Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ

Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

Am 13. März 2026 hat die zweite Verhandlungsrunde für Arbeitnehmer in gewerblichen Forstunternehmen stattgefunden. Zwischen dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister und der Gewerkschaft PRO-GE konnte ein positiver Abschluss 2026 und eine Grundsatzregelung für 2027 erzielt werden.

Der KV-Forstunternehmer wird wie folgt abgeändert:

  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne gemäß Lohnordnung (Anhang A) um 2,95%
  • Erhöhung der Gerätefahrer- und Partieführerzulage um 3,4%
  • Erhöhung der Motorsägenpauschale und Erhöhung für die Anschaffung und die Instandsetzung um 3,4%                                                                     Bildquelle: FAST Traunkirchen
  • Erhöhung des Lehrlingseinkommens um 30 Euro

Alle kollektivvertraglichen Änderungen treten rückwirkend am 1. März 2026 in Kraft.

Neuregelung des §4 Absatz 8 KV-Forstunternehmer:

  • Streichung der verkürzten Ruhezeit für männliche Arbeitnehmer

Der 24. Dezember gilt zur Hälfte als bezahlte Arbeitszeit (halben Tag arbeitsfrei).

Es wurde eine KV-Ermächtigung für die Gewährung einer steuer- und abgabenfreien Mitarbeiterprämie 2026 festgelegt, sobald die gesetzliche Grundlage dafür in Kraft tritt. Weiters wird eine Arbeitsgruppe zur Behandlung der Themen „Arbeitszeit – Verlängerung des Durchrechnungszeitraums“ und „steuerfreie Auszahlung einer Gefahrenzulage“ eingerichtet.

Für den Lohnabschluss 2027 wurde eine Erhöhung der KV-Mindestlöhne um den Wert der rollierenden Jahresinflation 2026 + 0,25% festgelegt. Bei einem durchschnittlichen VPI-Wert (Jän 2026 – Dez 2026) von mehr als 2,80% wird der Abschluss zur Erhöhung der KV-Mindestlöhne neu verhandelt.

 

Lohnordnung gültig ab 1. März 2026 bis 28. Februar 2027 – Anhang A

 

Kategorien

Zeitlohn in Euro

Akkordlohn in Euro

 

1. Hilfsarbeiter/in (Arbeitnehmer/in ohne Zweckausbildung, die für einfache Tätigkeiten eingestellt werden, wie z.B.: Beseitigung von Schlagabraum auf Forstwegen, Brennholzerzeugung ohne Motorsäge, Freischneidearbeiten ohne Motorsäge, händische Holzlieferung, händische Schlagräumung, Pflanzarbeiten, Pflanzenschutzarbeiten, Reinigungstätigkeiten)

11,92

14,90

 

2. Waldarbeiter/in (Arbeitnehmer/in mit Zweckausbildung), Facharbeiter mit Fachschulabschluss im 1. Jahr der Berufstätigkeit

12,22

15,28

 

3. Waldarbeiter/in mit Forstfacharbeiterprüfung

14,08

17,60

 

4. Professionisten (Mechaniker, Schlosser, Schmiede)

14,36

17,95

 

5. Maschinisten für voll- und teilmechanisierte Holzerntesysteme (Harvester, Forwarder, Seilkräne

17,55

21,94

 

Gerätefahrerzulage (z.B. Schlepper, Traktor, Seilwinde) für Hilfsarbeiter und Waldarbeiter

1,85

2,31

 

Partieführerzulage für Hilfsarbeiter und Waldarbeiter

1,85

2,31

 

Motorsägenpauschale nach §9 Absatz 2

2,15

 

 

Motorsägenpauschale für Instandhaltung nach §9 Absatz 2 und 5

0,72

 

 

Lehrlingseinkommen ab 1. März 2026 monatlich in Euro (Anlage B)

  • Lehrling im 1. Lehrjahr:             1.507,52
  • Lehrling im 2. Lehrjahr:             1.832,22
  • Lehrling im 3. Lehrjahr:             2.156,93
  • Forsttechniker Zeitlohn:            2.450,23

Bei Fragen zu den Kollektivverträgen steht die VLÖ gerne zu Ihrer Verfügung.

 

 

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