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NOVA-Befreiung für N1-Fahrzeuge (Klein-LKW) ab 1. Juli 2025

Ab dem 1. Juli 2025 werden leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 (Klein-Lkw, Pick-Up, etc) in Österreich von der NoVA wieder befreit. Die Maßnahme zählt zum Mittelstandspaket der Regierung und soll vor allem Wettbewerbsnachteile abbauen. Mit Juli 2021 wurde für diese Fahrzeuge die NOVA eingeführt.

Ziel ist es, ab dann den gleichen rechtlichen Zustand wie vor Inkrafttreten der NoVA-Einführung herbeizuführen. Für Vorführfahrzeuge konnte eine Klarstellung mit dem BMF erreicht werden, dass bei diesen Fahrzeugen auch die Zulassung durch den Kunden nach dem 1. Juli 2025 keine NoVA auslöst. Für Kurzzulassungen gilt eine Sonderregel: Es ist wesentlich, dass nach spätestens 3 Monaten abgemeldet wird, um keine NoVA-Pflicht auszulösen. Eine Steuerpflicht entsteht dann, wenn die dreimonatige Frist vor dem 1. Juli 2025 abgelaufen ist.

Fahrzeuge der Klasse N1 sind Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern (Lastkraftwagen) und einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg.

Neue Broschüre zur Gestaltung und Pflege von Waldrändern

Waldränder spielen eine große Rolle für die Biodiversität - als Übergangszone zwischen Wald und offenem Land bieten sie Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzen arten. Eine gezielte Gestaltung fördert überdies den ökologischen Nutzen für den Menschen.

Optimaler Aufbau des Waldrandes

Beim Aufbau des Waldrandes kommt vor allem dem Strukturreichtum der Vegetation und der Verzahnung von Waldmantel, Strauchgürtel und Krautsaum eine besondere Bedeutung zu. Waldränder sollen grundsätzlich aus drei unregelmäßig ineinander über gehenden Zonen mit Kräutern, Sträuchern und Bäumen locker und stufig aufgebaut sein. Kleinstrukturen verbessern zusätzlich den Aufbau. Genauere Infos sowie die dafür not wendigen Tätigkeiten können der neu aufgelegten Broschüre “Gestaltung und Pflege von Waldrändern“ entnommen werden. Gerne unterstützen auch die Forstberater, die auch Auskunft über Fördermöglichkeiten geben können.

Erhältlich ist die Broschüre bei den Forstberaterinnen und Forstberatern der Landwirtschaftskammern.

Dieser Beitrag wurde von DI Thomas Leitner, Landwirtschaftskammer Österreich zur Verfügung gestellt.

Zulassung von Fahrzeugen: Auf richtige Eintragung achten!

Landwirtschaftliche Fahrzeuge weisen gegenüber allgemeinen Fahrzeugen des Öfteren geänderte Abmessungen und Achslasten auf. Deshalb ist es wichtig auf die richtige Eintragung der Daten im Einzel- bzw. Typgenehmigungsbescheid und in der Zulassungsbescheinigung zu achten.

Auswirkungen fehlerhafter Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung (Zulassungsschein)
Bei einer Verkehrskontrolle oder wenn ein Unfall passiert, kann für unrichtige bzw. fehlende Eintragungen ein böses Erwachen entstehen. Befinden sich in der Zulassungsbescheinigung unrichtige oder fehlerhafte Eintragungen, dann ist es auch möglich bei einem Unfall deshalb eine Teilschuld zugesprochen zu bekommen oder eine Ablehnung für Schadenersatzforderungen von Versicherungen zu erhalten. Das gilt, wenn Reifen verwendet werden, die im Zulassungsschein nicht eingetragen sind. Die Zulassungsbescheinigung enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen.

Empfehlung
Prüfen Sie nach jeder Fahrzeugzulassung die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung nach. Es kann sich um einen Erfassungsfehler von der Zulassungsstelle handeln, der bei rechtzeitiger Beanstandung kostenfrei behoben wird. Ebenso können nach einer Einzelgenehmigung unrichtige Gewichte eingetragen sein, die in der Folge so bei der Zulassung übernommen werden.

Weiterlesen: Zulassung von Fahrzeugen: Auf richtige Eintragung achten!

