Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Ausstattung überbreiter Maschinen mit Schraffur-Kennzeichnungen
Traktoren, Anhänger, Arbeitsmaschinen und Arbeitsgeräte mit einer Breite über 2,55 m müssen seitlich (nach vorne und hinten) mit reflektierenden Warnhinweisen in Form von Schraffurtafeln oder Schraffurflächen gekennzeichnet sein.
Seit Oktober 2018 gilt die neue EU-weit einheitliche Abmessung von mindestens 280 x 280 mm. Die alte Abmessung mit 40 x 40 cm ist ebenso erlaubt und darf weiterhin verwendet werden. Die 45 Neigung der rot-weißen Schraffur muss so gestellt sein, dass oben an der äußeren Ecke ein roter Streifen steht.
Zur Ausstattung bietet unser Firmenpartner Winkler verschiedene Modelle für Lohnunternehmen im Rahmen der „Warntafelaktion“ zu attraktiven Konditionen an.
Landwirtschaft braucht mehr überbetrieblichen Maschineneinsatz

Liebe Mitglieder, geschätzte Freunde und Partner der VLÖ,
Österreich gilt als „Land der Eigenmechanisierungsweltmeister“. In vielen Gesprächen mit Landwirten, insbesondere Junglandwirten, folgt häufig auf die Frage zum überbetrieblichen Maschineneinsatz am Betrieb: „Ich will auf niemanden angewiesen sein und selbst mit den Maschinen fahren.“ Der Umgang mit eigenen Maschinen ist für den einen oder anderen Junglandwirt auch ein Motivator zur Übernahme des elterlichen Betriebes. Parallel erleben wir, dass Betriebe, die aufhören und verpachten, noch nie mit so guten Maschinen ausgestattet waren wie jetzt. Ich erlebe das in meinem Bekannten- und Verwandtenkreis so.
Die Politik versucht über den Weg von Ausgleichszahlungen Einkommenssicherung für die bäuerlichen Familien zu schaffen. Haben wir in der Landwirtschaft doch nicht eine Hausaufgabe? Nämlich die Betriebskosten im Griff zu halten und die Produktivität zu verbessern.
CEETTAR: Europäische Verbandsarbeit
Ceettar Positionspapier zur Farm to Fork Strategie: Lohnunternehmer tragen bereits zu einem nachhaltigen Ernährungssystem bei Lohnunternehmer tragen dazu bei, das in der EU-Farm-to-Fork-Strategie vorgesehene Ziel einer Reduzierung des Pestizideinsatzes um 50 Prozent bis 2030 zu erreichen.
CEETTAR teilt die Besorgnis der Europäischen Kommission hinsichtlich der Notwendigkeit, sowohl eine wettbewerbsfähige als auch eine nachhaltige Zukunft für die Nahrungsmittelproduktion für Tiere und Menschen in Europa aufzubauen.
Lohnunternehmer setzen auf landwirtschaftlichen Flächen innovative und Precision-Farming-Techniken ein, um die Menge der notwendigen Pflanzenschutzmittel zu reduzieren. Damit tragen Lohnunternehmen bereits direkt dazu bei, das Ziel der Reduzierung des Pestizideinsatzes um 50 Prozent bis 2030 zu erreichen, wie es in der von der EU-Kommission entworfenen Strategie „Farm-to-Fork“ vorgesehen ist.
Unterwegs in den Schulen
Mit der Zurücknahme von Corona-bedingten Maßnahmen werden wieder Aktivitäten zur Information und Aufklärung in den Schulen aufgenommen. Die VLÖ bietet in den landwirtschaftlichen Schulen einen Vortrag mit Überblick zum ländlichen Dienstleistungsgeschehen und Anwendungsbereichen von Lohnunternehmen an. Ergänzend können vertiefende Themen, wie die Kalkulation von Maschineneinsätzen, Rechtliche Aspekte, Aufgaben im Marketing oder in der Logistik, Erfahrungen über Praxiseinsätze und die Gründung eines Unternehmens behandelt werden. Erfahrungsgemäß wird das Informationsangebot von den Schülerinnen und Schülern und den Lehrern sehr gut angenommen.
Pflanzenschutzwarndienst: Erfolgreiche Kooperation wird fortgesetzt
Die Online-Plattform Pflanzenschutz-Warndienst wird zukünftig weiter ausgebaut und soll verlässliche Wetterdaten bieten.
Die Lagerhäuser, RWA und die Landwirtschaftskammer Österreich setzen ihre erfolgreiche Kooperation bei der Online-Plattform „Pflanzenschutz-Warndienst“ fort und werden diese vor dem Hintergrund des Klimawandels weiter intensivieren. Damit steht Landwirten und Dienstleistern auch künftig ein übersichtliches und verlässliches Pflanzenschutz-Service kostenfrei zur Verfügung, das zusätzlich weiter ausgebaut wird. Dies teilten Vorstandsdirektor DI Christoph Metzker (RWA) und Generalsekretär DI Ferdinand Lembacher (LKÖ) im Rahmen einer Presseinformation mit.
Einsatz von Praktikanten im LU
In den Sommermonaten werden in den Betrieben gerne Praktikanten beschäftigt. Egal ob freiwilliger oder verpflichtender Teil der Ausbildung, Praktika sind heute ein wichtiger Bestandteil für die Vorbereitung auf das spätere Berufsleben.
Unterscheidung freiwilliges Praktikum – Pflichtpraktikum
Bei der Anstellung von Praktikanten ist zu unterscheiden, ob für diese Zeit eine verpflichten Ausbildung (=Teil der schulischen Ausbildung oder des Studiums), sprich Pflichtpraktikum oder eine freiwillige Beschäftigung (=freiwilliges Praktikum) zur persönlichen Erweiterung von Kenntnissen und zum Sammeln von Berufserfahrungen absolviert wird.
Ein Pflichtpraktikum zählt als Teil der schulischen Ausbildung und ist nach den Lehrplänen der Ausbildung bzw. des Studiengangs vorgeschrieben. Hier sind für die Entlohnung die Richtlinien nach dieser Ausbildung anzuwenden z.B. landwirtschaftliches Schulpraktikum gemäß landwirtschaftlicher Ausbildung (Anwendung von Mindestlöhnen nach der schulischen Ausbildung oder Vergleichswerte nach dem landwirtschaftlichen Lehrling z.B. erstes Lehrjahr oder zweites Lehrjahr in Abhängigkeit der Schulstufe).