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Hochwasser: Hilfe für in Not geratene Betriebe

Für Betriebe, die durch das Hochwasser vor allem in Niederösterreich in Not geraten sind, bieten nachstehend angeführte Institutionen Unterstützungsleistungen an:

  • Unterstützungsfonds der WK: Die Wirtschaftskammern der Bundesländer bieten mit der SVS eine gemeinsame Unwetter-Hilfsaktion an. Die finanzielle Unterstützung beträgt pro Schadensfall insgesamt 10 Prozent des entstandenen Schadens, maximal jedoch 20.000 Euro. Die Mittel werden in jedem einzelnen Schadensfall zu 50 Prozent von der jeweiligen Landeskammer, zu 30 Prozent von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen und zu 20 Prozent von der WK Österreich aufgebracht. Besteht keine SVS-Mitgliedschaft, wird deren Anteil je zur Hälfte von der Landeskammer und der Bundeskammer übernommen. 

Hinweis: Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre zuständige Landeskammer bzw. Bezirksstelle der Wirtschaftskammer.

  • Aufschub für Beiträge bei ÖGK: Die ÖGK bietet für in Not geratene Betriebe Soforthilfen zu folgenden Themen an:
    • Stundungen
    • Ratenvereinbarungen
    • Meldeverspätungen
    • Beitragsprüfungen

Für Fragen zur ÖGK kontaktieren Sie bitte den regionalen Ansprechpartner (Kundenbetreuer), zu finden in der Rubrik „Ansprechpersonen“ unter www.oegk.at.

Weiterlesen: Hochwasser: Hilfe für in Not geratene Betriebe

Gratulation zur Auszeichnung HofGenie 2024 in Gold an novu.track GmbH

Das Unternehmen novu.track GmbH aus Judenburg in der Steiermark ist Mitglied der VLÖ und bietet IT-Dienstleistungen für das landwirtschaftliche Umfeld an. Dazu zählen Lösungen mit Software und Hardware, die Mehrwerte für landwirtschaftliche Anwendungen schaffen.

Als Beispiele sind Dokumentationen in der Düngerausbringung, Effizienzsteigerungen bei Arbeitsverfahren oder Verbesserungen für Mensch und Tier anzuführen. Novu.track steht für Innovation in der Landwirtschaft und erhielt in den vergangenen Jahren verschiedene Auszeichnungen.

HofGenie auf der AgroTier Wels

Im Rahmen der Messe AgroTier 2024 in Wels wurden innovative Produkte in den Kategorien Tierwohl, Digitalisierung und Nachhaltigkeit als HofGenie von einer unabhängigen Fachjury unter Patronanz von Land und LK OÖ ausgezeichnet.

In der Kategorie Tierwohl erhielt der „chicken-watcher“ ein Projekt von novu.track die Auszeichnung „HofGenie 2024 in Gold.

Der „chicken-watcher“ ist ein innovatives System zur automatisierten Überwachung und Dokumentation von Tierwohl-Indikatoren im Geflügelstall.

Während herkömmliche Methoden oft subjektiv, zeitaufwendig und lückenhaft sind, bietet der chicken-watcher eine objektive, kontinuierliche und präzise Erfassung biometrischer Daten einzelner Tiere. Das System nutzt eine 24/7-Kameraüberwachung mit vier Perspektiven. Diese Daten stehen dem Landwirt jederzeit zur Verfügung und werden durch eine KI analysiert, die in Kooperation mit dem Fraunhofer-Institut entwickelt wurde. Die KI ermöglicht nicht nur eine präzise Dokumentation, sonder auch die Früherkennung von Gesundheitsproblemen, wie Veränderungen der Fußballen, sodass präventiv Maßnahmen ergriffen werden können. Der chicken-watcher unterstützt den Landwirt effektiv im Management, steigert die Transparenz für Endkunden und fördert das Tierwohl durch kontinuierliches Monitoring in jedem Stall, jeden Tag.

Wir gratulieren Gerhard Hartleb und seinem Team zur erhaltenen Auszeichnung.

Gewässerschonende Düngung im Herbst

Die N-Düngung im Herbst ist auf ein Mindestmaß zu reduzieren, um unnötige Nitratauswaschungsverluste ins Grundwasser zu vermeiden.

