Traktoren, Anhänger, Arbeitsmaschinen und Arbeitsgeräte mit einer Breite über 2,55 m müssen seitlich (nach vorne und hinten) mit reflektierenden Warnhinweisen in Form von Schraffurtafeln oder Schraffurflächen gekennzeichnet sein.
Seit Oktober 2018 gilt die neue EU-weit einheitliche Abmessung von mindestens 280 x 280 mm. Die alte Abmessung mit 40 x 40 cm ist ebenso erlaubt und darf weiterhin verwendet werden. Die 45 Neigung der rot-weißen Schraffur muss so gestellt sein, dass oben an der äußeren Ecke ein roter Streifen steht.
Zur Ausstattung bietet unser Firmenpartner Winkler verschiedene Modelle für Lohnunternehmen im Rahmen der „Warntafelaktion“ zu attraktiven Konditionen an.