Erfolgreiches Fahrertraining

Am Dienstag, 9. März 2021 fand am ÖAMTC-Fahrtechnikzentrum in Saalfelden (Sbg.) ein LU-Fahrertraining statt. Mit 12 Teilnehmern war der Termin voll ausgebucht. Am Testgelände konnten bei wechselndem Wetter, jedoch zumeist bei Sonnenschein, verschiedene Aufgabenstellungen für kritische Situationen im Straßenverkehr trainiert werden.
Steuerliche Maßnahmen COVID-19

Steuerliche Regelungen Homeoffice
Zahlungen, die der Arbeitgeber für die Abgeltung von Kosten der Arbeiternehmer im Homeoffice leistet, sind für höchstens 100 Tage im Kalenderjahr in Höhe von bis zu 3 Euro pro Homeoffice-Tag (maximal 300 Euro pro Jahr) nicht steuerbar.
Kostenfreies RTK-Signal APOS für die Land- und Forstwirtschaft ab Mo. 1. Feb. 2021 beantragen

Ab 1. Februar 2021 stellt das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) in Kooperation mit dem Landwirtschaftsministerium (BMLRT) das RTK-Korrektursignal „APOS“ (Austrian Positioning System) für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung kostenfrei zur Verfügung.
Berechtigte Nutzergruppen
Als berechtigte Nutzergruppen für den RTK-Korrekturdienst sind angeführt:
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe,
- In der Land- und Forstwirtschaft tätige Lohnunternehmen und Maschinenringe,
- Öffentlich-rechtliche Forschungs- und Beratungseinrichtungen, die auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft tätig sind.
Ergänzung: Nutzergruppen, die bisher noch über keinen eAMA-Zugang verfügen, können diesen direkt bei der AMA beantragen.
Entschädigung für Dienstgeber/in durch Quarantäne – Frist von 3 Monaten nicht übersehen

Wenn Personen von der Bezirkshauptmannschaft unter Quarantäne gestellt werden, weil sie mit dem COVID-19-Virus infiziert oder ansteckungsverdächtig sind, bestehen Entschädigungsansprüche wegen des dadurch entstandenen Verdienstentgangs. Voraussetzung dafür ist, dass die Behörde einen Absonderungsbescheid erlassen hat. Die Entschädigung kann innerhalb von drei Monaten ab der Aufhebung der Quarantäne bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft beantragt werden.
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Waldfonds: Förderanträge für die ersten sechs Maßnahmen können ab 1. Feb. 2021 eingebracht werden

Die im letzten Jahr aufgelegte Fördermaßnahme für den „Waldfonds“ zur Unterstützung des Waldes und zur Entwicklung von klimafitten Waldbeständen wurde von der EU-Kommission beihilfenrechtlich geprüft und nun freigegeben. Ab sofort können für die ersten sechs von zehn Maßnahmen Förderanträge unter www.waldfonds.at eingereicht werden. Dazu zählen auch Maßnahmen für Forstunternehmen und Dienstleistungsbetriebe.
Borkenkäferplage, Stürme und viel Schnee haben zu hohen Schadholzmengen geführt. Das Überangebot an Schadholz und die niedrige Nachfrage haben die Holzpreise abstürzen lassen.
In einer Pressekonferenz am Freitag, 29. Jänner 2021 gab Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger die Fördermaßnahmen bekannt. Im Topf für die ersten sechs Maßnahmen liegen 200 Mio. Euro. Bundesministerin Köstinger appellierte auch an die Industrie mehr heimisches Schadholz abzunehmen und sich nicht zu niedrigen Preisen im Ausland einzudecken.