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Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

Im Ministerrat wurde am Di. 30. Juni 2020 ein Bundesgesetz betreffend der Errichtung eines Fonds zur Abgeltung von Borkenkäferschäden, zur Förderung klimafitter Wälder und zur Stärkung der Verwendung des Rohstoffes Holz (Waldfondsgesetz) beschlossen und soll in der nächsten Nationalratssitzung verabschiedet werden.

Die Ziele des Gesetzes sind:

  • Entschädigung von Waldeigentümern/innen für durch den Klimawandel, insbesondere durch Borkenkäfermassenvermehrung, verursachten Wertverlust und Folgekosten,
  • Reduzierung des Befalls österreichischer Wälder durch Borkenkäfer,
  • Entwicklung klimafitter Wälder und Stärkung der Biodiversität im Wald,
  • Stärkung der Verwendung des Rohstoffes Holz als aktiver Beitrag zum Klimaschutz.

 Mit dem aus Bundesmitteln dotierten Waldfonds werden insbesondere für folgende Maßnahmen insgesamt 350 Mio. Euro für die nächsten zwei Jahre zur Verfügung gestellt:

  • Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen,
  • Maßnahmen zur Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder,
  • Abgeltung von durch Borkenkäferschäden verursachten Wertverlust (mit 60 Mio. Euro),
  • Errichtung von Nass- und Trockenlager für Schadholz,
  • Mechanische Entrindung als Forstschutzmaßnahme (Unterstützung Forstschutz insgesamt 25 Mio. Euro),
  • Maßnahmen zur Waldprävention,
  • Forschungsmaßnahmen zum Thema „Holzgas und Biotreibstoffe“ sowie Forschungsanlage zur Herstellung von Holzgas und Biotreibstoffen,
  • Forschungsmaßnahme zum Thema „Klimafitte Wälder“ (160 Mio. Euro),
  • Maßnahmen zur verstärkten Verwendung des Rohstoffes Holz (Holzbauoffensive inkl. Forschung Holzgas und Biotreibstoffe 93,5 Mio. Euro),
  • Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität im Wald.

Die weiteren Details (Förderwerber, Voraussetzungen, etc.) werden mit Sonderrichtlinien des BMLRT bzw. für einige Punkte auch in Abstimmung mit dem Klimaschutzministerium bestimmt. Die Richtlinien müssen auch von der EU nach dem Beihilfenrecht notifiziert werden. Über die Details zu den Richtlinien und zu den Fördervoraussetzungen erhalten Sie weitere Informationen.

Hinweis: In den Maßnahmen wurden auch wesentliche Forderungen des Fachverbands der gewerblichen Dienstleister – Berufsgruppe Forstunternehmer – aufgegriffen und werden jetzt umgesetzt.

 

 

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