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Arbeitsunterweisungen durchführen

Kein Mitarbeitereinsatz ohne Arbeitsunterweisung!

Achten Sie bitte darauf, dass alle Mitarbeiter für den Betrieb der einzelnen Maschinen unterwiesen wurden. Die Dokumentation der Unterweisung erfolgt mittels schriftlicher Unterlage, die vom Mitarbeiter zu unterfertigen ist.

Fahrer in Lohnunternehmen sind im Rahmen von Arbeitsverhältnissen tätig. Dazu gibt der Gesetzgeber dem Arbeitgeber klare Verpflichtungen zum Schutz der Gesundheit vor. Im Arbeitnehmerinnenschutz-Gesetz (ASchG) sind Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhütung von Arbeitsunfällen festgelegt.

Eine zentrale Rolle nimmt dabei die Unterweisung des Fahrers auf mögliche Gefahren und die Vermeidung dieser ein. Wir bitten in jedem Unternehmen die Fahrer nur nach einer durchgeführten Unterweisung (Erklärung der Maschine und schriftliche Dokumentation) losfahren zu lassen. Bei einer fehlenden Unterweisung können durch die Unfallversicherung hohe Regressforderungen für Heilbehandlungen oder bei Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat (AI) Strafen verfügt werden.

Das muss nicht sein, deshalb bitte jeden Mitarbeiter für den Umgang mit der Maschine unterweisen und das schriftlich festhalten!

Leider passieren immer wieder schwere Unfälle, die mit einer Unterweisung hätten vermieden werden können. Die Unterweisung gilt als Pflicht für jeden Arbeitgeber – bitte daher unbedingt durchführen!

Die VLÖ hat eine Reihe von Musterunterweisungen (Vorlagen) erstellt, die wir gerne zur Verfügung stellen.

Bitte einfach eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden und wir übermitteln Ihnen dann gerne die gewünschten Unterlagen.

Jetzt Mitglied werden und von den Vorteilen profitieren!

Erfolgreich mit ländlichen Dienstleistungen

Als Branchenverband für Lohnunternehmen und ländlichen Dienstleistern sichern wir unseren Mitgliedsbetrieben bestmögliche Beratung, facheinschlägiges Know-how, Branchenerfahrungen und Lösungen bei verschiedenen Problemstellungen.

Unsere Aufgabenfelder:

  • Interessensvertretung
  • Unternehmensberatung
  • Bildung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Fachveranstaltungen
  • Mitgliedervorteile
  • Serviceleistungen
  • Erfahrfahrungsaustausch

Reden Sie mit uns. 0676/311 22 60

Weitere Informationen finden Sie hier!

Neuzugang im VLÖ-Büro

Geschätzte Firmenpartner!

Liebe Mitglieder!

Es freut mich sehr, mich bei Ihnen als neuer Mitarbeiter im Team der VLÖ vorstellen zu dürfen.

Ich stamme aus dem schönen Sierning in OÖ. Nach dem Abschluss meiner landwirtschaftlichen Ausbildung im Francisco Josephinum folgte das Studium an der Fachhochschule Wiener Neustadt Campus Wieselburg mit der Fachrichtung Produkt- & Projektmanagement für erneuerbare Energien & nachwachsende Rohstoffe. In den darauffolgenden Jahren war ich als Produkt- und Projektmanager im Bereich erneuerbare Energien mit Schwerpunkt Planung und Projektierung von Biomassenah- & Fernwärmeanlagen tätig. Nach einigen sehr spannenden Jahren wechselte ich in den Bereich der Landtechnik und hatte hier als Verkaufsberater ein sehr interessantes Aufgaben- und Verkaufsgebiet. Im Zuge dieser Tätigkeiten konnte ich sehr viele wertvolle Erfahrungen sammeln.

Seit Jänner 2025 darf ich nun das Team der VLÖ als Referent und Ansprechpartner tatkräftig unterstützen und bin schon auf die neuen und abwechslungsreichen Herausforderungen gespannt. In diesem Sinne freue ich mich auf eine gute Zusammenarbeit und freue mich schon Sie bei nächster Gelegenheit auch persönlich kennen zu lernen.

Euer Mag. (FH) Johannes Spaller

Vielen Dank für Ihren Besuch beim Lohnunternehmer-Tag 2025

Der Lohnunternehmer-Tag 2025 war wieder ein voller Erfolg. Mit über 150 Teilnehmern war die Veranstaltung sehr gut besucht. Die VLÖ feierte ihr 15-jähriges Bestehen und hat dazu die Mitglieder, ländliche Unternehmen und Firmenpartner zur Firma Hammerschmied nach Göllersdorf, NÖ eingeladen.

Interessante Vorträge, gute Gespräche und eine positive Stimmung kennzeichneten die sehr erfolgreiche Tagung.

Hammerschmied war ein perfekter Gastgeber.

Herzlichen Dank!

Eine ausführliche Berichterstattung finden Sie hier.

KV-Abschlüsse 2025

In den letzten Wochen wurde eine Reihe von Kollektivverträgen zwischen den Sozialpartnern abgeschlossen. Folgende Kollektivverträge haben neue Gültigkeitszeiträume:

  • KV Gärtner und Landschaftsgestalter, KV Agrarservice und KV Forstunternehmer – gültig von 1. März 2025 – 28. Feb. 2026
  • KV Handelsarbeiter – gültig von 1. Jän. 2025 – 31. Dez. 2025
  1. a) Kollektivvertrag Gärtner und Landschaftsgärtner

Am 22. Jänner 2025 hat die KV-Verhandlung für Arbeitnehmer in den gewerblichen Garten- und Landschaftsgestaltungsbetrieben stattgefunden. Zwischen der Bundesinnung Gärtner und Floristen und der Gewerkschaft PRO-GE konnte ein positiver Abschluss erzielt werden.

Diesen Kollektivvertrag haben Betriebe mit überwiegend gärtnerischen Dienstleistungen z.B. Garten- und Grünflächengestaltung, Landschafts- und Grünflächenpflege, Sportplatzpflege, einfache Gartenpflege oder ähnliche Sektoren anzuwenden.

Die KV-Partner einigten sich auf eine Erhöhung aller Kategorien um 2,94%. Die Basis dazu bildete die durchschnittliche Inflation der letzten 12 Monate, die aktuell 2,94% beträgt. Die Taggelder und das Übernächtigungsgeld wurden aufgrund der Änderungen des EStG angepasst.

Der Gültigkeitszeitraum erstreckt sich von 1. März 2025 bis 28. Februar 2026.

Mindestlöhne KV Gärtner und Landschaftsgärtner ab März 2025

Weiterlesen: KV-Abschlüsse 2025

  1. Lohnunternehmer-Aktuell, Ausgabe März 2025
  2. Vorlagen für Arbeitsaufzeichnungen 2025
  3. Neue Suchplattform für Forstunternehmen unter forstservice-marktplatz.at
  4. Klimafittes Grünland – gewusst wie

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