Der Jahresabschluss mit der Gewinn- und Verlustrechnung (G&V) und der Bilanz gibt ein Spiegelbild zum wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens ab.
Unternehmen müssen Aufzeichnungen führen und das Ergebnis aus der Gewinnermittlung an die Finanz übermitteln. In Abhängigkeit der Unternehmensgröße können die Aufzeichnungen bis zu einem Umsatz von 700.000 Euro als Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfolgen. Wenn zwei Jahre hintereinander dieser Wert überschritten wurde, bzw. einmalig die Grenze von 1,0 Mio. Euro überschritten wurde, ist die Gewinnermittlung mittels doppelter Buchhaltung und einem Vermögensvergleich (Bilanz) vorzunehmen.
Seminar „Jahresabschluss“ wurde erstmals angeboten
Die VLÖ hat zu diesem Thema im Jänner 2026 erstmalig ein Seminar ausgeschrieben. Als Trainer fungierte Helmut Scherzer. Im Mittelpunkt standen die drei Arten im betrieblichen Rechnungswesen. Zentrales Thema war die G&V, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist und als externes Rechnungswesen (zur Berichtspflicht an Dritte - an Externe) dient. Als internes Rechnungswesen sind die Kostenrechnung (KORE) und die Liquiditätsrechnung (Cash-Flow bzw. CF-Rechnung) im Einsatz. Diese können, müssen aber nicht im Unternehmen angewendet werden. Für wachsende Unternehmen und Unternehmen mit hoher Fremdfinanzierungsquote empfiehlt sich eine KORE und CF-Rechnung zu führen.
Kleinere Betriebe arbeiten meist mit einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, größere Betriebe sind mittels doppelter Buchhaltung unterwegs. Dieses Bild spiegelte sich auch bei den Teilnehmern, denn es waren Vertreter von Einzelunternehmen und von GmbHs anwesend. Die GmbH hat kraft Rechtsform eine doppelte Buchführung anzuwenden. Im Seminar wurden folglich beide Bereiche behandelt und auf die Anforderungen im Rechnungswesen eingegangen.
Externes Rechnungswesen
Zum externen Rechnungswesen zählen die Gewinn- und Verlustrechnung, bei doppelten Buchhaltern auch die Erstellung der Bilanz. Das Ergebnis daraus muss bis 30. April des Folgejahres bzw. bei elektronischer Einreichung über FinanzOnline bis 30. Juni des Folgejahres an die Finanz übermittelt werden. Bei steuerlicher Vertretung mittels Steuerberater gilt für die Einreichung der Steuererklärung in der Regel ein längerer Zeitraum (Quotenregelung). Auf das ermittelte Einkommen wird der progressive Einkommensteuertarif angewendet und die Einkommensteuer berechnet. Davon werden noch Absetzbeträge abgezogen. Ein bestimmtes Basiseinkommen (Existenzminimum) bleibt bei jeder unbeschränkt steuerpflichtigen Person steuerfrei.
Kapitalgesellschaften z.B. GmbH, AG oder FlexKapG haben anstelle einer persönlichen Einkommensteuer die Körperschaftsteuer (KöSt) in Höhe von 23% zu entrichten. Steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften müssen, auch wenn sie keinen Gewinn erzielen, eine Mindest-Körperschaftsteuer in Höhe von jährlich 500 Euro leisten, die mit Gewinnen in Folgejahren gegenverrechnet werden darf.
Kontrollen durch Finanzbehörden
Das Führen von Aufzeichnungen dient nicht nur der Gewinnermittlung des Unternehmens, sondern auch für Kontrollzwecke des Finanzamtes. Jeder Unternehmer muss damit rechnen, dass im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung die von ihm ermittelten Besteuerungsgrundlagen überprüft und hinterfragt werden.
