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KV Agrarservice: Vorgehensweise bei Reisekosten

Zu diesem Thema werden laufend Anfragen an die VLÖ gestellt. Der KV Agrarservice regelt in §8: Reiseaufwandsentschädigung die Vergütung von Fahrten mit privaten Pkw im Auftrag des Arbeitgebers, Vergütungen für Taggelder und das Nächtigungsgeld.

Reisekostenentschädigung
a) Ist bei einer Dienstreise ein öffentliches Verkehrsmittel zu verwenden, so werden dem Arbeitnehmer die sich aus der Art des Arbeitgebers bestimmten tarifgünstigsten Verkehrsmittel ergebenden Aufwendungen ersetzt.
b) Wird vom Arbeitnehmer im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber ein Fahrzeug benützt, über das ihm ein Verfügungsrecht zusteht, gebührt ihm ein Kostenersatz in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes. Ein Kostenersatz (Km-Geld) gebührt nicht, wenn dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird.

Taggeld (Diäten)
Für die Bestreitung des mit der Dienstreise notwendigerweise verbundenen persönlichen Mehraufwandes für Verpflegung und Unterkunft erhält der Arbeitnehmer für je 24 Stunden Dienstreise das volle Taggeld in der Höhe von 26,40 Euro. Bruchteile von weniger als 5 Stunden bleiben unberücksichtigt.
Bei mehr als 5 Stunden steht dem Ar­beitnehmer ein Taggeld von 8,80 Euro, bei mehr als 8 Stunden ein Taggeld von 17,60 Euro zu.

Eine Dienstreise liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer zur Erreichung und zur Rückkehr vom Einsatzort (gerechnet vom Zeitpunkt des Einstiegs in das Beförderungmittel bis zum Ausstieg) insgesamt länger als 2 Stunden Fahrtzeit zurücklegen muss und tatsächlich ein Quartier in Anspruch genommen wird, sprich vor Ort nächtigt. Keine Dienstreise liegt vor, wenn der Arbeitnehmer (aus welchen Gründen auch immer) vom Einsatzort noch am Anfahrtstag zurückkehrt.

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Kalkausbringung als Lohnunternehmer: Gewinnbringend mit Bodenkalk

Eine ausreichende Kalkversorgung unserer Böden ist unerlässlich für die Bodengesundheit. Ganz besonders in Zeiten, in denen Wetterextreme zunehmen, brauchen wir gesunde und leistungsfähige Böden, um den Anforderungen gerecht zu werden. Eine Kooperation als Lohnunternehmer mit der Firma Bodenkalk bietet viele Vorteile. Welche genau, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Was steckt hinter der Firma Bodenkalk?
Die Firma Bodenkalk feiert heuer ihr 75- Jahr-Jubiläum. Damals wurde die Genossenschaft gegründet, um die Versorgungssicherheit der Landwirtschaft mit Düngekalken sicherzustellen. Dieser Aufgabe kommt sie heute noch nach. Durch den eigenen Forschungsbereich werden Produkte in Zusammenarbeit mit Landwirten, Universitäten, Kammern usw. getestet und laufend optimiert. Die Qualität und Einhaltung der hohen Produktstandards werden durch ständige Qualitätskontrollen sichergestellt. In Kombination mit Lohnunternehmern, den firmeneigenen Streuern und der Fachberatung, bietet Bodenkalk ein umfassendes Know-how und Komplettservice im Bereich Düngekalke. Durch das österreichweit optimale Vertriebsnetzwerk, werden die hochwertigen Düngekalke rasch und kostengünstig an den Einsatzort geliefert.

Welche Vorteile ergeben sich für Landwirte und Lohnunternehmer?
Für einzelne Landwirte ergeben sich dadurch etliche Vorteile. Es kann etwa der passende Streuer zum Kalkprodukt (Trocken- oder Feuchtkalk) gleich mitbestellt werden. So können die Anschaffungskosten für einen eigenen Streuer gespart werden. Außerdem erspart sich der Landwirt Zeit, denn die großen Streuer haben eine hohe Flächenleistung und sind daher sehr effizient. Auch der Stress der Organisation der einzelnen Schritte bis hin zur Kalkung in Eigenregie entfällt.
Erfolgreiche Kooperationen mit Lohnunternehmern gibt es in Österreich schon über viele Jahrzehnte. Damit kann die Kalkung als Komplettdienstleistung angeboten werden.

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Maissaat: Besser warten statt schmieren

Maissaat nur unter trockenen Bedingungen durchführen
Wichtiger als eine frühe Maissaat ist auf trockene Bodenbedingungen zu achten. Das Vorjahr zeigte, dass Aussaaten bis zum 24. Mai ohne wesentliche Ertragseinbußen im Vergleich zu früheren Anbauterminen möglich waren, sofern die Sorte keine hohen Anfälligkeiten gegenüber Blattfleckenkrankheiten hatte.