 

Vorgegebene Zeiträume für Düngung

Die Nitrat-Aktions-Programm-Verordnung (NAPV) schreibt diesbezüglich Zeiträume vor, in denen keine stickstoffhaltigen Düngemittel ausgebracht werden dürfen. Strengere Sperrfirsten im „Grundwasser 2030“ verfolgen ein noch konsequenteres Ziel. Ausreichender Lagerraum für Wirtschaftsdünger ist dafür Grundvoraussetzung.

 

NAPV – Konditionalität (GAB 2 – Grundanforderung der Betriebsführung)

Düngegebote und Düngeverbote beachten!

Für das Ausbringen von stickstoffhältigen Düngemitteln auf Ackerflächen, ausgenommen Ackerfutterflächen, gilt:

  • Das Ausbringen von leichtlöslichen stickstoffhältigen Düngemitteln ist ab der Ernte der letzten Hauptfrucht, jedenfalls aber nach dem 15. Oktober verboten. Abweichend davon ist das Ausbringen dieser Düngemittel bis 31. Oktober zulässig,
  • auf Raps, Gerste oder Zwischenfrüchten, sofern der Anbau bis 15. Oktober erfolgt ist,
  • auf im Folgejahr zu erntende oder mehrjährige Gemüsekulturen (wie Winterzwiebel und Porree, wie Spargel und Rhabarber), sofern der Anbau bis 31. August erfolgt ist,
  • auf im Folgejahr zu erntende oder mehrjährige Blühkulturen, die zur Saatgutvermehrung oder Heil- und Gewürzpflanzennutzung (wie Kümmel und Fenchel, wie Schlüsselblume, Schnittlauch, Johanniskraut, Minze und Melisse) verwendet werden, sofern der Anbau bis 31. August erfolgt ist, oder

    Weiterlesen: Gewässerschonende Düngung im Herbst

Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe Oktober 2024

In der Ausgabe werden folgende Themen behandelt:
  • Aus der Verbandsarbeit
  • Statement für neues Parlament in Österreich
  • Anmeldung zur DeLuTa-Reise
  • Zinssenkung gefällig!?
  • Exakte Erfassung Maschinenzeiten
  • Rübenanbau: Königsdisziplin im Acker
  • Welche Umsatzsteuer ist anzuwenden?
  • Gewässerschonende Düngung im Herbst
  • Entwicklung am Holzmarkt
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen lohnen nicht!
  • Kalkulation Kommunalmaschineneinsatz
  • Firmenmitteilungen
  • ÖAIP-Pflanzenschutztage
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Holzmarkt: Sägeindustrie ist aufnahmefähig

Holzmarkt: Sägeindustrie ist aufnahmefähig

Zur bisher angespannten Lage in Österreichs Industrie und Bauwirtschaft zeigt sich, dass der Druck im Holzbereich etwas abflacht und eine Belebung der Nachfrage auf regionaler Ebene erkennbar ist. Das Holzaufkommen kann zeitnah vermarktet werden, denn die Sägeindustrie ist aufnahmefähig.

Sägerundholz

Die Preise für Nadelsägerundholz sind stabil und liegen für das Leitsortiment Fichte A/C 2b+ österreichweit zwischen 87 und 105 Euro. Der Hauptbereich bewegt sich für Sortimente ab einem Mittendurchmesser von 20 cm bei 94 bis 100 Euro. Die Nachfrage nach Lärche ist rege und übersteigt bei gleichbleibenden Preisen weiterhin das Angebot. Die Nachfrage nach Kiefer ist sehr uneinheitlich. Während im Süden kein Bedarf besteht, ist im Norden in Absprache mit den Kunden die Vermarktung möglich. Im Westen konnte sogar eine Preissteigerung verzeichnet werden.

Industrieholz

Die Standorte der Papier-, Zellstoff- und Plattenindustrie sind gut mit Nadelindustrieholz bevorratet. Die Nachfrage ist normal und entspricht dem Aufkommen. Der Abtransport und die Übernahme erfolgen kontinuierlich. Die Industrie- und Energierundholzpreise liegen bei rund 75 bis 85 Euro pro Atro-Tonne. Rotbuchenfaserholz wird zu unveränderten Preisen nachgefragt und liegt österreichweit zwischen 80 und 100 Euro je Atro-Tonne.

Weiterlesen: Holzmarkt: Sägeindustrie ist aufnahmefähig

  1. Weiterbildungsangebot LK-Technik Mold
  2. Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe September 2024
  3. Stärken stärken
  4. Beschäftigung von Mitarbeitern: Neue Arbeitsvertragsmuster anwenden

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