Exakte Erfassung von Maschinenzeiten – Testbetriebe gesucht!

Wer seine Einsatzzeiten von Maschinen kennt und die Produktivität ermitteln kann, liegt klar im Vorteil. Viele Maschinen, insbesondere Geräte sind heute in Verwendung, ohne zu wissen, ob diese produktiv sind und ich als Unternehmer das investierte Geld verdienen kann.
Praktiker Valentin Seiringer war auf der Suche nach Lösungen
Dieser Umstand hat Valentin Seiringer von Seiringer Umweltservice GmbH in Wieselburg motiviert nach Lösungen zu suchen.
Im Zuge von intensiven Recherchen und angestellten Arbeiten ist das Projekt „Trecker-Checker“ hervorgegangen, wo damit eine exakte Ermittlung von Maschinenzeiten und Rückschlüsse auf die Effizienz hervorgehen.
Kurze Einsatzzeiten fordern exakte Kostenrechnung
In der Landwirtschaft werden die Maschinen ständig teurer und die Arbeitsfenster immer kürzer. Um wirtschaftlich gesund zu bleiben ist eine Kostenrechnung entscheidend. Die Grundlage dafür ist zuerst einmal genau zu wissen, wann und wofür die Maschinen arbeiten. Eine wichtige Basis bildet der Zeitraum ab dem Einschalten der Zündung (Stromkreis). Dazu wurde die „Trecker-Checker-Box“ entwickelt. Sie protokolliert die Einsätze und liefert die notwendigen Informationen. Diese kleine Box kann in wenigen Minuten in jedem Fahrzeug, egal ob Traktor, Selbstfahrmaschine oder handgeführtem Gerät verbaut werden. Sie wird einfach am USB-Stecker oder Zigarettenanzünder angeschlossen. Sobald der Stromkreis aktiv ist, schaltet sich die Box ein und der Fahrer wählt die passende Verwendung aus.
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Hochwasser: Hilfe für in Not geratene Betriebe

Für Betriebe, die durch das Hochwasser vor allem in Niederösterreich in Not geraten sind, bieten nachstehend angeführte Institutionen Unterstützungsleistungen an:
- Unterstützungsfonds der WK: Die Wirtschaftskammern der Bundesländer bieten mit der SVS eine gemeinsame Unwetter-Hilfsaktion an. Die finanzielle Unterstützung beträgt pro Schadensfall insgesamt 10 Prozent des entstandenen Schadens, maximal jedoch 20.000 Euro. Die Mittel werden in jedem einzelnen Schadensfall zu 50 Prozent von der jeweiligen Landeskammer, zu 30 Prozent von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen und zu 20 Prozent von der WK Österreich aufgebracht. Besteht keine SVS-Mitgliedschaft, wird deren Anteil je zur Hälfte von der Landeskammer und der Bundeskammer übernommen.
Hinweis: Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre zuständige Landeskammer bzw. Bezirksstelle der Wirtschaftskammer.
- Aufschub für Beiträge bei ÖGK: Die ÖGK bietet für in Not geratene Betriebe Soforthilfen zu folgenden Themen an:
- Stundungen
- Ratenvereinbarungen
- Meldeverspätungen
- Beitragsprüfungen
Für Fragen zur ÖGK kontaktieren Sie bitte den regionalen Ansprechpartner (Kundenbetreuer), zu finden in der Rubrik „Ansprechpersonen“ unter www.oegk.at.
Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe Oktober 2024

- Aus der Verbandsarbeit
- Statement für neues Parlament in Österreich
- Anmeldung zur DeLuTa-Reise
- Zinssenkung gefällig!?
- Exakte Erfassung Maschinenzeiten
- Rübenanbau: Königsdisziplin im Acker
- Welche Umsatzsteuer ist anzuwenden?
- Gewässerschonende Düngung im Herbst
- Entwicklung am Holzmarkt
- Geschwindigkeitsüberschreitungen lohnen nicht!
- Kalkulation Kommunalmaschineneinsatz
- Firmenmitteilungen
- ÖAIP-Pflanzenschutztage
Gratulation zur Auszeichnung HofGenie 2024 in Gold an novu.track GmbH

Das Unternehmen novu.track GmbH aus Judenburg in der Steiermark ist Mitglied der VLÖ und bietet IT-Dienstleistungen für das landwirtschaftliche Umfeld an. Dazu zählen Lösungen mit Software und Hardware, die Mehrwerte für landwirtschaftliche Anwendungen schaffen.
Als Beispiele sind Dokumentationen in der Düngerausbringung, Effizienzsteigerungen bei Arbeitsverfahren oder Verbesserungen für Mensch und Tier anzuführen. Novu.track steht für Innovation in der Landwirtschaft und erhielt in den vergangenen Jahren verschiedene Auszeichnungen.
HofGenie auf der AgroTier Wels
Im Rahmen der Messe AgroTier 2024 in Wels wurden innovative Produkte in den Kategorien Tierwohl, Digitalisierung und Nachhaltigkeit als HofGenie von einer unabhängigen Fachjury unter Patronanz von Land und LK OÖ ausgezeichnet.
In der Kategorie Tierwohl erhielt der „chicken-watcher“ ein Projekt von novu.track die Auszeichnung „HofGenie 2024 in Gold.
Der „chicken-watcher“ ist ein innovatives System zur automatisierten Überwachung und Dokumentation von Tierwohl-Indikatoren im Geflügelstall.
Während herkömmliche Methoden oft subjektiv, zeitaufwendig und lückenhaft sind, bietet der chicken-watcher eine objektive, kontinuierliche und präzise Erfassung biometrischer Daten einzelner Tiere. Das System nutzt eine 24/7-Kameraüberwachung mit vier Perspektiven. Diese Daten stehen dem Landwirt jederzeit zur Verfügung und werden durch eine KI analysiert, die in Kooperation mit dem Fraunhofer-Institut entwickelt wurde. Die KI ermöglicht nicht nur eine präzise Dokumentation, sonder auch die Früherkennung von Gesundheitsproblemen, wie Veränderungen der Fußballen, sodass präventiv Maßnahmen ergriffen werden können. Der chicken-watcher unterstützt den Landwirt effektiv im Management, steigert die Transparenz für Endkunden und fördert das Tierwohl durch kontinuierliches Monitoring in jedem Stall, jeden Tag.
Wir gratulieren Gerhard Hartleb und seinem Team zur erhaltenen Auszeichnung.
Gewässerschonende Düngung im Herbst

Die N-Düngung im Herbst ist auf ein Mindestmaß zu reduzieren, um unnötige Nitratauswaschungsverluste ins Grundwasser zu vermeiden.
Vorgegebene Zeiträume für Düngung
Die Nitrat-Aktions-Programm-Verordnung (NAPV) schreibt diesbezüglich Zeiträume vor, in denen keine stickstoffhaltigen Düngemittel ausgebracht werden dürfen. Strengere Sperrfirsten im „Grundwasser 2030“ verfolgen ein noch konsequenteres Ziel. Ausreichender Lagerraum für Wirtschaftsdünger ist dafür Grundvoraussetzung.
NAPV – Konditionalität (GAB 2 – Grundanforderung der Betriebsführung)
Düngegebote und Düngeverbote beachten!
Für das Ausbringen von stickstoffhältigen Düngemitteln auf Ackerflächen, ausgenommen Ackerfutterflächen, gilt:
- Das Ausbringen von leichtlöslichen stickstoffhältigen Düngemitteln ist ab der Ernte der letzten Hauptfrucht, jedenfalls aber nach dem 15. Oktober verboten. Abweichend davon ist das Ausbringen dieser Düngemittel bis 31. Oktober zulässig,
- auf Raps, Gerste oder Zwischenfrüchten, sofern der Anbau bis 15. Oktober erfolgt ist,
- auf im Folgejahr zu erntende oder mehrjährige Gemüsekulturen (wie Winterzwiebel und Porree, wie Spargel und Rhabarber), sofern der Anbau bis 31. August erfolgt ist,
- auf im Folgejahr zu erntende oder mehrjährige Blühkulturen, die zur Saatgutvermehrung oder Heil- und Gewürzpflanzennutzung (wie Kümmel und Fenchel, wie Schlüsselblume, Schnittlauch, Johanniskraut, Minze und Melisse) verwendet werden, sofern der Anbau bis 31. August erfolgt ist, oder