Durch Spurplanung Treibstoff und Überfahrten sparen

Fahrspurplanung und der Einsatz von Lenksystemen können die Effizienz erhöhen, das haben Versuche der Innovation Farm gezeigt. Speziell in kleinstrukturierten Regionen sorgt das für eine rasche Amortisation der Systeme.
In der Landwirtschaft nehmen Lenksysteme einen immer höheren Stellenwert ein. Die bessere Ausnützung der Arbeitsbreite hat auf kleinen Flächen in Österreich im Vergleich zu sehr großen Flächenstrukturen weniger Auswirkung.
Umfangreichere Nutzung von Lenksystemen
Ein höherer Arbeitskomfort beim Parallelfahren reicht damit nicht immer aus, um eine Anschaffung zu argumentieren. Es braucht somit mehr als nur die Nutzung einer AB-Linie, um auch einen wirtschaftlichen Mehrwert zu generieren. Ziel des Use Cases der Innovation Farm war, die Auswirkungen auf Arbeitskomfort, Ressourceneinsatz sowie Wirtschaftlichkeit durch eine umfangreichere Nutzung des Lenksystems aufzuzeigen.
Die Basis für einen effizienten Einsatz von Lenksystemen bilden Feldgrenzen. Diese müssen in Österreich mit dem Traktor oder einem RTK-Messstab aufgenommen werden.
Grundsätzlich kann das Lenksystem auch am Vorgewende noch besser eingesetzt werden. Denn auch die exakten Ein- und Ausschaltzeitpunkte sind dadurch leicht zu definieren.
Bei den Versuchen auf Pilotbetrieben war das frühzeitige Aufnehmen von Feldgrenzen und Fahrspuren mit dem Traktor nicht immer möglich. Hier bietet seitens CNH Industrial das „mySteyr-Portal“ mit S-Fleet eine Möglichkeit. Dies ist eine Web-Anwendung mit Farm Management Charakter.
Getreideernte 2024: Bitte um sachgerechte Preisgestaltung
In den nächsten Wochen startet in den östlichen Regionen Österreichs wieder die Getreideernte. Für das Jahr 2024 sind gute Erträge und voraussichtlich erschwerte Bedingungen durch wechselhaftes Wetter, hohe Bodenfeuchtigkeit, etc. zu erwarten.
Wir bitten daher bei der Preisgestaltung die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr aufgrund höherer Kostenstrukturen (Steigerungen bei den Zinskosten, höhere AFA, höhere Reparaturkosten und gestiegene Personalkosten) in den Arbeitspreisen zu berücksichtigen. Wenn alle Dienstleistungsanbieter das Berücksichtigen, dann können sachorientierte Preise leichter bei den Kunden vermittelt werden. Verzichten Sie bitte auf Kampfpreise, die Ihr Unternehmen und die gesamte Branche gefährden können.
Unterstützung durch Beratungsleistungen
Zur Kalkulation von sachorientierten Preisen bieten wir unsere Beratungsleistungen an.
Bei Fragen steht die VLÖ gerne zu Ihrer Verfügung.
Ausstattung Begleitfahrzeuge
Überbreite Fahrzeuge, wie Mähdrescher, SF-Häcksler oder andere Spezialgeräte (über 3,3 m Breite) müssen für Fahrten auf öffentlichen Straßen mit einem vorfahrenden bzw. vor- und nachfahrenden Begleitfahrzeug begleitet werden. Die Vorgaben dazu sind im Routengenehmigungsbescheid festgelegt. Die Eigenbegleitung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist eine wichtige Maßnahme zur Überstellung von Erntemaschinen.
Auf gültigen Routengenehmigungsbescheid achten
Wir bitten die Routengenehmigungsbescheide vor der Arbeitssaison zu lesen und auf die Gültigkeit zu prüfen. Abgelaufene Bescheide müssen erneuert werden. Beachten Sie die Bearbeitungszeit (drei bis vier Wochen) für die Ausstellung der Bescheide. Neue Bescheide können Sie online über das Internet-Portal www.sondertransporte.gv.at unter dem Sachregister Landwirtschaft anfordern.
Der Routengenehmigungsbescheid für das überbreite Fahrzeug muss im Führerhaus in Originalfassung mitgeführt werden. Wir empfehlen eine Kopie des Bescheids anzufertigen und diese bei den Fahrzeugdokumenten abzulegen.
Begleitung von überbreiten Fahrzeugen
Der LOHNUNTERNEHMEN Image-Award 2024: Jetzt mitmachen!

Möchten Sie wissen, wie die Meinung Ihrer Kunden über Sie als Dienstleister ist? Der LOHNUNTERNEHMEN Image-Award macht‘s möglich.
Durch eine Kundenumfrage gewinnt jeder teilnehmende Betrieb. Weitere Preise winken. Machen Sie mit!
Teilnehmer aus Österreich sind herzlich willkommen!
Die Zeitschrift LOHNUNTERNEHMEN hat in Kooperation mit dem Bundesverband Lohnunternehmen Deutschland (BLU) und Unterstützung der Sponsoren Case IH, JCB, Krone und Trelleborg einen neuen Wettbewerb ins Leben: den LOHNUNTERNEHMEN Image-Award!
Hierbei geht es um Folgendes:
Lohnunternehmer/innen und ihre Teams leisten jeden Tag in sehr unterschiedlichen Dienstleistungsbereichen großartige Arbeit und können dabei auf viele zufriedene und oft langjährige Stammkunden bauen. Doch wie zufrieden sind Ihre Kunden mit Ihnen? Was gefällt besonders? Und wo gibt es eventuell Verbesserungsmöglichkeiten? Ganz nach dem Motto „Tue Gutes und lasse andere darüber reden“ möchten wir als Redaktion diese Kundenbefragung für Sie übernehmen.
Der Ablauf
- Teilnahmeberechtigt sind Lohnunternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im jeweiligen LU-Verband der genannten Länder.
- Sofern Sie am Wettbewerb und der damit verbundenen Umfrage teilnehmen möchten, klicken Sie gern hier an
- Einsendeschluss für die digitalen Kundenantworten ist Donnerstag, der 31. Oktober 2024. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen
- Die Ergebnisse Ihrer Umfrage werden von der Redaktion absolut vertraulich behandelt. Die Sponsoren des Wettbewerbs oder sonstige Dritte haben keinen Einblick in die Ergebnisse. Der Datenschutz ist uns besonders wichtig.
- Die vier Lohnunternehmen mit den besten Umfrageergebnissen sind die offiziellen Gewinner des LOHNUNTERNEHMEN Image-Award 2024. Die Preisverleihung findet während der DeLuTa in Bremen statt.
Weiterlesen: Der LOHNUNTERNEHMEN Image-Award 2024: Jetzt mitmachen!
Neue Vorschriften für Arbeitsvertrag und Arbeitszettel
Für Arbeitsverhältnisse, die nach dem 28. März 2024 in Österreich abgeschlossen werden, gelten aufgrund der Umsetzung einer EU-Richtlinie neue Bestimmungen.
Die EU-Richtlinie 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen gibt den Nationalstaaten Vorgaben für das Arbeitsvertragsrecht. Darauf aufbauend wurde in Österreich das AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Änderungsgesetz) mit Geltung ab 28. März 2024 novelliert.
Die neuen Bestimmungen zielen darauf ab, die Transparenz und Fairness bei Arbeitsverhältnissen zu erhöhen und die Rechte der Arbeitnehmer zu stärken.
Neue gesetzliche Vorgaben für den Umfang von Arbeitszettel und Arbeitsvertrag
Ein Arbeitszettel oder Arbeitsvertrag müssen folgende weitere Informationen enthalten:
- den Sitz des Unternehmens und einen Hinweis zu Arbeitsorten,
- kurze Beschreibung der zu erbringenden Arbeitsleistung,
- die Dauer und Bedingungen der Probezeit,
- Kündigungsfristen und einzuleitende Kündigungsverfahren,
- Name und Anschrift des Sozialversicherungsträgers,
- gegebenenfalls die Vergütung von Überstunden und
- die Art der Auszahlung des Entgelts.
Ferner sind Angaben zu Bedingungen für die Änderung von Schichtplänen und gegebenenfalls einen Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildungen anzuführen.