Ländliche Dienstleister und Lohnunternehmen setzen im Rahmen von Kommunal-, Wegebau, Erd- oder Abbruchsarbeiten Bagger in den verschiedensten Leistungsgrößen ein. Meist entsteht der Einstieg in diesen Sektor im Zuge von einfachen Grabungsarbeiten für Drainagen oder Leitungen, Landschaftspflegearbeiten, Wegeinstandsetzungen, Aushüben von Güllelagerräumen, Kellern oder Setzarbeiten von Steinen. Der Bagger ist ein universelles und beliebtes Arbeitsgerät und wird im ländlichen Bereich vielseitig genutzt.
Wer Dienstleistungen für andere erbringt und damit außerhalb von Arbeiten des Eigenbedarfs tätig wird, unterliegt den Regeln der Gewerbeordnung (GewO). Er haftet auch für die erbrachte Arbeit. Gerade bei Aushüben (Grabungsarbeiten) können ungewollte Überraschungen, wie beispielsweise ein Leitungsschaden oder ein Einbrechen von Seitenwänden schnell auftreten und in der Folge ein großer Sach- oder unter Umständen ein Personenschaden entstehen.