Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ

Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

Landwirtschaftliche Maschinen mit Überbreite bzw. einer Überschreitung von Achslasten benötigen gesonderte Straßenbewilligungen, sogenannte „Routengenehmigungen“. Diese werden von der zuständigen Landesregierung auf Ansuchen erteilt.

Die Abwicklung erfolgt elektronisch über die Online-Plattform www.sondertransporte.gv.at.

Unten angeführt sehen Sie die Einstiegsseite für die Beantragung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen. Mit dem Erlangen einer Routengenehmigung können – unter Einhaltung der darin vorgeschriebenen Auflagen – alle Bundes- und Landesstraßen (B+L) befahren werden. Für das Befahren von Gemeindestraßen ist vom Fahrzeughalter eine vorherige Genehmigung vom Straßenerhalter einzuholen. Dies verursacht einen enormen Verwaltungsaufwand und ist äußerst umständlich.

Modell der pauschalen Zustimmung durch die Gemeinde

Aus diesem Grund wurde 2017 im Bundesland Niederösterreich das Modell der pauschalen Zustimmung durch die Gemeinde für routengenehmigte landwirtschaftliche Fahrzeuge entwickelt. Mit einer pauschalen Zustimmung seitens der jeweiligen Gemeinde dürfen die Fahrzeughalter mit routengenehmigten landwirtschaftlichen Fahrzeugen auch Gemeindestraßen nach den Auflagen analog für Bundes- und Landesstraßen befahren.

Anwendung in den Bundesländern NÖ, OÖ und Sbg

Der angeführten Lösung mit Pauschalzustimmung in Niederösterreich haben sich 2019 Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich und 2026 Gemeinden des Bundeslandes Salzburg angeschlossen.

In diesem Verzeichnis können Sie die zustimmenden Gemeinden abfragen:

In den anderen Gemeinden gilt die Verpflichtung zur Einholung einer vorherigen Genehmigung für das Befahren von Gemeindestraßen. Wir bitten in Gemeinden, wo keine Pauschalzustimmung vorliegt, die bäuerlichen Vertreter (Abg. z. Landtag, usw.) und die Landwirtschaftskammer dahingehend aufmerksam zu machen, um auch in diesen Gemeinden eine praxistaugliche Lösung zu erreichen. Das gilt ebenso für alle Gemeinden in den nicht angeführten Bundesländern Österreichs. Wir hoffen, über diesen Weg eine Bewusstseinsbildung und verstärkte Bereitschaft zur pauschalen Zustimmung durch diese Gemeinden erreichen zu können. Für Aufklärungen steht die VLÖ gerne zu Ihrer Verfügung.

 

 

 

Unsere Hauptsponsoren: