ÖKL-Richtwerte für die Maschinenselbstkosten 2025

Es ist wieder soweit – die ÖKL-Richtwerte mit den aktualisierten Werten für Maschinenselbstkosten für das Jahr 2025 sind wieder verfügbar. Dabei handelt es sich um eine unverbindliche Berechnungsgrundlage für den Einsatz von Maschinen in der land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeit (Nachbarschaftshilfe). Die Richtwerte sind in Euro pro Stunde und ohne Mehrwertsteuer für über 1700 Maschinen und Geräte angegeben.
In den ÖKL-Richtwerten sind außerdem auch unverbindliche Pauschalrichtwerte für die wichtigsten flächenbezogenen Arbeitsgänge angegeben! Damit ist eine Abrechnung in Leistungseinheiten (ha, Tonne etc.) möglich.
ÖKL Web App
Bei Bestellung der „ÖKL-Richtwerte 2025 – digital“ zum Preis von 19 Euro erhält man zusätzlich zur Excel-Tabelle auch einen Zugang zur neuen Richtwerte-Web-App. Mit dieser App können Maschinen einfacher gesucht und gefiltert werden.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, die persönliche Maschinensammlung abzuspeichern, Gespanne mit Zuschlägen zusammenzustellen und diese für Aufzeichnungen, diverse Unterlagen oder für Kundinnen und Kunden als PDF zu speichern und abzulegen.
Bezug der Richtwerte 2025:
Die ÖKL-Richtwerte 2025 sind als Heft oder als Excel-Tabelle (mit App!) zum Preis von 19,- Euro erhältlich und können unter 01/505 18 91 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder mittels Webshop bestellt werden. Die ÖKL-Richtwerte 2025 sind auch KOSTENLOS online einsehbar!
Gutscheine für Mahlzeiten (Essenszuschuss) – aktuelle Regelung

Gutscheine für Mahlzeiten sind bis zu einem Wert von 8 Euro pro Arbeitstag steuer- und beitragsfrei, wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden können. Ein Lieferservice wird einer Gaststätte gleichgestellt. Können Gutscheine auch zur Bezahlung von Lebensmitteln verwendet werden, die nicht sofort konsumiert werden müssen, sind sie bis zu einem Betrag von 2 Euro pro Arbeitstag steuer- und beitragsfrei.
Übersteigt der Wert der abgegebenen Essensbons 2 Euro bzw. 8 Euro pro Arbeitstag, liegt hinsichtlich des übersteigenden Betrags einer steuerpflichtiger Sachbezug vor. Es können beispielsweise bei einer 5-Tage-Woche mit 220 Arbeitstagen pro Jahr 8 Euro bzw. 2 Euro x 220 ausgegeben werden.
Der Nachweis, dass der Arbeitnehmer maximal einen Essensgutschein pro Arbeitstag erhält, ist vom Arbeitgeber zu erbringen. Das ist die Voraussetzung dafür, dass bei einer Lohnabgabenprüfung die abgabenfreie Ausgabe der Essensbons anerkannt wird.
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Erfolgreich mit ländlichen Dienstleistungen
Als Branchenverband für Lohnunternehmen und ländlichen Dienstleistern sichern wir unseren Mitgliedsbetrieben bestmögliche Beratung, facheinschlägiges Know-how, Branchenerfahrungen und Lösungen bei verschiedenen Problemstellungen.
Unsere Aufgabenfelder:
- Interessensvertretung
- Unternehmensberatung
- Bildung
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Arbeitsunterweisungen durchführen

Kein Mitarbeitereinsatz ohne Arbeitsunterweisung!
Achten Sie bitte darauf, dass alle Mitarbeiter für den Betrieb der einzelnen Maschinen unterwiesen wurden. Die Dokumentation der Unterweisung erfolgt mittels schriftlicher Unterlage, die vom Mitarbeiter zu unterfertigen ist.
Fahrer in Lohnunternehmen sind im Rahmen von Arbeitsverhältnissen tätig. Dazu gibt der Gesetzgeber dem Arbeitgeber klare Verpflichtungen zum Schutz der Gesundheit vor. Im Arbeitnehmerinnenschutz-Gesetz (ASchG) sind Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhütung von Arbeitsunfällen festgelegt.
Eine zentrale Rolle nimmt dabei die Unterweisung des Fahrers auf mögliche Gefahren und die Vermeidung dieser ein. Wir bitten in jedem Unternehmen die Fahrer nur nach einer durchgeführten Unterweisung (Erklärung der Maschine und schriftliche Dokumentation) losfahren zu lassen. Bei einer fehlenden Unterweisung können durch die Unfallversicherung hohe Regressforderungen für Heilbehandlungen oder bei Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat (AI) Strafen verfügt werden.
Das muss nicht sein, deshalb bitte jeden Mitarbeiter für den Umgang mit der Maschine unterweisen und das schriftlich festhalten!
Leider passieren immer wieder schwere Unfälle, die mit einer Unterweisung hätten vermieden werden können. Die Unterweisung gilt als Pflicht für jeden Arbeitgeber – bitte daher unbedingt durchführen!
Die VLÖ hat eine Reihe von Musterunterweisungen (Vorlagen) erstellt, die wir gerne zur Verfügung stellen.
Bitte einfach eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden und wir übermitteln Ihnen dann gerne die gewünschten Unterlagen.
Vielen Dank für Ihren Besuch beim Lohnunternehmer-Tag 2025
Der Lohnunternehmer-Tag 2025 war wieder ein voller Erfolg. Mit über 150 Teilnehmern war die Veranstaltung sehr gut besucht. Die VLÖ feierte ihr 15-jähriges Bestehen und hat dazu die Mitglieder, ländliche Unternehmen und Firmenpartner zur Firma Hammerschmied nach Göllersdorf, NÖ eingeladen.
Interessante Vorträge, gute Gespräche und eine positive Stimmung kennzeichneten die sehr erfolgreiche Tagung.
Hammerschmied war ein perfekter Gastgeber.
Herzlichen Dank!
Eine ausführliche Berichterstattung finden Sie hier.