Behandlung von verschiedenen Abschlüssen
Im Seminar wurden Muster-Abschlüsse und Abschlüsse aus der Praxis von G&V und Bilanz analysiert. Die G&V ist eine Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen einer Periode z.B. ein Jahr. Wichtig ist die Wahl von aussagefähigen Gliederungen in der G&V. Konten müssen nachvollziehbar
benannt und gegliedert sein. Größere Erlös- und Aufwandsgruppen sind daher getrennt darzustellen, weil sie unterschiedliche geschäftliche Auswirkungen aufweisen. Dazu zählen beispielsweise Dienstleistungsumsätze, Handelsumsätze, Umsätze mit Subunternehmer, Provisionen oder Umsätze aus Maschinenverkäufen. Gleiches gilt bei den Aufwendungen, wo Diesel bzw. Kraftstoffe, gesonderte Betriebsmittel, Reparaturen, Ersatzteile, Personalaufwand für Fahrer und für Werkstattarbeiten, Mieten bzw. Leasingraten, Versicherungen, Zinskosten Maschinen, Abschreibungen für Maschinen getrennt ablesbar sein sollen.
Für die Bilanz bestehen Gliederungsvorschriften und dadurch können Schlüsselaussagen relativ einfach entnommen werden.
Nachhaltige Unternehmensentwicklung
Für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung müssen wachsende Unternehmen einen Überschuss (Gewinn) erwirtschaften. Dieser ist notwendig, um ein Eigenkapital aufbauen zu können. Bei der Eigenkapital-Ausstattung bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Entweder durch Erwirtschaftung von Gewinnen (Innenfinanzierung) oder durch Zufuhr von außen (Außenfinanzierung).
Aus den Erfahrungen der Praxis soll das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, abgekürzt EGT (=Zusammenfassung aus operativem Ergebnis und Finanzergebnis) abzüglich der Inhaber-Arbeit (Lohn für die eingebrachte Arbeitszeit) 5% vom Umsatz oder mehr betragen. Damit kann das Unternehmen bei einem Wachstum auch Eigenkapital aufbauen. Als Mindestwert zur Abdeckung des Unternehmerrisikos und einer leichten Eigenkapitalaufbesserung gelten 3% vom Umsatz. Bei einem Umsatzwachstum muss das Eigenkapital immer mitwachsen, anderenfalls sich die Eigenkapital-Quote (EK-Quote) permanent verschlechtern würde.
In der Bilanz wird zuerst das Anlage- und Umlaufvermögen (Aktivaseite) beurteilt, anschließend das benötigte Fremdkapital. Zum Abschluss verbleibt das Eigenkapital, welches ein Unternehmensrisiko übernehmen kann. Fehlt das Eigenkapital, z.B. negatives Eigenkapital, dann kann das Unternehmen kein Risiko tragen. Risiken müssen folglich zur Gänze aus dem Privatvermögen des Inhabers getragen werden. Meist fordert bei Krediten oder Überziehungen die finanzierende Bank dann eine private Sicherstellung.
Vergleich der eigenen G&V zu den Orientierungswerten der VLÖ: In der VLÖ wurden Orientierungswerte für die Kostenstruktur im LU erstellt. Damit kann sich der einzelnen Unternehmer mit diesem Benchmark vergleichen und Verbesserungspotenziale erkennen.
Schlüsselkennzahlen für ein erfolgreiches Unternehmen
Im letzten Teil wurden die wichtigsten Kennzahlen für ein erfolgreiches Unternehmen behandelt. Dazu zählen die Liquidität zweiten Grades (auch „einzugsbedingte Liquidität“ genannt), Eigenkapital-Quote, Verschuldungsgrad (Anteil Fremdkapital/berichtigtes Eigenkapital), Anlagenintensität, Anlagendeckung, Rentabilität (EGT/Umsatz) und Gesamt-Cash-Flow, wo daraus auch die Schuldentilgungsdauer ermittelt wird.
Wertvolle Erkenntnisse
Die Teilnehmer konnten an diesem Tag wertvolle Informationen zum Rechnungswesen, zum Aufbau und der Analyse einer G&V und der Bilanz mitnehmen. Den Abschluss bildeten die Schlüsselkennzahlen für ein erfolgreiches Unternehmen.





















































































