Ausstattung Begleitfahrzeuge

Überbreite Fahrzeuge, wie Mähdrescher, SF-Häcksler oder andere Spezialgeräte (über 3,3 m Breite) müssen für Fahrten auf öffentlichen Straßen mit einem vorfahrenden bzw. vor- und nachfahrenden Begleitfahrzeug begleitet werden. Die Vorgaben dazu sind im Routengenehmigungsbescheid festgelegt. Die Eigenbegleitung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist eine wichtige Maßnahme zur Überstellung von Erntemaschinen.

Auf gültigen Routengenehmigungsbescheid achten

Wir bitten die Routengenehmigungsbescheide vor der Arbeitssaison zu lesen und auf die Gültigkeit zu prüfen. Abgelaufene Bescheide müssen erneuert werden. Beachten Sie die Bearbeitungszeit (drei bis vier Wochen) für die Ausstellung der Bescheide. Neue Bescheide können Sie online über das Internet-Portal www.sondertransporte.gv.at unter dem Sachregister Landwirtschaft anfordern.

Der Routengenehmigungsbescheid für das überbreite Fahrzeug muss im Führerhaus in Originalfassung mitgeführt werden. Wir empfehlen eine Kopie des Bescheids anzufertigen und diese bei den Fahrzeugdokumenten abzulegen.

Begleitung von überbreiten Fahrzeugen

Die Fahrt ist durch geeignetes Personal mit einem mehrspurigen Fahrzeug in ausreichendem Abstand zu begleiten. Beide Fahrzeuge müssen bei der Überstellung das Abblendlicht und die gelb-rote Drehleuchte verwenden, um besser gesehen zu werden. Der Lenker muss die deutsche Sprache beherrschen, über genaue Ortskenntnisse verfügen und über den Inhalt des Bescheids informiert sein. Bitten den Bescheid lesen!

Weiterlesen: Ausstattung Begleitfahrzeuge

Digitale Unterstützung im Kampf gegen den Borkenkäfer

Wie der Karte zu entnehmen ist, konnten sich 2024 in den meisten Gebieten 3 Generationen entwickeln. Unter www.borkenkaefer.at kann der Flugverlauf verschiedener Borkenkäferarten anhand der Fallenstandorte beobachtet werden.

Mit dem Borkenkäfer-Dashboard, einem Gemeinschaftsprojekt der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) und des Bundesforschungszentrums für Wald (BFW), werden hochaufgelöste Karten für ganz Österreich bereitgestellt, die wichtige Informationen zum Kampf gegen den Buchdrucker (Ips typographus) liefern. Der rund 5 mm kleine Käfer zählt zu den bedeutendsten Schadinsekten in Österreichs Wäldern. Begünstigt durch den Klimawandel, insbesondere durch steigende Temperaturen und vermehrte Trockenperioden, hat seine Population in den vergangenen Jahren zugenommen. 2023 verursachten Borkenkäfer österreichweit Schäden von rund 4 Mio. Vorratsfestmetern.

Bestehendes Monitoring schrittweise weiterentwickelt

Das österreichische Borkenkäfer-Monitoring, ein Service des BFW, dokumentiert anhand zahlreicher Lockstofffallen die Fangzahlen der wichtigsten Borkenkäferarten und informiert Waldbesitzer:innen über die aktuelle Flugsituation. Mit der Überwachung der Phänologie (Jahresablauf der Entwicklung) des Buchdruckers wurde ein wichtiger zusätzlicher Bestandteil zur Einschätzung des Befallsrisikos von Fichtenbeständen geschaffen. Damit wurde es möglich, den Schwärm- und Befallsbeginn im Frühjahr, die Entwicklung der Brut, den Beginn von Geschwisterbruten, die Anlage von Folgegenerationen und die Überwinterungsfähigkeit der Brut anhand von Klimadaten des Waldstandorts zu berechnen. Das Dashboard ergänzt diese bestehenden Monitoringinstrumente mit folgenden neuen Aspekten:

Weiterlesen: Digitale Unterstützung im Kampf gegen den Borkenkäfer

  1. Einsatz von Praktikanten
  2. Weiterbildungsangebote im Forstbereich: FAST Ossiach
  3. Weiterbildungsangebote im Forstbereich: FAST Traunkirchen
  4. Herzlichen Dank für Ihren Besuch auf der Wieselburger Messe

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