urlaub in Blöcken von ein, zwei oder drei Wochen und nicht tageweise verbraucht werden. Auf Wunsch des Arbeitnehmers können sie auch einzelne Urlaubstage vereinbaren.
Anspruch auf Urlaub
Urlaub ist die Zeit, in der ein beschäftigter Mitarbeiter von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleiben darf. Für dieses Fernbleiben ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine einvernehmliche Vereinbarung zu treffen. Für den Arbeitnehmer ist dies eine begrenzte Freistellung von seiner Arbeitspflicht.
Für jedes Arbeitsjahr gebührt dem Arbeitnehmer ein bezahlter Urlaub im Ausmaß von 30 Werktagen bei einer 6-Tageswoche bzw. von 25 Arbeitstagen bei einer 5-Tageswoche, sprich fünf Kalenderwochen. Für Teilzeitarbeitsverhältnisse wird der Urlaub anteilig berechnet, das heißt, der zustehende Urlaubsanspruch steht im Verhältnis zur jährlich zu leistenden Arbeit. Arbeitnehmer, die mehr als 25 Dienstjahre beim selben Arbeitgeber geleistet haben, haben Anspruch auf Urlaub im Ausmaß von 36 Werktagen bei einer 6-Tageswoche bzw. von 30 Arbeitstagen bei einer 5-Tageswoche, also sechs Kalenderwochen. Dienstzeiten bei früheren Arbeitgebern sowie Schul- und Studienzeiten können bis zu einem bestimmten Ausmaß für die Berechnung des Urlaubsanspruchs angerechnet werden.
Ein Urlaubsanspruch entsteht im ersten Halbjahr des ersten Arbeitsjahres anteilsmäßig, das heißt entsprechend der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Hier erfolgt ein aliquoter Urlaubsanspruch.
Wer schreibt, der bleibt

Liebe Unternehmerin,
lieber Unternehmer,
Dieses alte Sprichwort geht auf Aristoteles zurück und verdeutlicht, dass das Gesprochene nicht immer von Dauer ist, während Geschriebenes bestehen bleibt.
Wie geht es Ihnen damit in Ihrem geschäftlichen Alltag?
Haben Sie ein paar Wochen später einen Aufklärungsbedarf, wenn ein Kunde, ein Leistungserbringer oder ein Mitarbeiter sich an eine mündliche Vereinbarung nicht mehr erinnern kann?
Leider nimmt dies zu und die Absicherung durch einen unterschriebenen Lieferschein, eine unterfertigte Arbeitsunterweisung, Auftragsbestätigung oder durch andere Dokumente ist klar zu empfehlen. Es darf dabei nicht ausufern, denn als Praktiker steht die Umsetzung, sprich der Erfolg aus der täglichen Arbeit im Vordergrund.
Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer trägt Verantwortung für sein Agieren und die geschäftlichen Aktivitäten. Um das bestmöglich zu erfüllen, muss sich der Einzelne ein bestimmtes Maß an schriftlichen Grundlagen zurechtlegen. Erfahrungen mit nicht bezahlten Rechnungen, die aufgrund einer fehlenden Dokumentation deshalb vom Kunden nicht beglichen wurden, lehren einem auf den Schritt zur Unterschrift am Lieferschein keinesfalls zu verzichten. Meist liegt es an der Unternehmerin bzw. am Unternehmer selbst, wie sie bzw. er den Umgang mit Formalitäten pflegt. Folglich schließen sich die Mitarbeiter im Unternehmen diesem Weg an und geben in der Regel ein Spiegelbild zur Chefin bzw. zum Chef ab.
Zwischenfrucht - Aussatverfahren im Vergleich

