Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ

Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

Mit der ökosozialen Steuerreform wird auch der Investitionsfreibetrag (IFB) wieder ins Steuerrecht aufgenommen. Damit sollen die Unternehmensinvestitionen gefördert werden. Für nach dem 31. Dezember 2022 neu angeschaffte oder hergestellte abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann ein IFB in Höhe von 10 % bzw. 15 % in Anspruch genommen und dieser Betrag als Betriebsausgabe zum Ansatz gebracht werden. Grundsätzlich beträgt dabei der IFB 10 % von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Für jene Investitionsgüter, die dem Bereich der Ökologisierung zuzuordnen sind, ist jene Erhöhung des IFB um 5 % vorgesehen. Die jährlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, für die ein IFB geltend gemacht werden kann, sind mit 1 Mio. Euro begrenzt. Der IFB kürzt die Abschreibungen der betreffenden Wirtschaftsgüter nicht, wobei die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer mindestens vier Jahre betragen und es sich um eine Investition handeln muss, die inländischen Betrieben oder Betriebsstätten zuzurechnen ist und der Erzielung von betrieblichen Einkünften dient. Wird der Gewinn pauschaliert ermittelt, steht der IFB nicht zu. Ebenso steht er bei geringwertigen Wirtschaftsgütern und bei Wirtschaftsgütern für die im §8EStG eine Sonderform der Abschreibung vorgesehen ist (Ausnahme E-Auto), nicht zu. Info: www.lbg.at

Der Beitrag wurde von Günther Kraus, LBG Steuerberatung, zur Verfügung gestellt.

 

 

Unsere Hauptsponsoren: