Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Jedes Korn zählt! Variable Maisaussaat als Schlüssel zum Top Mais
Die Entwicklung der Sätechnik hat in den letzten Jahren immer wieder aufs Neue die Erwartungen in Bereich Präzision und Effizienz übertroffen. In der Praxis wird die Sätechnik oft unter ihren Möglichkeiten eingesetzt. Bei der variablen Maisaussaat wird die Aussaatstärke genau auf die Bodenbedürfnisse angepasst. Dabei kann Saatgut eingespart, die Auflaufrate erhöht, sowie Erträge abgesichert und gesteigert werden. Zusätzlich kann bereits bei der Aussaat gegen Trockenschäden vorgesorgt werden und eine gleichmäßige Abreife und damit Silagequalität gefördert werden. Eine angepasste Aussaatstärke für die jeweilige Bodenzone ist ein pflanzenbaulicher Schlüssel zum optimalen Bestand und fördert Wassernutzungs- und Nährstoffeffizienz.
Neue Geschäftsstelle für Schwesternverband BLU
Nach weniger als ein Jahr Bauzeit hat der Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) seine neue Geschäftsstelle eingeweiht. Ein Pressegespräch und eine Feier bildeten am 8. September 2021 mit etwa 150 Gästen aus vielen Bereichen der grünen Branche den Rahmen.
Der neue Standort befindet sich in Wunstorf (25 km westlich von Hannover, Niedersachen) und liegt direkt an der Bahnstrecke Hannover – Bremen und Hannover – Münster und ist damit mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar.
Präsident DI Klaus Pentzlin bei seinem Statement: „Für den Verband und das ganze Team stellt das neue Gebäude einen Meilenstein dar. Optimale Arbeitsbedingungen, Raum zur Entfaltung, ein Motivationsschub und ein wichtiges Aushängeschild für die Bedeutung des BLU.
Controlling: Betriebszweiganalyse
Lohnunternehmen erbringen ihre Dienstleistungen meist in verschiedenen Geschäftssparten, auch Betriebszweigen genannt. Der Aufbau von mehreren Betriebszweigen stammt vielfach aus der Überlegung die eingesetzten Mitarbeiter ganzjährig beschäftigen zu können, um sie auch in Stoßzeiten als fixes und disponibles Personal verfügbar zu haben.
Ein weiteres Motiv für den Aufbau von mehreren Geschäftssparten kann in der Verlängerung von Einsatzsaisonen für bestimmte Maschinen und Geräte liegen. So finden Traktoren, Anhänger oder auch Spezialmaschinen wie Radlader, Bodenfräsen, Pritschenfahrzeuge, etc. in zwei, drei oder mehreren Betriebszweigen ihre Tätigkeitsfelder. Das verbessert Maschinenauslastungen und reduziert anteilige Fixkosten.
Den Werkstätten Bus funktionell ausstatten
Die Einrichtung des Firmen-Fahrzeugs ist für Professionisten ein wichtiges Thema, dem es durchaus Beachtung zu schenken gilt: Denn eine aufgeräumte und übersichtliche Inneneinrichtung kann Arbeitsprozesse verkürzen, Material einsparen und damit verbundene Kosten langfristig reduzieren. Kurzum, eine Investition, die sich in weiterer Folge bezahlt macht.
So individuell wie die Bedürfnisse von Handwerkerinnen und Handwerkern an ihre „fahrenden Werkstätten“ sind, so persönlich muss auch die Planung dafür aussehen. Doch, welche Fahrzeugeinrichtung ist überhaupt die richtige, welche Konfigurationen essenziell und wie sieht so eine Einrichtung aus?
KV Agrarservice: Hinweise zu Reisekosten
Hinweise zu Reisekosten und Reiseaufwandsentschädigungen
In §8 des KV Agrarservice sind Regelungen für die Abwicklung von Reiseaufwandsentschädigungen enthalten.
Wann liegt eine Dienstreise vor?
Eine Dienstreise liegt dann vor, wenn der/die Arbeitnehmer/in zur Erreichung des Einsatzortes und zur Rückkehr vom Einsatzort (Zeitpunkt des Einstiegs in das Beförderungsmittel bis zum Ausstieg) insgesamt länger als zwei Stunden Fahrtzeit zurücklegen muss und tatsächlich ein Quartier in Anspruch genommen wird. Keine Dienstreise liegt vor, wenn der/die Arbeitnehmer/in – aus welchen Gründen auch immer – vom Einsatzort noch am Anfangsort zurückkehrt.
Steuertipp
Nutzung des Gewinnfreibetrages für 2021 Bild wie in Zeitung verwenden, bitte
Damit steuerlich der Gewinnfreibetrag optimal genutzt werden kann, ist es ratsam, das für 2021 zu erwartende steuerliche Ergebnis in einer Vorschaurechnung zu ermitteln.
Der Gewinnfreibetrag kann von Einzelunternehmern oder Gesellschaftern von Mitunternehmerschaften (z.B. GbR, OHG, KG), die natürlichen Personen sind, bei der Ermittlung der Einkünfte aus betrieblichen Tätigkeiten (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit) in Anspruch genommen werden.
Dabei steht der Grundfreibetrag in Höhe von 13% für Gewinne bis 30.000 Euro zu (auch bei pauschalierter Gewinnermittlung). Für jenen Gewinnanteil, der 30.000 Euro übersteigt, kann zusätzlich ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag (maximal 5.350 Euro) geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass im selben Kalenderjahr begünstigte Wirtschaftsgüter angeschafft werden.





















































































































