Preisanstieg für Diesel
Die massiven Preisanstiege für Kraftstoffe, insbesondere beim Diesel fordern eine Berücksichtigung bei den Arbeitspreisen.
Berücksichtigung im Arbeitspreis
Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass die prozentuelle Erhöhung für Diesel im Anteil zu den Gesamtkosten eingerechnet werden muss. Z.B. bei einer Dieselpreiserhöhung um 35% und einem Dieselanteil an den Gesamtkosten von 20% bedeutet das eine Gesamtpreisanpassung um 7%-Punkte (35% x 20% = 7%-Punkte Erhöhung) aus diesem Posten. Dies ist nach unseren Erfahrungen bei der mittleren Leistungsgruppe (Gruppe 240-300 PS Antriebsleistung) zutreffend.
In der höheren Leistungsgruppe (Gruppe 350-600 PS) beträgt der Dieselanteil am Gesamtpreis erfahrungsgemäß 25 bis 27%-Punkte. D.h. bei einer Dieselteuerung um 35% muss der Arbeitspreis um 9,1%-Punkte erhöht werden.
Hinzu kommen auch die anderen Erhöhungen für Betriebsstoffe, Ersatzteile usw. mit aktuell 6% in Summe, denn es ist davon auszugehen, dass die Anbieter die erhöhten Energiekosten einpreisen werden. Somit ergibt sich aus der aktuellen Betrachtung ein Anpassungsbedarf im Bereich von 13 bis 15%-Punkte gegenüber dem Vorjahr.
Wie kann eine Preisanpassung erfolgen?
Preisanpassungen können grundsätzlich über drei Wege erfolgen. Dazu zählen:
- Prozentuelle Anpassung bei allen Preisen (ein einheitlicher Prozentwert über alle Dienstleistungen inklusive Nebenleistungen in der gleichen PS-Gruppe)
- Gezielte Preisanpassungen zur Erreichung effizienterer Arbeitsprozesse mit dem Ziel Tagesumsätze zu erhöhen, Stehzeiten bzw. Nebenzeiten zu reduzieren. Ein wichtiger Schritt ist die Verrechnung von Nebenzeiten, wo beispielsweise beim Kombi-Preis eine Preissäule nach der Stunde (ab dem Standort des Lohnunternehmens) berechnet wird. Dies dient dazu, dass die variablen Maschinenkosten (Diesel, Reparaturen) und der Fahrer eine Abdeckung erhalten. Über den Leistungspreis (nach Hektar, nach Stück oder Festmeter) werden dann die anderen Kosten abgedeckt. Mit einem Kombi-Preis, wo die Kosten für Personal, Diesel und Reparaturen ab dem Standort des Lohnunternehmens berechnet werden, entsteht mehr Objektivität, denn Anfahren und Wartezeiten werden besser berücksichtigt.
- Unterschiedliche Preisanpassungen in Abhängigkeit der Marktsituation z.B. Leistungspreise werden höher angepasst, Stundenpreise geringer.
Zur Abdeckung der erhöhten Dieselkosten bieten sich zwei Varianten an:
Variante 1: Höheren Dieselpreis pauschal hinzurechnen – wie oben angeführt
z.B. Einführung einer Energiekostenpauschale in Höhe von 7-10% als Zuschlag gegenüber dem Dieselpreis im Jänner 2026. Die allgemeine Erhöhung mit 5-6% bleibt davon unberührt. Dies muss bei den anderen Preisbestandteilen eingerechnet werden.
Variante 2: Generelle Dieselpreisausweisung mit wochen- bzw. tagesaktuellen Dieselpreisen
Die massiven Preisanstiege für Diesel können auch zum Anlass genommen werden die Preisgestaltung im Lohnunternehmen neu zu strukturieren. Hier kann die Ausweisung des Diesels mit Berücksichtigung von aktuellen Marktpreisen eine Methode sein. Die Dieselpreisausweisung ist in Lohnunternehmen in Deutschland stark verbreitet. In Österreich wenden diese Methode nur wenige Betriebe an. Mit dieser Methode können Schwankungen beim Diesel gut abgebildet werden. In der Praxis geschieht die Dieselverrechnung nach Echtaufzeichnungen bzw. nach Erfahrungswerten für die einzelnen Maschinen und jeweiligen Arbeiten. Andere Preisbewegungen, die bei Verbrauchsgütern wie Folien, Schmierstoffen, Reifen, Ersatzteilen etc. entstehen werden damit nicht abgebildet.
Tipp: Versuchen Sie bei einer Dieselpreisausweisung einfache Modelle auszuwählen, die wenig Erklärungsbedarf beim Kunden erfordern.
Zu erwartende Kostenveränderungen per Anfang April 2026
Anhand der nachstehenden Tabelle (Kalkulation mit Kostenanteilen am Dienstleistungspreis) wollen wir eine Orientierung zu erforderlichen Preisanpassungen bei einem durchschnittlichen Agrar-Maschineneinsatz in der mittleren Leistungsgruppe mit 240-300 PS Antriebsleistung geben. Die angeführten Werte sind unverbindlich und können individuell abweichen. Wenn in Ihrem Betrieb höhere Finanzierungskosten aufgrund neuer Maschinen vorliegen, dann sind diese zu berücksichtigen. Nicht enthalten sind benötigte Betriebsmittel wie Folien, Schnüre, Netze, Dünger, Saatgut, Pflanzenschutzmittel etc.
Kostenveränderungen für Maschineneinsätze in der mittleren Leistungsgruppe (240-300 PS)
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Kostenpositionen |
Anteil am Dienstleistungspreis bisher |
Veränderung 2026 gegenüber 2025 |
Anmerkungen |
Anpassungswert für 2026 gegenüber 2025 |
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Treibstoffaufwand (Diesel, AdBlue, etc.) |
19% |
+35% bei Diesel; +30% bei AdBlue |
CO2-Abgabe erhöht, Energie bleibt teuer |
19 x 0,35 = 6,65% |
|
Personal (operativ – Fahrer, Bedienung) |
24% |
+5% |
Lohnanpassungen im Durchschnitt |
24 x 0,05 = 1,20% |
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AFA bzw. Wertminderung |
23% |
+2% als Durchschnittswert |
AFA/Wertminderung, Preissteigerung |
23 x 0,02 = 0,46% |
|
Reparaturen |
13% |
+15% als Durchschnittswert |
Bandbreite von 8 bis 24% |
13 x 0,15 = 1,95% |
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Zinskosten |
6% |
+6% |
Ø Reduktion Zinssätze; Steig. Finanziervolumen |
6 x 0,06 = 0,36% |
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Geschäfts- und Unternehmenskosten |
13% |
+10% |
Erhöhung Bürobetrieb, internes Personal |
13 x 0,10 = 1,30% |
|
Wagnisse, Eigenkapitalbildung |
2% |
+12% |
Maschinenschäden werden teurer |
2 x 0,12 = 0,24% |
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Summe |
100% |
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12,16% |
Anpassungswerte für andere Leistungsgruppen bei Agrar-Maschinen:
- Niedrigere Leistungsgruppe (120-180 PS): 11,39%
- Höhere Leistungsgruppe (350-600 PS): 13,36% Quelle: Helmut Scherzer
Für die Kalkulation von einzelnen Maschinengespannen steht Ihnen auch der Online-Kalkulator unter www.online-kalkulator.at kostenfrei zur Verfügung.
Bei Fragen dazu steht das Team der VLÖ gerne zu Ihrer Verfügung.






















































































