Die extremen Wettersituationen in Form von Trockenperioden und Starkniederschlägen sind mittlerweile schon fast zur Gewohnheit geworden. Eine Möglichkeit, diesen klimawandelbedingten Ereignissen zu trotzen, ist das Aussaatverfahren anzupassen.
Bodenbearbeitung – wie intensiv?
Vor allem bei der Zwischenfruchtaussaat stellt sich die Frage, wie intensiv die Bodenbearbeitung zuvor sein muss, damit die Folgekultur optimale Voraussetzungen vorfindet. Muss überhaupt eine Bodenbearbeitung vor der Zwischenfruchtaussaat passieren, oder kann auch im Frühling - vor der Aussaat der Hauptkultur - die notwendige Bodenbearbeitung erfolgen?
Die Boden.Wasser.Schutz.Beratung testet verschiedene Varianten und untersucht die Auswirkungen auf die Hauptkultur im darauffolgenden Jahr.
Fazit
Die Drohnensaat erfolgte drei Tage vor der Weizenernte und konnte von den kühlen, niederschlagsreichen Bedingungen in der ersten Augustwoche profitieren. Entscheidend war zusätzlich die Verwertung des kapillaren Wasseraufstieges gemeinsam mit dem Effekt der Dampfbremse über die gemulchte Strohauflage. Alle Mischungspartner sind flächig aufgelaufen und konnten sich sehr gut entwickeln. Die Varianten mit Grubber bzw. Pflug wurden zwei Wochen später ausgesät und hatten mit darauffolgenden trockenen Bedingungen zu kämpfen. Das Resultat waren stark verunkrautete Flächen mit viel Ausfallgetreide speziell bei der Grubbervariante. Heuer hat sich wieder einmal die Aussaat vor bzw. zur Getreideernte bewährt, vor allem weil die darauffolgenden Niederschläge ideal genutzt werden konnten.
Zur Maisaussaat im kommenden Frühjahr werden verschiedene Bodenbearbeitungs- bzw. Saatbettbereitungsvarianten über die einzelnen Zwischenfruchtanbauformen gelegt. Weiters werden auch die variablen Kosten dieser verschiedenen Varianten bilanziert. Dazu folgen weitere Untersuchungen und die Erkenntnisse aus dem Frühjahr werden wieder veröffentlicht.
Aus der Beratungspraxis: Erforderlicher Stundensatz im Winterdienst

Der Winterdienst lässt sich nach Aussagen mancher schwierig kalkulieren. Dennoch sind die Grundregeln einfach, denn es gilt für die benötigten Maschinen und für das Personal eine Kostendeckung zu erreichen.
Umgang mit schneearme Winter
Auch wenn in schneearmen Winter die Anzahl der Einsätze geringer ist, müssen die entstehenden Fixkosten für das Bereithalten der Einsatzflotte und des Personals gedeckt werden. In Abhängigkeit von der Region können Streudienste manches kompensieren. Meist fehlen bei mildem Winter die Einsatzstunden für Räumarbeiten. Anbieter von Winterdiensten müssen durch Pauschalen z.B. Grundpauschale, Bereitstellungspauschale etc. ihre Aufträge absichern. Die Übernahme von Haftungen für das zu räumende und streuende Objekt ist ebenso zu berücksichtigen. Für einen wirtschaftlichen Einsatz benötigen Sie daher eine sachorientierte Kalkulation.
Aus unserer Beratungspraxis dürfen wir ein Beispiel mit einem verhältnismäßig neuen Fuhrpark heranziehen. Der Stundenpreis bildet eine Grundlage. Für die Abdeckung der Maschinenfixkosten (Traktor, Schneepflug, Streuer, ggf. Schneeketten) sind Pauschalen erforderlich. Wer darauf verzichtet, hat in schneearmen Wintern schnell ein Nachsehen, denn die Fixkosten für die Technik führen zu einem dicken Minus und diese Geschäftssparte wird hochdefizitär!
Abhilfe können Sie nur schaffen, wenn die Fixkosten aus beispielsweise 150 Stunden Traktor, 100 Stunden Schneepflug und 150 Stunden Streuer über Pauschalen umgelegt werden.