Neue Verkehrsregeln für Radfahrer – wichtige Änderungen auch für mehrspurige Fahrzeuge

Seit Oktober 2022 gilt die neue StVO-Novelle, mit der für Radfahrer und Lenker von mehrspurigen Kraftfahrzeugen neue Regelungen in Kraft getreten sind. Sie enthält eine Reihe von bedeutsamen Änderungen.
Seitenabstand zu Radfahrer
Beim Überholen muss an ein von der Geschwindigkeit abhängiger Sicherheitsabstand zum zu überholenden Fahrzeug eingehalten werden. Für das Überholen von Fahrrädern und Rollern gilt nun dafür ein bestimmter Wert. Im Ortsgebiet muss in der Regel mindestens 1,5 m, außerhalb des Ortsgebiets mindestens 2,0 m seitlicher Abstand eingehalten werden. Fährt man selbst aber nicht schneller als 30 km/h darf der Seitenabstand auch geringer sein und es gilt die allgemeine Regel. Kann ein ausreichender Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden, darf nicht überholt werden. Gleichzeitig gilt für Radfahrer und Fahrer von Rollern das Rechtsfahrgebot.
Nicht als Überholen gilt das Vorbeifahren an einem Radfahrer auf einem Radfahrstreifen und einem Mehrzweckstreifen. Da sich die Bestimmung des bezifferten Mindestabstandes lediglich auf Überholvorgänge bezieht, kann eine Bestrafung wegen einer Verletzung dieser Bestimmung beim Nebeneinanderfahren oder beim Vorbeifahren an einem Fahrradstreifen nicht vorgenommen werden.
Geschäftsfeld Maschinenvermietung

Die Vermietung von Maschinen kann eine Alternative zu überbetrieblich angebotenen Dienstleistungen sein. Vorhandene Traktoren und der Wunsch nach Einbringung von eigener Arbeitszeit motivieren Landwirte und andere Kunden bestimmte Maschinen anzumieten. Sie wollen damit die Arbeit selbst erledigen und am Wertschöpfungsprozess teilnehmen.
Nachfrage nach Mietmaschinen
In einzelnen Regionen besteht eine gute Nachfrage nach Mietmaschinen. Das Ganze steht und fällt mit dem vorhandenen Angebot und bereitgestelltem Service. Weiters wird in manchen Gebieten das Thema Maschinenmiete vom Maschinenring aktiv beworben, wodurch verstärkt Interesse geweckt wird. Ebenso werden Mietmaschinen vom Landmaschinenhandel für meist neue Maschinen angeboten. Dieses Modell ist in der Bauwirtschaft, im Transportwesen und in einzelnen Sektoren der Industrie stark verbreitet. Im landwirtschaftlichen Sektor erstrecken sich Mietmaschinen primär auf einfache und zumeist nur für kurze Zeit benötigte Maschinen.
WICHTIG: Achten Sie bitte bei angebotenen Mietmaschinen immer auf Kostendeckung! Sie müssen für die Technik erhöhte Reparaturkosten, höhere Verwaltungsaufwendungen und gesonderte Nebenkosten berücksichtigen.
Abschätzung von Sturmschäden mit der digitalen Waldinventur und Laserscanning

Im Oberen Gailtal und Lesachtal verursachte das Sturmtief Adrian im Oktober 2018 große Schäden. Aufgrund der katastrophalen Bedingungen war das Schadausmaß zunächst unklar. Es wird ein Verfahren zur digitalen Waldinventur vorgestellt, mit dem die Schadholzmengen schnell und verlässlich abgeschätzt werden können. Dabei werden die „digitalen Zwillinge“ aus dem personengetragenem Laserscanning mit dem flugzeuggetragenem Laserscanning verknüpft. Das neue Verfahren ist sehr flexibel und kann zur Abschätzung von Rohholzvorräten an beliebigen Waldorten in Österreich angewendet werden.
Schnelle und genaue Abschätzung von Sturmschäden notwendig
Seit der Mitte des letzten Jahrhunderts waren Stürme für mehr als die Hälfte der gesamten Schadholzmengen in den europäischen Wäldern verantwortlich. In Österreich fielen zwischen 2002 und 2010 rund 3,1 Mio. m3 jährlich dem Sturm zum Opfer, das waren 12 % der gesamten Nutzungen. Dabei stieg das Ausmaß der Sturmschäden über die Jahre immer weiter an. Für diesen Trend waren zum einen die angewachsenen Holzvorräte und Waldflächenzunahmen verantwortlich. Daneben haben die milderen Winter mit nassen und frostfreien Böden und die gestiegenen Windgeschwindigkeiten das Auftreten von Sturmschäden begünstigt. Es ist damit zu rechnen, dass Sturmschäden eine noch größere Bedeutung erlangen werden.
Fachmagazin LOHNUNTERNEHMEN vom Verlag Beckmann

Der Verlag Beckmann ist Herausgeber des Magazins Lohnunternehmen und hat seinen Sitz in Lehrte, 20 km östlich von Hannover, Deutschland.
Für VLÖ-Mitglieder wird dieses monatlich erscheinende Magazin mit vielen Praxisbeschreibungen und Erfahrungen in Lohnunternehmen vergünstigt zum Jahres-Abo-Preis von 108,65 Euro netto zuzüglich 10 % USt. angeboten. Gegenüber dem Normalbezug von 140,40 Euro beträgt die Vergünstigung 31,75 Euro.
Das Abo wird von der VLÖ als durchlaufender Posten ohne Aufschlag an die Mitglieder weiterverrechnet.
Probehefte können Sie gerne im VLÖ-Büro anfordern. Wir bitten um Kontaktaufnahme unter E: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder T: 0676/311 22 60.
Weiter finden Sie auf unserer Homepage unter Downloads/Mitgliederangebote ein Bestellformular.
Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt aus Gemeinden

In den Gemeinden fallen großen Mengen an Baum- und Strauchschnitt an. Diese müssen fachgerecht behandelt und entsorgt werden. Leider hat sich in vielen Gemeinden die Tendenz entwickelt, den Baum- und Strauchschnitt nicht ordnungsgemäß zu entsorgen.
Rechtliche Grundlagen
Als Abfallbesitzer (die Gemeinde in Vertretung der Haushalte) muss man Sorge tragen, dass jeglicher Abfall umweltgerecht verwertet wird. Dies ist auch explizit zu beauftragen! Sämtliche Abfälle mit 92er Schlüsselnummern (organische Abfälle) werden ausschließlich dann umweltgerecht verwertet, wenn sie einer biologischen Verwertung (Kompostierung, Vergärung) zugeführt werden.
Baum- und Strauchschnitt ist Abfall mit der Schlüsselnummer 92105 und ist in Kompostanlagen zu verwerten. Eine ordnungsgemäße Kompostierung ist ohne Strukturmaterial nicht möglich. Denn die holzigen Bestandteile verbessern die Durchlüftung der Kompostmiete und ermöglichen den aeroben Abbau. Um Abfälle überhaupt übernehmen zu dürfen, bedarf es einem „Führerschein“ und einer „Zulassung“. Die sogenannte „Sammler- und Behandler-Erlaubnis“ ist der Führerschein in der Abfallwirtschaft und ist in der Regel personenbezogen. Der Bescheid nach dem Abfallwirtschaftsgesetz ist der Zulassungsschein und ist auf den jeweiligen Standort oder auf die mobile Abfallbehandlungsanlage bezogen. Für beide sind Abfallschlüsselnummern (z.B. 92105 für Baum- und Strauchschnitt) zu genehmigen.