In Österreich können Arbeitgeber im Jahr 2026 eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von bis zu 500 Euro gewähren. Dies wurde am 10. Juni 2026 im Nationalrat beschlossen. Voraussetzung ist, dass die Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt und auf einer lohngestaltenden Vorschrift z.B. Kollektivvertrag beruht. Die Prämie kann ausschließlich in den Monaten Juli bis Dezember 2026 steuerfrei gewährt werden.
Für die Kollektivverträge Agrarservice, Forstunternehmer und Gärtner werden die KV-rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Für Angestellte im Gewerbe und Handwerk (Angestellte in Büros von Lohnunternehmen) wird voraussichtlich ebenso eine lohngestaltende Richtlinie geschaffen, sodass bei diesen anzuwendenden Kollektivverträgen die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen werden.
Nach kürzlicher Rücksprache mit der WK Österreich befindet sich die geplante Richtlinie in Ausarbeitung und Koordination mit der Arbeitnehmervertretung. Nähre Infos dazu folgen.
Grundlagen zur Mitarbeiterprämie
Die Mitarbeiterprämie 2026 ist ein zeitlich befristeter steuerlicher Vorteil, mit dem Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzliche Zahlungen begünstigt zukommen lassen können. In den Jahren 2024 und 2025 gab es in Österreich befristete Modelle mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Grenzen. Ziel war es, besondere Leistungen oder wirtschaftliche Erfolge zu honorieren, ohne reguläre Lohnbestandteile zu ersetzen. D.h. die Mitarbeiterprämie gilt als einmalige Zahlung und es muss sich um eine Zahlung handeln, die bisher nicht üblich war. Sie darf reguläre Lohnbestandteile nicht ersetzen.
Bei Fragen zur Abwicklung stehen Ihnen die Steuerberater gerne zur Verfügung.





















































































































