Am 13. März 2026 hat die zweite Verhandlungsrunde für Arbeitnehmer in gewerblichen Forstunternehmen stattgefunden. Zwischen dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister und der Gewerkschaft PRO-GE konnte ein positiver Abschluss 2026 und eine Grundsatzregelung für 2027 erzielt werden.
Der KV-Forstunternehmer wird wie folgt abgeändert:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne gemäß Lohnordnung (Anhang A) um 2,95%
- Erhöhung der Gerätefahrer- und Partieführerzulage um 3,4%
- Erhöhung der Motorsägenpauschale und Erhöhung für die Anschaffung und die Instandsetzung um 3,4% Bildquelle: FAST Traunkirchen
- Erhöhung des Lehrlingseinkommens um 30 Euro
Alle kollektivvertraglichen Änderungen treten rückwirkend am 1. März 2026 in Kraft.
Neuregelung des §4 Absatz 8 KV-Forstunternehmer:
- Streichung der verkürzten Ruhezeit für männliche Arbeitnehmer
Der 24. Dezember gilt zur Hälfte als bezahlte Arbeitszeit (halben Tag arbeitsfrei).
Es wurde eine KV-Ermächtigung für die Gewährung einer steuer- und abgabenfreien Mitarbeiterprämie 2026 festgelegt, sobald die gesetzliche Grundlage dafür in Kraft tritt. Weiters wird eine Arbeitsgruppe zur Behandlung der Themen „Arbeitszeit – Verlängerung des Durchrechnungszeitraums“ und „steuerfreie Auszahlung einer Gefahrenzulage“ eingerichtet.
Für den Lohnabschluss 2027 wurde eine Erhöhung der KV-Mindestlöhne um den Wert der rollierenden Jahresinflation 2026 + 0,25% festgelegt. Bei einem durchschnittlichen VPI-Wert (Jän 2026 – Dez 2026) von mehr als 2,80% wird der Abschluss zur Erhöhung der KV-Mindestlöhne neu verhandelt.
Lohnordnung gültig ab 1. März 2026 bis 28. Februar 2027 – Anhang A
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Kategorien |
Zeitlohn in Euro |
Akkordlohn in Euro |
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1. Hilfsarbeiter/in (Arbeitnehmer/in ohne Zweckausbildung, die für einfache Tätigkeiten eingestellt werden, wie z.B.: Beseitigung von Schlagabraum auf Forstwegen, Brennholzerzeugung ohne Motorsäge, Freischneidearbeiten ohne Motorsäge, händische Holzlieferung, händische Schlagräumung, Pflanzarbeiten, Pflanzenschutzarbeiten, Reinigungstätigkeiten) |
11,92 |
14,90 |
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2. Waldarbeiter/in (Arbeitnehmer/in mit Zweckausbildung), Facharbeiter mit Fachschulabschluss im 1. Jahr der Berufstätigkeit |
12,22 |
15,28 |
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3. Waldarbeiter/in mit Forstfacharbeiterprüfung |
14,08 |
17,60 |
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4. Professionisten (Mechaniker, Schlosser, Schmiede) |
14,36 |
17,95 |
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5. Maschinisten für voll- und teilmechanisierte Holzerntesysteme (Harvester, Forwarder, Seilkräne |
17,55 |
21,94 |
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Gerätefahrerzulage (z.B. Schlepper, Traktor, Seilwinde) für Hilfsarbeiter und Waldarbeiter |
1,85 |
2,31 |
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Partieführerzulage für Hilfsarbeiter und Waldarbeiter |
1,85 |
2,31 |
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Motorsägenpauschale nach §9 Absatz 2 |
2,15 |
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Motorsägenpauschale für Instandhaltung nach §9 Absatz 2 und 5 |
0,72 |
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Lehrlingseinkommen ab 1. März 2026 monatlich in Euro (Anlage B)
- Lehrling im 1. Lehrjahr: 1.507,52
- Lehrling im 2. Lehrjahr: 1.832,22
- Lehrling im 3. Lehrjahr: 2.156,93
- Forsttechniker Zeitlohn: 2.450,23
Bei Fragen zu den Kollektivverträgen steht die VLÖ gerne zu Ihrer Verfügung.






















































































































