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Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

Neue Technologie - neue Einsatzgebiete - neue Herausforderungen - neue Anforderungen

Mit diesen Schlagworten könnte man das Thema Drohnen im Dienstleistungsbereich kurzerhand auf den Punkt bringen. Natürlich rücken damit neue Bereiche in den Fokus, die man bisher vielleicht gar nicht im Blick hatte.

Was aber heißt das jetzt konkret? Was kommt auf uns zu? Womit müssen wir rechnen? Wo liegen die Herausforderungen? Wie sieht es rechtlich aus? Gibt es überhaupt einen Markt dafür? Und wenn ja, wie ist das Ganze zu kalkulieren?

Diese und viele weitere Fragen wurden im Seminar „Dienstleistungen mit Drohnen“ am Freitag, 27. Februar 2026 gemeinsam mit dem Vortragenden und Experten Stefan Hölzl-Strohmayr von der Drohnenring GmbH gemeinsam erarbeitet.

 

Bild 1: Drohnendienstleistungen sind ein spannendes, aber auch herausforderndes Marktsegment.

Wenn wir von Dienstleistungen mit Drohnen sprechen, dann reden wir hier nicht von den klassischen „kleinen“ Hobby-Drohnen wie sie allseits bekannt sind für die Aufnahme von Fotos und Videos, sondern von professioneller Dienstleistung mit „Agrardrohnen“ in verschiedensten Einsatzbereichen.

Die Frage ist also nicht was kann meine Drohne, sondern schaffe ich es mit meiner Drohne bestehende Herausforderungen wirtschaftlich und praktisch zu lösen.

Es stellte sich relativ schnell heraus, dass Drohnen niemals ein Ersatz für Großtechnik sein können und sein werden, aber es da und dort Einsatzgebiete gibt, wo Drohnen vielleicht praktischer und wirtschaftlicher eingesetzt werden können als die bestehende Großtechnik. Wir sprechen also von einer Spezialtechnik für Spezial-Einsatzgebiete.

Spielt man nun mit dem Gedanken sich eine Agrardrohne anzuschaffen und eine Dienstleistung anzubieten, gilt es drei wichtige Punkte beachten:

  • Gründliche Planung
  • Rechtliche Voraussetzungen
  • Vernünftige Kalkulation

Denn: Eine Drohne zu kaufen ist leicht – aber ein funktionierendes Geschäftsmodell zu entwickeln ist die wahre Herausforderung und die eigentliche Arbeit!

Planung

Eine ordentliche Planung bildet die Basis für das Gesamte Projekt der Drohnendienstleistung.

Habe ich mir überlegt, welche Drohnendienstleistung ich anbieten möchte, ist der erste wichtige Schritt die Sondierung des Marktes – vorzugsweise in einem regionalen Umfang. Nur wenn man den tatsächlichen Bedarf am Markt richtig einschätzen kann, und es einen entsprechenden Bedarf gibt, macht es Sinn sich über die nächsten Schritte Gedanken zu machen.

Die Planung umfasst aber auch genauso gut strukturierte Prozesse und Abläufe sowie professionelle Abwicklung der Aufträge. Je besser der jeweilige Auftrag vorbereitet und aufbereitet wird, desto effizienter kann er durchgeführt werden. Und Effizienz ist bei der Drohnendiensleistung ein alles entscheidender Faktor!

Rechtliche Voraussetzungen

Nun stellt sich die Frage, was brauche ich denn überhaupt, um mit einer Agrardrohne eine Dienstleistung anbieten zu können? Welche Qualifikationen sind erforderlich?

In diesem Bereich wird es schon etwas komplizierter, das es ja bekanntlich verschiedene Größen von Drohnen gibt. Hinzu kommt, in welchem Gebiet will ich mit der Drohne fliegen. Hier geben die EU-Drohnenverordnung und das Luftrecht ganz klare Regelungen vor!

