Im Juni 2023 ist die EU-Entwaldungsverordnung (EU-Deforestation Regulation, kurz EUDR) in Kraft getreten. Diese soll sicherstellen, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse wie Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und auch Holz nur importiert, exportiert oder in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass deren Produktion keine Entwaldung zu Grunde liegt.
Bild: Obwohl die Waldfläche in Österreich zunimmt, muss bei der Holzernte zukünftig digital dokumentiert werden, dass keine Entwaldung vorliegt.
Jeder Marktteilnehmer und Händler entlang der gesamten Lieferkette hat durch die Einhaltung von besonderen Sorgfaltspflichten, durch Dokumentationen sowie durch die Weitergabe von Informationen dafür Sorge zu tragen, dass die relevanten Produkte und Rohstoffe entwaldungsfrei erzeugt wurden. Beabsichtigt ist von der EU-Kommission bis Ende 2024 ein digitales Informationssystem aufzubauen, in das alle Marktteilnehmer und Händler alle relevanten Daten einzupflegen haben, damit diese jederzeit überprüft werden können.
Entwaldung bedeutet in diesem Fall, dass durch Abholzung landwirtschaftliche Flächen geschaffen werden. Wald im Sinne der Verordnung ist eine Fläche von mindestens 0,5 ha, die mit mindestens fünf Meter hohen Bäumen und zu mindestens 10% überschirmt ist.