Ein gutes Bilanzbild hilft bei der Finanzierung
In Zeiten höherer Zinskosten steigt die Bedeutung für eine kostengünstige Finanzierung von Maschinen, betrieblichen Anlagen und des Betriebsmittelkredits am Girokonto stark an.
Lohnunternehmen haben erfahrungsgemäß einen hohen Finanzierungsbedarf
Lohnunternehmen haben aufgrund ihres kapitalintensiven Betriebes einen überdurchschnittlich hohen Finanzierungsbedarf. Kein anderer Wirtschaftszweig arbeitet mit einem derart starken Kapitalbedarf und einer vergleichsweise kurzen Einsatzdauer je Jahr, wie der Agrarmaschinensektor. In der Industrie oder auch im Gewerbe, wo hohe Investitionen getätigt werden, erfolgt die Nutzung von Maschinen meist ganzjährig und zum Teil mit zwei oder drei Arbeitsschichten am Tag. Hier entsteht eine deutlich bessere Fixkostenteilung und damit günstigere Stunden- bzw. Stückkosten.
Welche Maßnahmen kann ich für eine günstige Finanzierung setzen?
Durch die Besicherung und einem soliden Bilanzbild mit einer ausreichenden Eigenkapital-Quote verbessern Sie die Voraussetzungen beim Bedarf von Fremdmitteln. Dies gilt ebenso für den Girorahmen. Banken und Geldgeber unterliegen bei der Vergabe von Krediten immer strengeren Kriterien. Eine wichtige Grundlage ist dabei ein verlässliches Zahlenmaterial zum wirtschaftlichen Erfolg und zur Planung von beabsichtigen Vorhaben.
Vorlage von Unterlagen
In der Regel sind bei der Vergabe von neuen Krediten die Jahresabschlüsse der letzten zwei bis drei Jahre gefordert. Der hohe Finanzierungsbedarf in Lohnunternehmen ist ein begleitender Faktor der Branche.
EU-Entwaldungsverordnung bringt neue Dokumentationspflichten
Im Juni 2023 ist die EU-Entwaldungsverordnung (EU-Deforestation Regulation, kurz EUDR) in Kraft getreten. Diese soll sicherstellen, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse wie Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und auch Holz nur importiert, exportiert oder in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass deren Produktion keine Entwaldung zu Grunde liegt.
Bild: Obwohl die Waldfläche in Österreich zunimmt, muss bei der Holzernte zukünftig digital dokumentiert werden, dass keine Entwaldung vorliegt.
Jeder Marktteilnehmer und Händler entlang der gesamten Lieferkette hat durch die Einhaltung von besonderen Sorgfaltspflichten, durch Dokumentationen sowie durch die Weitergabe von Informationen dafür Sorge zu tragen, dass die relevanten Produkte und Rohstoffe entwaldungsfrei erzeugt wurden. Beabsichtigt ist von der EU-Kommission bis Ende 2024 ein digitales Informationssystem aufzubauen, in das alle Marktteilnehmer und Händler alle relevanten Daten einzupflegen haben, damit diese jederzeit überprüft werden können.
Entwaldung bedeutet in diesem Fall, dass durch Abholzung landwirtschaftliche Flächen geschaffen werden. Wald im Sinne der Verordnung ist eine Fläche von mindestens 0,5 ha, die mit mindestens fünf Meter hohen Bäumen und zu mindestens 10% überschirmt ist.
Herausforderungen für Maissilage betonte Silagen

Situation bei der Ernte 2023
Die Witterung des Vorjahres führte in vielen Gebieten zu sehr stärkereichen Maissilagen aufgrund kurzer Maispflanzen bei guter Kolbenausbildung. Stärkegehalte in Maissilagen von über 40% in der Trockenmasse sind keine Seltenheit.
Zu viel Stärke im Pansen
Stärke ist grundsätzlich eine gute Energiequelle, es kann aber auch zu viel des Guten sein! Wie sehr sich der Stärkegehalt der Maissilage in der Gesamtration auf den Maststier oder die Milchkuh auswirkt, hängt einerseits vom Anteil in der Ration, dem Trockenmassegehalt, der Kornzerkleinerung und der Lagerdauer ab. Zucker aus Grassilagen sowie Stärke durch das Kraftfutter erhöhen den Anteil an pansenabbaubaren Kohlenhydraten zusätzlich.
Mit zunehmender Lagerdauer werden die Nährstoffe im Pansen immer schneller abgebaut. Somit besteht in den Frühjahrs- und Sommermonaten das Risiko für Pansenübersäuerungen durch zu rasche bzw. zu hohe Säureanflutung. Hier muss die Ration geändert werden.
Verstärkt wird das Risiko bei Hitzestress, Futterselektion, wenigen, hohen Kraftfuttergaben und Nacherwärmung. Die Tiere nehmen hier ungleichmäßig das Futter auf, wodurch die Fermentation im Pansen stark beeinträchtigt wird. Im Pansen herrscht bei übertriebenem Stärkeabbau ein Machtkampf zwischen stärkeabbauenden und säureempfindlichen Mikroben. Es werden dabei sogar Toxine gebildet, welche die Pansenschleimhaut sowie sämtliche Blutgefäße im Tier entzünden.
Berufsausbildung für Forsttechniker
An der Forstlichen Ausbildungsstätte (FAST) Rotholz in Tirol wird als einziger Standort in Österreich der Lehrberuf für den Forsttechniker ausgebildet. Jährlich absolvieren eine erste, eine zweite und eine dritte Klasse die Berufsschulausbildung.
Start der Lehrlingsausbildung im Jahr 2016
Die Lehrlingsausbildung wurde 2016 gestartet und anschließend in eine ständige Ausbildung übergeführt. Der Beruf zählt zu den jüngsten Berufen in Österreich. Die Lehrzeit beträgt drei Jahre und bei einer einschlägigen Vorausbildung kann sie auf zwei Jahre verkürzt werden. In jedem Lehrjahr ist der neunwöchige Berufsschullehrgang zu absolvieren. Dazwischen erfolgt die praktische Ausbildung im Lehrbetrieb und zwischen dem zweiten und dritten Berufsschulbesuch findet ein zusätzlicher Unterrichtsblock mit 140 Unterrichtseinheiten in der FAST Traunkirchen (Harvester- und Forwarderkurs) statt.
Lohnunternehmer aktuell hat im April 2024 die dritte Berufsschulklasse bei ihrer Ausbildung besucht. Im Ausbildungswald wird mit sämtlichen Maschinen gearbeitet. Dazu zählen eine Seilbahn, ein Harvester, Forwarder, Seilwinde und verschiedene andere forstlichen Geräte.
Der neue Ausbildungsleiter Ing. Georg Astner stand für ein Interview zur Verfügung.
LU aktuell: Wo liegen Ihre Ziele bei der Ausbildung der Jugendlichen?
Astner: Die Ziele der Ausbildung sind im Lehrplan klar definiert. Hierzu zählen als Beispiel der sichere und fachgerechte Umgang mit Werkzeugen, Geräten und Maschinen und arbeitsorganisatorische Überlegungen, um umweltfreundlich, sicher und trotzdem effizient Leistungen zu erbringen. Dabei soll das selbstständige, eigenverantwortliche und lösungsorientierte Handeln das oberste Ziel sein.
Technische Genehmigung von Fahrzeugen
Fahrzeuge benötigen für den Betrieb auf öffentlichen Straßen ein Zulassungsdokument, das durch eine technische Genehmigung erteilt wird. Anschließend kann das Fahrzeug zum öffentlichen Verkehr zugelassen werden. Fahrzeuge mit Überbreite, erhöhten Achslasten oder anderen Ausnahmegründen benötigen eine Sondergenehmigung (Routengenehmigung), die bei der zuständigen Stelle für die Straßennutzung zu beantragen ist.
Bei der technischen Genehmigung wird in zwei Arten unterschieden:
• Nationale Betriebserlaubnis durch nationale Einzelgenehmigung oder nationale Typengenehmigung:
Die Typengenehmigung wird angewendet, wenn der Hersteller mehrere Fahrzeuge gleichen Typs anfertigt und die Type bzw. Serie der Behörde zur Genehmigung vorlegt. Für jedes produzierte Fahrzeug wird ein Fahrgestellnummer bezogener Typenschein ausgestellt. Dieser ist nur in Österreich gültig. Typengenehmigungen sind beim BMK zu beantragen. Für einzelne Fahrzeuge z.B. auf den Kunden angepasste Güllefässer, Selbstfahrmaschinen, umgebaute Fahrzeuge, etc. wird die nationale Einzelgenehmigung angewendet. Ebenso betrifft dies Fahrzeuge und Anhänger, wo weder eine nationale Typengenehmigung noch eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung erstellt wurde. Dazu zählen Fahrzeuge in Kleinserien oder historische Fahrzeug bzw. importierte Fahrzeuge aus dem Ausland.