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Umsetzung KV Agrarservice

Ergänzend zu den bisherigen Veröffentlichungen rund um das Thema KV Agrarservice dürfen wir im nachfolgenden Beitrag weitere Informationen zu arbeitsrechtlichen Anforderungen und Hinweise für die Umsetzung in der Praxis geben.

Dieser Beitrag erstreckt sich primär auf gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, wie der Ausstellung eines Dienstzettels oder der Unterfertigung eines Arbeitsvertrags.

Bei Anwendung der flexiblen Arbeitszeit im Rahmen des KV Agrarservice ist der Abschluss einer „Flexi-Vereinbarung“ Voraussetzung. Für viele Betriebe besteht beim Einsatz ihrer Mitarbeiter der Bedarf einer höchstmöglichen Flexibilität. Dieser Anforderung haben wir im KV Agrarservice mit den flexiblen Arbeitszeitmodellen bestmöglich Rechnung getragen.

Die Führung von Arbeitszeitaufzeichnungen zählt ebenso zu den verpflichtenden Maßnahmen bei der Beschäftigung von Mitarbeitern.

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Das ABC der Düngung. Der pH-Wert

Der pH-Wert ist für die Nutzung der Nährstoffe entscheidend!

In diesem Beitrag gehen wir der Frage nach, was es mit dem pH-Wert auf sich hat und warum dieser für die Düngung so von Bedeutung ist.

Erste Definition

„Der pH-Wert ist der negative dekadische Logarithmus der Wasserstoff-Ionen-Konzentration“. Dies ist zwar die offizielle Definition, jedoch für Nicht-Experten kaum verständlich. Gehen wir darauf etwas näher ein und versuchen das aufzuklären.

pH = potentia hydrogenium (lat.), was nichts anderes heißt als die Kraft des Wasserstoffs. Sprechen wir von Konzentrationen geht es meistens um Verhältnisse von Flüssigkeiten, welche anhand einer Grafik erläutert wird. 

Der pH-Wert stellt das Verhältnis der sauren Wasserstoff-Ionen (H+) zu den alkalischen Hydroxid-Ionen (H-) dar. Er gibt somit Auskunft über den Säure- und Basengehalt. Die Zahl trägt keine Einheit und kann Werte zwischen 0 und 14 annehmen.

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Ausstattung Begleitfahrzeuge

Ausstattung Begleitfahrzeuge

 

Überbreite Fahrzeuge (über 3,3 m Breite) müssen für Fahrten auf öffentlichen Straßen mit einem vorfahrenden bzw. vor- und nachfahrenden Begleitfahrzeug begleitet werden. Betroffen sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wie Mähdrescher, Häcksler oder andere Spezialgeräte. Für einen reibungsfreien Verkehrsverlauf müssen sich der Fahrer des überbreiten Fahrzeugs und die Begleitperson im Vorfeld abstimmen. Die Eigenbegleitung ist eine wichtige Maßnahme zur Überstellung von Erntemaschinen in der Landwirtschaft.

 

Gültiger Routengenehmigungsbescheid

Wir bitten die Routengenehmigungsbescheide vor der Arbeitssaison zu lesen und auf die Gültigkeit zu prüfen. Abgelaufene Bescheide müssen erneuert werden. Beachten Sie die Bearbeitungszeit (drei bis vier Wochen) für die Ausstellung der Bescheide. Neue Bescheide können Sie online über das Internet-Portal www.sondertransporte.gv.at unter dem Sachregister Landwirtschaft anfordern.

Der Routengenehmigungsbescheid für das überbreite Fahrzeug muss im Führerhaus in Originalfassung mitgeführt werden. Wir empfehlen eine Kopie des Bescheids anzufertigen und diese bei den Fahrzeugdokumenten abzulegen.

