Verordnung zur Verwendung von Explosivstoffen
Mit 1. Februar 2021 trat die Verordnung (EU) 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe in Kraft, die unmittelbar in den einzelnen Mitgliedsstaaten anzuwenden ist. In Österreich wurden mit BGBl I Nr. 140/2020 ergänzende Regelungen unter anderem im Chemikaliengesetz 1996 festgeschrieben.
Die EU-Verordnung zielt darauf ab, die Verfügbarkeit von Stoffen, mit denen man Explosivstoffe erzeugen kann, einzuschränken. Folgende Stoffe dürfen der Allgemeinheit (das sind alle Personen außer berufliche Verwender) weder als Reinstoff noch als Gemisch zugänglich sein.