Die EU Drohnenverordnung gibt drei Kategorien für den Drohnenbetrieb vor:

  • Kategorie OPEN (A1/A3 & A2) – bis < 25 kg
  • Kategorie SPECIFIC (inkl. C5/C6)
  • Kategorie CERTIFIED (EU-Ebene)

Abbildung 1: Die Tabelle zeigt einen Überblick der Kategorien A1, A2 und A3 mit den speziellen Anforderungen und Berechtigungen in jeder Kategorie. Quelle: Drohnenring Österreich GmbH

Für die Kategorien OPEN (A1/A3) (OPEN) ist ein „Drohnenführerschein“ erforderlich – dieser kann kostenlos bei der Austro Control gemacht werden.

Wird jedoch eine der Vorgaben der Kategorie „OPEN“ nicht erfüllt, fällt man automatisch in die Kategorie „SPECIFIC“ und damit ist vor dem Betrieb der Drohne eine Bewilligung der Austro Control einzuholen!

Agrardrohnen mit Ausbringung und Lastendrohnen bewegen sich somit immer in der Kategorie „SPECIFIC“ mit erforderlicher Bewilligung durch die Austro Control!

Werden Agrardrohnen zum Pflanzenschutz eingesetzt, ist zu beachten, was das Pflanzenschutzrecht vorgibt! Sind die zu verwendenden Mittel für eine Ausbringung mit Drohnen zugelassen? Haben die Spritzdüsen eine Zulassung für den Drohneneinsatz?

Was sagt die Produkthaftung und bekomme ich eine Versicherung, die mir etwaige Schäden abdeckt?

Denn im Ernstfall interessiert niemanden, wie gut die Drohne war, sondern ob alles richtig genehmigt war.

Vernünftige Kalkulation

Bei der Kalkulation ist es entscheidend nicht nur die Maschinenkosten zu kalkulieren, sondern eine echte Vollkostenrechnung zu erstellen. Eine daraus resultierende vernünftige Kalkulation wird man aber nur dann schaffen, wenn man realistisch und nicht optimistisch kalkuliert.

Es bringt nichts, alles „schön“ zu rechnen und vielleicht den unternehmerischen Stundenlohn nicht anzusetzen. Damit würde man sich nur selbst belügen und die Realität wird einen relativ rasch eingeholt haben. Und wenn man merkt, dass man kein positives Ergebnis zusammenbringt, hat man in Wahrheit schon viel Geld verloren, dass man verdienen hätte können.

Tagesumsatz ist entscheidend

Welche Rüstzeiten habe ich? Welche Einsatz-/Flugzeiten schaffe ich? Wie gut habe ich den Auftrag im Vorfeld vorbereitet? Entscheidend ist also, wie realistisch schaffe ich es meine Einsatzzeiten pro Tag zu kalkulieren – und welchen Tages-Zielumsatz muss ich erreichen, damit sich der Betrieb oder die angebotene Dienstleistung rechnet und man einen vernünftigen Unternehmensgewinn erzielen kann.

Versuchen Sie die drei größten Fehler zu vermeiden:

  • Zu billiger Einstieg in die Dienstleistung um Markt zu gewinnen
  • Nicht nur die Flugzeiten rechnen – diese sind nur ein Bruchteil der entstehenden Kosten
  • Kauf der Technik vor der Markt- / Bedarfsanalyse

Zusammengefasst kann man sagen, dass das Segment Dienstleitungen mit Drohnen in der Land- und Forstwirtschaft einen absolut spannenden und vielfältigen, aber auch herausfordernden Bereich darstellt, da die Anforderungen aus dem Luftrecht und der gleichen doch beachtlich sind.

Deshalb ist es absolut notwendig sich vor der Investition in eine Agrardrohne Gedanken über den Markt und eine genaue Bedarfsanalyse zu machen. Stellt sich diese als positiv dar, steht nach einer vernünftigen Kalkulation einer Erfolg bringenden Drohnendienstleistung nichts mehr im Weg.

 

 

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