Eine Infektion bei spätem Anbau verkürzt die ohnedies kürzere Vegetationsperiode nochmals um einige Wochen. Abstriche bei der Reifezahl mussten in Gunstlagen (St.Georgen an der Stiefing) kaum gemacht werden. Selbst Reifezahlen von FAO 420 erreichten noch Spitzenerträge von 16 bis 17 t/ha im Parzellenertrag am 11. Oktober 2023 mit Kornfeuchtigkeiten von cirka 30 %. Verschwiegen werden darf jedoch nicht, dass die Maiswurzelbohrergefahr im Vorjahr kaum vorhanden war. Wäre diese mit hohem Druck aufgetreten, wäre ein später Anbau ab Anfang Mai mit Narbenfraßschäden verbunden gewesen.

Anbauempfehlung zwischen 7. und 20. April
Dessen ungeachtet bleiben wir bei einer Anbauempfehlung zwischen 7. und 20. April bei trockenen Bodenverhältnissen. Die Begründung liegt darin, dass ein zeitgerechter Anbau eine längere Vegetationszeit mit besseren Erträgen im Durchschnitt unserer mittlerweile 25-jährigen Versuche bedeutet (siehe Abbildung 1). Hinzukommt, dass ein früher Anbau eine frühere Blüte mit geringeren Erntefeuchtigkeiten ermöglicht. Im Durchschnitt ist der Mais mit jeder Woche früherer Bestellung um cirka 1,5 bis 1,8 % trockener.

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Bedarf für personelle Verstärkung im Verbandsbüro

Das Thema personelle Ressourcen in der Verbandsarbeit wurde in den letzten eineinhalb Jahren im Vorstand mehrmals beraten und eingehend diskutiert. Mit dem Wachstum der Organisation und der Anerkennung angebotener Leistungen wächst auch der Bedarf für personelle Verstärkung. Aus diesem Grund ist ein Ausbau beim Personal und die weitere Spezialisierung dringend erforderlich. In der VLÖ sind aktuell 1,5 Vollarbeits-kräfte beschäftigt (Helmut Scherzer – volle Beschäftigung, Andrea Prenn – halber Beschäftigungsumfang).

Die größte Herausforderung liegt – wie bei vielen anderen Themen – am verfügbaren finanziellen Rahmen. Die Finanzierung der VLÖ erstreckt sich über drei Hauptsäulen:
• Mitgliedsbeiträge von Lohnunternehmen,
• Beiträge von Fördermitgliedern (Firmenpartner),
• Fördermittel des BML.

Mit dem Ausbau der Mitgliederzahlen in den letzten Jahren (Lohnunternehmen, Fördermitglieder) war eine Steigerung der Einnahmen möglich. Kostenerhöhungen für Zeitungen (Grafik, Druck und Versand) und beim Personal mussten kompensiert werden.

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Anpassung von Arbeitspreisen vornehmen

Mein Betrieb hat steigende Kosten: das Personal, die Finanzierung, Ersatzteile und Reparaturen und höhere Abschreibungen. Sie sind gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen. Keine andere Frage quält den Unternehmer stärker als diese. Wie schaffe ich bessere Preise bei meinen Kunden?

In wirtschaftlich schwierigen Phasen für die Land- und Forstwirtschaft ist das für den Dienstleister eine doppelt so große Herausforderung. Er weiß, dass der Kunde ebenso unter Druck steht. Aus diesem Grund muss er das richtige Maß finden und mit Gespür umgehen. Versuchen Sie dabei mit Transparenz, Vertrauen und mit Sachlichkeit zu punkten.

Grundsätzlich gilt:

Preisanpassungen sind jährlich vorzunehmen. Wenn Sie einmal im Hintertreffen sind, können Sie dies durch stärkere Erhöhungen zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr kompensieren. Daher sind jährliche Anpassungen unumgänglich. Bei einem Verzicht auf Preissteigerungen können Sie Folgeinvestitionen deutlich schwieriger bis kaum tätigen. Es fehlt Liquidität, weil Sie den erforderlichen Cash-Flow aus der Maschinennutzung nicht erwirtschaftet haben.

Wie kann eine Preisanpassung erfolgen?

Preisanpassungen können grundsätzlich über drei verschiedene Wege erfolgen. Dazu zählen:

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  1. Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe April 2024
  2. Ergänzung zur Regelung für Mitarbeiterprämie 2024
  3. Einsatz von Praktikanten im LU
  4. Regelung für Mitarbeiterprämie 2024

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