Durch die zunehmende Nutzung von Drohnen hat die Europäische Union europaweit einheitliche Regelungen zur Drohnennutzung geschaffen.
Die EU-Verordnung beinhaltet neue Vorschriften für den Betrieb einer Drohne. Diese werden am 1. Jänner 2021 in Kraft treten. Bis dahin gelten noch die österreichischen Luftfahrtgesetze. Die neue Verordnung gilt in allen Mitgliedsstaaten der EU. Übergangsregelungen bis 2022 und darüber hinaus stellen sicher, dass der Übergang ein fließender ist und bereits gekaufte Drohnen weiterhin verwendet werden dürfen. Schätzungen zufolge sind in Österreich rund 100.000 Drohnen im Einsatz.