Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ

Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

Ab 1. Februar 2021 stellt das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) in Kooperation mit dem Landwirtschaftsministerium (BMLRT) das RTK-Korrektursignal „APOS“ (Austrian Positioning System) für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung kostenfrei zur Verfügung.

Berechtigte Nutzergruppen

Als berechtigte Nutzergruppen für den RTK-Korrekturdienst sind angeführt:

  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe,
  • In der Land- und Forstwirtschaft tätige Lohnunternehmen und Maschinenringe,
  • Öffentlich-rechtliche Forschungs- und Beratungseinrichtungen, die auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft tätig sind.

Ergänzung: Nutzergruppen, die bisher noch über keinen eAMA-Zugang verfügen, können diesen direkt bei der AMA beantragen.

Open Data

Mit der kostenfreien Freischaltung von APOS für die Land- und Forstwirtschaft setzt der Bund ein Zeichen hin zu mehr „Open Data“. Demnach werden verfügbare Daten öffentlicher Einrichtungen zukünftig verstärkt frei zur Verfügung gestellt.

Hinweis: Dieser Service erstreckt sich rein auf die Bereitstellung von Korrekturdaten. Ein darüberhinausgehender Service wie beispielsweise die Installation, Spurplanung, SIM-Karte, etc. wird vom BEV nicht angeboten.

Registrierung

Für die Registrierung ist die Eingabe Ihrer eAMA-Zugangsdaten (Betriebs/Klientennummer + PIN-Code bzw. Handysignatur) erforderlich. Sofern die beihilferechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt nach erfolgreicher Eingabe automatische die Weiterleitung auf die Anmeldeseite des BEV, wo die APOS-Zugangsdaten angelegt werden können (der Link zur Registrierung folgt am 1. Feb. 2021).

Pro Antragsteller können mehrere Zugänge angelegt werden. Eine genaue Erklärung zum Registrierungsprozess wird ab 1. Feb. 2021 in Form eines Erklärungsvideos bereitgestellt.

Installation

Unabhängig davon, welches Produkt eines welchen Herstellers Sie nutzen, müssen Sie nach Erhalt der Zugangsdaten eine Einrichtung der APOS-Korrekturdaten auf dem jeweiligen Terminal Ihres Lenksystems vornehmen. Dies ist bei allen Korrekturdatenanbietern erforderlich. Detailinformationen können Sie der Bedienungsanleitung Ihres Gerätes entnehmen bzw. beim Anbieter abfragen.

Erklärungsvideos zur Installation auf den gängigen Systemen werden in den nächsten Wochen auch von der Innovation Farm unter www.innovationfarm.at mit YouTube-Videos angeboten.

Beihilferechtliche Voraussetzungen für die kostenfreie Nutzung

Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung des kostenfreien APOS-Korrekturdienstes mit einer nationalen Förderung in der Höhe von 400 Euro/Jahr gleichgesetzt wird.

Diese nationale Förderung wird unter den Voraussetzungen der de-minimis-Verordnung Nr. (EU) 1408/2013 (Landwirte) bzw. 1407/2013 (für alle sonstigen berechtigten Nutzergruppen) gewährt. Wesentliche Kriterien für den Erhalt von de-minimis-Beihilfen sind:

  • … der Höchstrahmen für eine de-minimis-Beihilfe beträgt derzeit 20.000 Euro (für Landwirte) bzw. 200.000 Euro (für alle sonstigen berechtigten Nutzergruppen) in einem Durchrechnungszeitraum des aktuellen und der zwei vorangegangenen Jahre (gleitender Zeitraum),
  • Zur diesbezüglichen Sicherstellung ist einer Erklärung abzugeben, dass die in diesem Zeitraum bisher erhaltenen de-minimis-Beihilfen einschließlich des Fördervorteils für die kostenfreie Nutzung in Höhe von 400 Euro/Jahr nicht zur Überschreitung des Höchstrahmens führt. Als Zeitpunkt der Gewährung gilt das Datum, ab dem der Betrieb einen Rechtsanspruch erwirbt (Registrierungsbestätigung), und zwar unabhängig davon, wann die De-minimis-Förderung ausbezahlt/die Sachleistung nutzbar ist.

FAQs – Häufig gestellte Fragen

Die Landwirtschaftskammer Österreich hat in Zusammenarbeit mit den beteiligten Stellen eine Liste mit häufig gestellten Fragen und Antworten erstellt. Dennoch kann dafür keine Haftung für den Inhalt bzw. die Vollständigkeit, Aktualität, etc. übernommen werden. Weiter ist eine laufende Aktualisierung bzw. Ergänzung geplant.

Quelle: Veröffentlichungen der Landwirtschaftskammer Österreich

Die VLÖ bedankt sich an dieser Stelle für die vorgenommene Gleichbehandlung von Lohnunternehmen gegenüber Landwirten beim Zugang zum RTK-Korrekturdatendienst APOS. Damit können Profi-Dienstleister den landwirtschaftlichen Betrieben den technischen Fortschritt mit modernen Leistungen anbieten.

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