Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ

Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

Mit der Umsetzung der RED III (Richtlinie EU 2023/2413) durch Novellierung der Nachhaltigen forstwirtschaftlichen Biomasse-Verordnung) wurden die Grenzen für die Biomasseheizwerke von 20 MW auf 7,5 MW herab gesetzt.
Das hat zur Folge, dass wesentlich mehr der am Markt benötigten Biomasse zertifiziert sein muss.
Was aber muss ich als Biomasse-Brennstofferzeuger oder Händler nun machen, um zertifizierte Ware liefern zu können? Grundsätzlich lässt sich die Zertifizierung in 4 Schritte unterteilen.

1. System-Registrierung
Wenn ich also eine Zertifizierung für Biomasse benötige, muss ich mir zuerst Gedanken machen, welche Arten von Biomasse ich zertifizieren möchte. Das heißt, habe ich ausschließlich Holz aus dem Wald, oder möchte ich auch Biomasse von landwirtschaftlichen Flächen wie Stroh, Miscanthus, usw. liefern oder habe ich sogar Abfälle und Reststoffe für die ich eine Zertifizierung benötige.
Habe ich mir das überlegt, kann ich nun entscheiden, welches Zertifizierungssystem für mich passt. Habe ich ausschließlich lignocellulose-haltige Biomasse und bin ich vielleicht als Forstwirt schon im System PEFC registriert, wird PEFC das richtige System sein.
Habe ich jedoch nicht nur holzartige Biomasse sondern auch andere Materialien, ist wahrscheinlich SURE das passende System für mich.

2. Wahl der Zertifizierungsstelle
Habe ich mich nun bei einem der beiden Systeme registriert, muss ich mir als nächstes Gedanken darüber machen, welche Zertifizierungsstelle ich mit der Zertifizierung beauftragen möchte.
Dazu gibt es auf der Homepage des BFW (Bundesamt für Wald) eine Tabelle mit den beim BFW gelisteten und registrierten Zertifizierungsstellen für das jeweilige System (SURE oder PEFC). Unter folgendem QR-Code kommt man zu den gelisteten Zertifizierungsstellen:
Die beiden wesentlichen Entscheidungskriterien für die Wahl der Zertifizierungsstelle sind in der Regel zum einen der Preis und zum anderen die geografische Entfernung zum Betrieb bzw. den Betriebsstandorten.

3. Durchführung des Audits
Hat man sich für eine Zertifizierungsstelle entschieden, und einen entsprechende Vereinbarung unterzeichnet, folgt als nächster Schritt die Erstzertifizierung. Hierbei werden beim Erstaudit alle für die Zertifizierung notwendigen Betriebsdaten besprochen und erfasst.
Daraus folgend sind dann Aufzeichnungen entsprechenden den Systemvorgaben von SURE oder PEFC zu führen und alle die Nachhaltigkeitszertifizierung betreffenden Punkte einzuhalten und nachvollziehbar zu dokumentieren.
Um dies zu gewährleisten sind Unterlagen zu erstellen, die eine Einhaltung der Vorgaben sicherstellen. Dazu gehören unter anderem die Führung einer Massenbilanz, welche die Ein- und Ausgänge der zertifizierten Biomasse dokumentiert. Ebenso muss von den Waldbesitzern ein Nachweis über die Nachhaltigkeit der gelieferten Biomasse eingeholt werden. Aufgrund der Risikobewertung „low-risk“ kann dies durch eine einfache Selbsterklärung der Waldbesitzer bestätigt werden, welche jährlich zu erneuern ist. Nach dem Erstaudit folgt dann ein jährliches Reaudit. Dieses sollte zeitlich so eingeplant werden, dass keine Lücke zwischen dem Ablauf des alten Zertifikats und dem Beginn der Gültigkeit des neuen Zertifikats entsteht.

4. Ausstellung des Zertifikats
Der erfolgreiche Abschluss des Audits wird durch die Ausstellung des Zertifikats durch die zuständige Zertifizierungsstelle bestätigt. Das Zertifikat dokumentiert die Konformität des Unternehmens und seiner Biomasseprodukte mit den Anforderungen des gewählten Systems.
Gleichzeitig wird das gültige Zertifikat im jeweiligen Online-System (SURE, PEFC oder anderer) hinterlegt und öffentlich zugänglich gemacht. Erst mit diesem Schritt erlangt das Zertifikat seine volle Wirksamkeit und berechtigt den Brennstofferzeuger oder Händler, entsprechend zertifizierte Biomasse am Markt anzubieten.

Fazit
Die Einführung der RED III und die damit verbundenen strengeren Vorgaben stellen Betreiber von Biomasseanlagen sowie Erzeuger und Händler von Biomasse vor erhebliche Herausforderungen. Die neue Anlagengrößenschwelle führt dazu, dass deutlich mehr Biomasse zertifiziert sein muss.
Die klare Strukturierung des Zertifizierungsprozesses in die vier Schritte System-Registrierung, Wahl der Zertifizierungsstelle, Durchführung des Audits und Ausstellung des Zertifikats hilft Akteuren dabei, den komplexen Prozess zielgerichtet und effizient zu gestalten.
Eine sorgfältige Vorausplanung und die frühzeitige Inanspruchnahme professioneller Beratung erhöhen die Erfolgsaussichten und stellen sicher, dass die Anfor­derungen verbindlich eingehalten werden.

Wenn Sie Fragen zur Zertifizierung haben, oder Hilfe bei der Zertifizierung benötigen, stehen wir als VLÖ gerne für Sie zur Verfügung. Unser Ansprechpartner Mag. (FH) Johannes Spaller berät Sie gerne: Mobil: 0676/5531120, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

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