 

Ausrüstung der Fahrzeuge gemäß Routengenehmigungsbescheid

Während die Mähdrescher mit den erforderlichen Ausrüstungen meistens ausgestattet sind, haben Begleitfahrzeuge öfters einen Nachholbedarf. Wir bitten die gemäß Routengenehmigungsbescheid erforderlichen Ausrüstungsgegenstände, wie die gelb-rote Drehleuchte zu verwenden und die „Pannenabsicherung“ mitzuführen. LU und Mähdrescherfahrern berichten, dass die Polizei die Ausrüstungsgegenstände immer häufiger kontrolliert und bei einem Fehlen vorgeschriebener Gegenstände saftige Strafen verhängen.

 

Vorschriftsmäßige Ausrüstung

Mit den großen Maschinen stehen wir im Blickfeld anderer Verkehrsteilnehmer. Hinzu kommen bei Unfällen auch Haftungsfragen, die bei einer fehlenden Kennzeichnung massive Auswirkungen haben können. Aus diesem Grund bitten wir um die richtige Absicherung Ihrer Fahrzeuge (funktionierende Beleuchtung, Kennzeichnung mit Schraffurtafeln, Drehleuchten, etc.), eine vollständige Ausrüstung der Begleitfahrzeuge und die Aufklärung der Begleitperson(en). 

 

 

 

Bild 2: Das Begleitfahrzeug muss gemäß Routengenehmigung über mindestens eine gelb-rote Drehleuchte verfügen. Für Überstellungen im Bundesland Steiermark ist zusätzlich die Kennzeichnung „Sondertransport“ zu verwenden.

Bitte das Kennzeichen unscharf machen.

 

Bestellaktion

Zur Ausstattung von Begleitfahrzeugen hat die VLÖ eine Bestellaktion organisiert. Sie können Drehleuchten, die Kennzeichnung „Sondertransport“ mit einer Magnetfolie und die Ausrüstungsgegenstände zur „Pannenabsicherung“ beziehen.

Weitere Infos unter www.lohnunternehmer.at oder

FA_Ausstattung-Begleitfahrzeug_2021.pdf (lohnunternehmer.at)

Bodenschonung ist (r)eine Reifensache

Steigender Kostendruck und die Folgen des Klimawandels verändern die Landwirtschaft. Dürreperioden, gefolgt von viel zu feuchter Witterung, führen zu sinkenden Ernteerträgen bis hin zu kompletten Ertragsausfällen.

Die bodenschonende Bearbeitung landwirtschaftlicher Flächen hat daher oberste Priorität für Landwirte, Lohnunternehmer und Maschinenringe. Die Wahl des richtigen Reifens ermöglicht nicht nur höhere Erträge, sie rechnet sich auch innerhalb kürzester Zeit.

Die richtige Bereifung ist das A und O, um einer übermäßigen Bodenverdichtung entgegenzuwirken oder zumindest deren Folgen deutlich zu mildern. Schließlich sind Reifen die einzige direkte Verbindung zwischen Boden und fahrender Maschine. Moderne Landwirtschaftsreifen von Herstellern wie Michelin müssen daher äußerst flexibel sein und den Balanceakt aus dauerhaft guter Einfederung, hoher Tragfähigkeit und Laufleistung sowie langer Lebensdauer beherrschen.

> Weitere Informationen

Neuerungen im Straßenverkehr durch 68. KDV-Novelle

Mit Wirkung vom 9. April 2021 sind folgende Neuerungen in Kraft getreten:

Kennzeichnungspflicht von Frontanbaugeräten mit einem Abstand nach vorne von mehr als 1,5 Metern

Ragen angebaute Geräte nach hinten oder vorne mehr als 1,5 m über den hintersten bzw. vordersten Punkt einer Zugmaschine hinaus z.B. Pflug, Frontanbaugerät, müssen diese Geräte mit einer 25x40 cm großen weißen Tafel mit 5 cm breiten roten, rückstrahlenden Rand (Langguttafel) unabhängig von der Gerätebreite gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung ist höchstens 90 cm über der Fahrbahn annähernd lotrecht und senkrecht zur Längsmittelebene anzubringen. Zur bestehenden Kennzeichnungspflicht hinten ist mit der KDV-Novelle auch eine Kennzeichnungspflicht für vorne in Kraft getreten.

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  1. Unsere Interessen weitertragen
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  3. Umsetzung KV Agrarservice
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