Exklusive Sommerbekleidung von Waibel
Durch die Sonderanfertigung ist es möglich die LU-Qualitätsbekleidung in der Farbkombination oliv-grün mit gelb zu kombinieren.
Flex Pro Bermuda
Optimale Passform durch elastischen Gesäßteil.
Größen: 38 - 64; Preis: 78,50 Euro netto
Ausstattung Begleitfahrzeuge

Überbreite Fahrzeuge, wie Mähdrescher, SF-Häcksler oder andere Spezialgeräte (über 3,3 m Breite) müssen für Fahrten auf öffentlichen Straßen mit einem vorfahrenden bzw. vor- und nachfahrenden Begleitfahrzeug begleitet werden. Die Vorgaben dazu sind im Routengenehmigungsbescheid festgelegt. Die Eigenbegleitung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist eine wichtige Maßnahme zur Überstellung von Erntemaschinen.
Auf gültigen Routengenehmigungsbescheid achten
Wir bitten die Routengenehmigungsbescheide vor der Arbeitssaison zu lesen und auf die Gültigkeit zu prüfen. Abgelaufene Bescheide müssen erneuert werden. Beachten Sie die Bearbeitungszeit (drei bis vier Wochen) für die Ausstellung der Bescheide. Neue Bescheide können Sie online über das Internet-Portal www.sondertransporte.gv.at unter dem Sachregister Landwirtschaft anfordern.
Der Routengenehmigungsbescheid für das überbreite Fahrzeug muss im Führerhaus in Originalfassung mitgeführt werden. Wir empfehlen eine Kopie des Bescheids anzufertigen und diese bei den Fahrzeugdokumenten abzulegen.
Begleitung von überbreiten Fahrzeugen
Die Fahrt ist durch geeignetes Personal mit einem mehrspurigen Fahrzeug in ausreichendem Abstand zu begleiten. Beide Fahrzeuge müssen bei der Überstellung das Abblendlicht und die gelb-rote Drehleuchte verwenden, um besser gesehen zu werden. Der Lenker muss die deutsche Sprache beherrschen, über genaue Ortskenntnisse verfügen und über den Inhalt des Bescheids informiert sein. Bitten den Bescheid lesen!
Einsatz von Praktikanten
In den Sommermonaten werden in den Betrieben gerne Praktikanten beschäftigt. Egal ob freiwilliger oder verpflichtender Teil der Ausbildung, Praktika sind heute ein wichtiger Bestandteil für die Vorbereitung auf das spätere Berufsleben.
Unterscheidung
Grundsätzlich wird unterschieden in
- a) Pflichtpraktikum – Teil der schulischen oder höheren Ausbildung (in den Lehrplänen der Schulen/Studiengängen vorgeschrieben und in Bezug auf Dauer und Inhalt geregelt) und
- b) Freiwilliges Praktikum, um den Beruf kennen zu lernen und Erfahrungen zu sammeln.
Eine Form des freiwilligen Praktikums ist ein Volontariat, wo der Jugendliche bzw. Erwachsene primär Erfahrungen sammelt und im Rahmen einer Ausbildung den Betrieb kennen lernt. Für Volontariate bestehen keine schulischen Verpflichtungen.
Digitale Unterstützung im Kampf gegen den Borkenkäfer

Wie der Karte zu entnehmen ist, konnten sich 2024 in den meisten Gebieten 3 Generationen entwickeln. Unter www.borkenkaefer.at kann der Flugverlauf verschiedener Borkenkäferarten anhand der Fallenstandorte beobachtet werden.
Mit dem Borkenkäfer-Dashboard, einem Gemeinschaftsprojekt der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) und des Bundesforschungszentrums für Wald (BFW), werden hochaufgelöste Karten für ganz Österreich bereitgestellt, die wichtige Informationen zum Kampf gegen den Buchdrucker (Ips typographus) liefern. Der rund 5 mm kleine Käfer zählt zu den bedeutendsten Schadinsekten in Österreichs Wäldern. Begünstigt durch den Klimawandel, insbesondere durch steigende Temperaturen und vermehrte Trockenperioden, hat seine Population in den vergangenen Jahren zugenommen. 2023 verursachten Borkenkäfer österreichweit Schäden von rund 4 Mio. Vorratsfestmetern.
Bestehendes Monitoring schrittweise weiterentwickelt
Das österreichische Borkenkäfer-Monitoring, ein Service des BFW, dokumentiert anhand zahlreicher Lockstofffallen die Fangzahlen der wichtigsten Borkenkäferarten und informiert Waldbesitzer:innen über die aktuelle Flugsituation. Mit der Überwachung der Phänologie (Jahresablauf der Entwicklung) des Buchdruckers wurde ein wichtiger zusätzlicher Bestandteil zur Einschätzung des Befallsrisikos von Fichtenbeständen geschaffen. Damit wurde es möglich, den Schwärm- und Befallsbeginn im Frühjahr, die Entwicklung der Brut, den Beginn von Geschwisterbruten, die Anlage von Folgegenerationen und die Überwinterungsfähigkeit der Brut anhand von Klimadaten des Waldstandorts zu berechnen. Das Dashboard ergänzt diese bestehenden Monitoringinstrumente mit folgenden neuen Aspekten:
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NOVA-Befreiung für N1-Fahrzeuge (Klein-LKW) ab 1. Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 werden leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 (Klein-Lkw, Pick-Up, etc) in Österreich von der NoVA wieder befreit. Die Maßnahme zählt zum Mittelstandspaket der Regierung und soll vor allem Wettbewerbsnachteile abbauen. Mit Juli 2021 wurde für diese Fahrzeuge die NOVA eingeführt.
Ziel ist es, ab dann den gleichen rechtlichen Zustand wie vor Inkrafttreten der NoVA-Einführung herbeizuführen. Für Vorführfahrzeuge konnte eine Klarstellung mit dem BMF erreicht werden, dass bei diesen Fahrzeugen auch die Zulassung durch den Kunden nach dem 1. Juli 2025 keine NoVA auslöst. Für Kurzzulassungen gilt eine Sonderregel: Es ist wesentlich, dass nach spätestens 3 Monaten abgemeldet wird, um keine NoVA-Pflicht auszulösen. Eine Steuerpflicht entsteht dann, wenn die dreimonatige Frist vor dem 1. Juli 2025 abgelaufen ist.
Fahrzeuge der Klasse N1 sind Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern (Lastkraftwagen) und einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg.