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Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

Ab dem 1. Juli 2025 werden leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 (Klein-Lkw, Pick-Up, etc) in Österreich von der NoVA wieder befreit. Die Maßnahme zählt zum Mittelstandspaket der Regierung und soll vor allem Wettbewerbsnachteile abbauen. Mit Juli 2021 wurde für diese Fahrzeuge die NOVA eingeführt.

Ziel ist es, ab dann den gleichen rechtlichen Zustand wie vor Inkrafttreten der NoVA-Einführung herbeizuführen. Für Vorführfahrzeuge konnte eine Klarstellung mit dem BMF erreicht werden, dass bei diesen Fahrzeugen auch die Zulassung durch den Kunden nach dem 1. Juli 2025 keine NoVA auslöst. Für Kurzzulassungen gilt eine Sonderregel: Es ist wesentlich, dass nach spätestens 3 Monaten abgemeldet wird, um keine NoVA-Pflicht auszulösen. Eine Steuerpflicht entsteht dann, wenn die dreimonatige Frist vor dem 1. Juli 2025 abgelaufen ist.

Fahrzeuge der Klasse N1 sind Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern (Lastkraftwagen) und einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg.

 

 

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