Am 24. März 2021 hat die jährliche Verhandlung für die Anpassung der Mindestlöhne im Kollektivvertrag für Arbeiter/innen in den gewerblichen Forstunternehmen stattgefunden.
Dabei einigten sich die KV-Partner auf eine Erhöhung bei allen Lohnkategorien, Zulagen und Motorsägepauschalen um 1,45%. Ebenso wurde die Lehrlingsentschädigung um 1,45% erhöht.
Die Änderungen bei der Lohntafel und der Lehrlingsentschädigung treten rückwirkend ab dem 1. März 2021 in Kraft.