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Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

Die im letzten Jahr aufgelegte Fördermaßnahme für den „Waldfonds“ zur Unterstützung des Waldes und zur Entwicklung von klimafitten Waldbeständen wurde von der EU-Kommission beihilfenrechtlich geprüft und nun freigegeben. Ab sofort können für die ersten sechs von zehn Maßnahmen Förderanträge unter www.waldfonds.at eingereicht werden. Dazu zählen auch Maßnahmen für Forstunternehmen und Dienstleistungsbetriebe.

Borkenkäferplage, Stürme und viel Schnee haben zu hohen Schadholzmengen geführt. Das Überangebot an Schadholz und die niedrige Nachfrage haben die Holzpreise abstürzen lassen.

In einer Pressekonferenz am Freitag, 29. Jänner 2021 gab Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger die Fördermaßnahmen bekannt. Im Topf für die ersten sechs Maßnahmen liegen 200 Mio. Euro. Bundesministerin Köstinger appellierte auch an die Industrie mehr heimisches Schadholz abzunehmen und sich nicht zu niedrigen Preisen im Ausland einzudecken.

Die ersten sechs Maßnahmen im Detail:

  1. Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen – 80 Mio. Euro. Der Waldfonds unterstützt bei der Wiederaufforstung und hilft den Waldbesitzern auch bei der Vorbeugung vor Wildschäden. Bspw. wird hier eine Förderung für das Ansetzen bestimmter Baumarten (klimafitter Mischwald) gewährt. Die Förderung erfolgt nach Standardkostensätzen.
  2. Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder – 28 Mio. Euro. Durch den Klimawandel ist die Stärkung der natürlichen Widerstandskraft des Waldes von entscheidender Bedeutung. Mischwälder kommen in der Regel mit steigenden Temperaturen und längeren Trockenperioden besser zurecht. Der Waldfonds fördert Maßnahmen zur Erreichung einer zum jeweiligen Standort passende Baumartenzusammensetzung. Bspw. wird zum Schutz der Naturverjüngung eine Schutzzaun gegen Wildschäden gefördert.
  3. Wertverlust durch Käferbefall – 60 Mio. Euro. Hier ist eine Abgeltung durch Borkenkäferschäden verursachtem Wertverlust vorgesehen. Der Waldfonds unterstützt geschädigte Waldbewirtschafter mit einer Abgeltung eines Teils des Wertverlustes in bestimmten ausgewiesenen besonders betroffenen Gemeinden. Bspw. werden je Hektar in betroffenen Gebieten bis zu 3.500 Euro abgegolten.
  4. Errichtung von Nass- und Trockenlager für Schadholz – 9 Mio. Durch eine steigende Schadholzmenge und einer sinkenden Nachfrage wurden die Lagerkapazitäten eng. Nur wenn Schadholz auch rechtzeitig aus dem Wald gebracht und richtig zwischengelagert wird, kann einer weiteren Ausbreitung von Schädlingen vorgebeugt werden. Der Waldfonds unterstützt deshalb die Errichtung von Nass- und Trockenlagern. Auch für einen Transport zu einem Zwischenlager sind Förderungen (nach Standardsätzen) möglich.
  5. Entrindung und andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen – 16 Mio. Vom entrindeten Holz geht keine Borkenkäfergefahr mehr aus. Außerdem wird dadurch die Trocknung des Holzes gefördert und das Infektionsrisiko mit Holzpilzen reduziert. Diese Arbeit wird heute überwiegend von Entrindungswerkzeugen an Harvesterköpfen durchgeführt. Der Waldfonds forciert Maßnahmen zur mechanischen Entrindung sowie andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen. Für die mechanische Entrindung von Schadholz am Waldort oder am Trockenlagerplatz gelten:
  • Entrindung mit Harvesterkopf,
  • Entrindung von Einzelbäumen und
  • Entrindung mit Motorsäge und Rindenhobel.

Zu den vorbeugenden Forstschutzmaßnahmen zählen:

  • Fangbaumvorlage,
  • Mulchen von bruttauglichem Material (ab 1. März 2021),
  • Hacken von bruttauglichem Material (ab 1. März 2021),
  • Rüsselkäferbekämpfung,
  • Aufarbeitung Einzelschäden und
  • Monitoring.

Der Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschl. projektbezogener Personalkosten) beträgt bis 80% für alle Maßnahmen.

 

Wer wird gefördert?

  • Maschinelle Entrindung und vorbeugende Forstschutzmaßnahmen
  • Sonstige Förderwerber bei maschineller Entrindung und vorbeugenden Forstschutzmaßnahmen:
    • Waldbesitzervereinigungen,
    • Agrargemeinschaften,
    • Gemeinden
  • Hinsichtlich Fördergegenstand Adaption von Spezialgeräten sind ausschließlich Forstunternehmen förderbar
  • Zusammenschlüsse der o.a. Förderungswerber

Der Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschl. projektbezogener Personalkosten) wird für den Förderwerber „Forstunternehmer“ als De-minimis-Beihilfe gemäß EU-Verordnung 1407/2013 gewährt (Förderbeträge in den letzten drei Jahren mit max. 200.000 Euro). Dazu muss ein entsprechendes Formular dem Antrag beigelegt werden. Bei Maßnahmen ohne Standardkosten sind Preisauskünfte/Angebote vorzulegen (unter 10.000 Euro Nettokosten zwei Auskünfte/Angebote, bei mehr als 10.000 Euro drei Angebote/Auskünfte). Vorhaben werden nur gefördert, wenn für die konkrete geplante Aktivität kein Antrag für eine Förderung aus öffentlichen Mitteln genehmigt wurde. Eine schriftliche Dokumentation für den Ausschluss einer Doppelförderung ist erforderlich.

Die Borkenkäfer-Bekämpfungsmaßnahmen „Mulchen, Hacken“, sowie Entrindungsmaßnahmen sind umgehend nach Antragstellung umzusetzen (1 Monat). Fangbäume müssen bis zum 30. Juni abgeführt bzw. bekämpft werden.

Unterlagen zur Beantragung

Zur Beantragung benötigen Sie eine AMA Betriebs- oder Klientennummer. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe können Sie Ihre eAMA-Betriebsnummer verwenden bzw. bei der Statistik Austria erfragen. Für Nichtland- und forstwirtschaftliche Betriebe ist eine Klientennummer anzugeben. Diese können Sie direkt bei der AMA beantragen. Informationen zur Klientennummer erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer/Bezirksreferat der Landwirtschaftskammer.

Dazu gelten als einschlägige Unterlagen: Vorlage von einschlägigen Informationen über die nachhaltige Waldbewirtschaftung aus einem Waldwirtschaftsplan oder einem gleichwertigen Instrument für Betriebe ab 100 ha Waldfläche.

Vorbeugende Forstschutzmaßnahmen, wie das Legen von Fangbäumen sind nach Standard-­ sätzen förderbar.

  1. Maßnahmen zur Waldbrandprävention – 6 Mio. Euro. An heißen Sommertagen steigt die Waldbrandgefahr deutlich an. Waldbrände mindern nicht nur die Schutzfunktion von Bergwäldern, sondern erhöhen auch die Anfälligkeit gegenüber anderen Naturgefahren und verursachen hohe Kosten. Um Waldbrände bereits im Vorfeld zu verhindern, werden im Rahmen des Waldfonds entsprechende Vorbeugemaßnahmen gefördert und ein integriertes Waldbrandmanagement vorangetrieben. Dazu zählen bspw. die Errichtung von Löschteichen in Gebieten mit schlechter Wasserversorgung.

Als weitere Maßnahmen des Waldfonds sind geplant, können aber vorerst noch nicht beantragt werden:

  1. Forschung zum Thema „Holzgas und Biotreibstoffe“ sowie Forschungsanlage zur Herstellung von Holzgas und Biotreibstoffen – 31,5 Mio. Euro
  2. Forschung im Bereich „Klimafitte Wälder“ – 30 Mio. Euro
  3. Verstärkte Verwendung von Holz, etwa im Holzbau – 62 Mio. Euro
  • Förderung der Biodiversität im Wald – 13 Mio. Euro
  • Abwicklung für Flächenmaßnahmen – 11,5 Mio. Euro

Die Bestrebungen für einen klimafitten Wald sind klar: Nur ein bewirtschafteter Wald ist auch ein effizienter CO2-Speicher. Für einen wirtschaftlichen Erfolg im Wald sind Maßnahmen für eine aktive Bewirtschaftung und die Durchforstung zur Erreichung eines gesicherten Holzzuwachses erforderlich.

Der Wald ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Österreich. Rund 172.000 Betriebe entlang der Wertschöpfungskette Forst-Holz-Papier sichern Arbeitsplätze für rund 300.000 Menschen ab. In Zeiten der Gesundheits- und Arbeitsmarktkrise sichert das Maßnahmenpaket „Waldfonds“ regionale Arbeitsplätze und stärkt somit die regionale Wertschöpfung.

Nähere Informationen

Weitere Informationen zum Waldfonds finden Sie unter www.waldfonds.at. Die Beratungsstellen der Landesregierungen, Abteilung Forst und die Bezirksforstinspektion in den Bezirkshauptmannschaften stehen Ihnen gerne für Anfragen zur Verfügung. Weiter finden Sie unter www.waldfonds.at zu den einzelnen Maßnahmen z.B. Maßnahme 5 einen direkten Link zum Förderantrag bei Ihrer zuständigen Landesregierung.

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